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30 oder 50?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 30 oder 50?
By Andreas (217.88.201.6) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:11:

Hallo allerseits,

wenn Ihr mal bitte hier gucken mögt:

http://www.radajkin.de/radarfalle

Bin also ganz normal mit 50-55 km/h durch die Stadt gefahren, bis es plötzlich geblitzt hat. Wieviel km/h hätte ich denn an dieser Stelle fahren dürfen? Der freundliche Beamte im weissen Kleinbus meinte 30 km/h, es stünde ja eine Strasse weiter ein Schild. Ich bin aber der Meinung, dass nach jeder Kreuzung/Einmündung auf ein bestehendes Geschwindigkeitsgebot hingewiesen werden muss. Wer hat nun also Recht?

By andy (62.159.66.254) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:42:

Du bist in eine 30er Zone eingefahren und diese wurde nicht wieder aufgehoben. Die Frage ist, ob die Fahrzeuge, die von links die Hauptstrasse langkommen auch ein 30er Schild haben. Ich gehe mal davon aus. Somit befinden sich alle in der 30er Zone und keiner kann sagen er ist irgendwo eingebogen und wußte nichts von der 30er Zone. Also würde ich auch auf 30 tippen.

By michael (80.138.163.212) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:52:

@andy:

Da ist nirgends ein Zeichen 274.1 zu sehen, also auch keine "30er Zone".

By NSK (62.8.208.2) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:54:

Streckenverbote (Geschwindigkeit oder Überholverbot) gelten NICHT nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern wenn du geradeaus fährst auch darüber hinaus. Du bist allerdings in eine andere Straße abgebogen, und dann gilt dein 30-Schild nicht mehr.

Sollte die Straße, in die Du eingebogen bist aber auch auf 30 beschränkt sein (und davon gehe ich aus), so gilt diese Beschränkung auch für Dich. Ein Einspruch könnte aber Erfolg haben, wenn Du ortsfremd bist, und daher die Beschränkung nicht kennst.

Bin kein Profi auf diesem Gebiet. So habe ich es aber mal im Forum von www.verkehrsportal.de gelesen. Ggfs. dort mal die Suchfunktion benutzen.

By michael (80.138.163.212) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:56:

Was ganz ähnliches wurde schonmal in einem anderen Thread behandelt - gucksch du hier

By Goose (80.135.111.75) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:01:

Zunächst gehe ich davon aus, daß es sich immer noch um das unmittelbare Umfeld der Schule handelte (aus deiner Zeichnung ergeben sich nur geringe Entfernungen zwischen Schild, Kreuzung und Messung). Dann gehe ich davon aus, daß, wenn es sich um einen Schulweg handelte, auch auf der Straße, auf der die Messung stattfand, 30 km/h erlaubt waren (auch, wenn dieses Schild vor der Kreuzung, für dich nicht erkennbar, aufgestellt war)

§ 41 StVO

[...]Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, Zeichen 279, Zeichen 280, Zeichen 281
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.
Diese Zeichen können auch alleine links stehen.


War also für dich nicht klar zu erkennen, daß du nicht mehr im Bereich eines Schulweges warst, galt für dich 30 km/h, weil es eben nicht nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung gilt.

Gruß
Goose

By michael (80.138.163.212) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:02:

achja, "passende" Urteile habe ich auch mal erwähnt - hier klicken

By NSK (62.8.208.2) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:20:

Goose, dann erklär mir doch bitte mal wofür zwischen Verkehrszeichen 274 und 274.1 unterschieden wird. Das wäre dann doch völlig überflüssig.

Andreas hatte das Verkehrszeichen 274, das Strecken- und eben nicht das Zonenverbot. Die von ihm befahrene Strecke endet an der Vorfahrtstraße und damit das Verbot, auch wenn das nicht im §41 StVO steht. Wie soll denn ein Streckenverbot über das Ende einer Strecke hinaus gelten?

By Goose (80.135.111.75) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:29:

Die Schilder mögen etwas unglücklich aufgestellt sein, jedoch nicht rechtswidrig.
Wie gesagt, das Streckenverbot endet durch ein Aufhebungsschild oder, wenn es iVm einem Gefahrzeichen angebracht wurde, wenn eben diese Gefahr offensichtlich beendet ist. Daß sie das bei der Messung von Andreas nicht ist, kann man auch daran erkennen, daß auf dem letzten Bild einige Meter vor der Lichtschranke das Zeichen 136 mit dem Zusatzhinweis "Schule" nochmal wiederholt wurde.

Gruß
Goose

By MrMurphy (217.5.37.22) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 17:03:

Ich sehe das ähnlich wie Goose. Die Beschilderung ist zwar etwas unüblich, entspricht aber der StVO.

Erstmal wurde schon richtigerweise darauf hingewiesen, das die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Kreuzung nicht aufhört. Dabei kommt es nach meinem Wissen auf den natürlichien Straßenverlauf und nicht auf den Verlauf der Vorfahrtstraße an.

Wenn man vom Straßenverlauf abbiegt gilt die Begrenzung nicht mehr, da es sich um kein Zonenverbot handelt. Dazu hätte Andreas aber nach links abbiegen müssen. Nach rechts ist er dem Straßenverlauf gefolgt und hat wahrscheinlich nicht mal blinken müssen.

Da das Tempo 50-Schild zusammen mit dem Gefahrenschild Kinder montiert ist, gilt es, solange die Gefahr besteht, bis man also den Bereich der Schule verlassen hat. Das die Gefahrenstelle "Kinder" noch nicht vorbei ist, ist auch eindeutig, weil das Kinder-Schild extra noch mal da steht, wahrscheinlich weil das aus der Bebauung nicht so deutlich hervorgeht. Also bestand bei der Messstelle noch die Begrenzung auf 30 km/h.

Das Andreas direkt nach dem zweiten Kinder-Schild 50km/h oder sogar noch mehr drauf hatte, spricht bei einem Widerspruch auch nicht grade für ihn. Deshalb sehe ich wenig Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch.

By NSK (62.8.208.2) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 17:04:

Dass die Schilder unglücklich aufgestellt sind bestreite ich nicht. Ich bestreite aber ausdrücklich die Gültigkeit des 30-Schildes auf dem Foto von Andreas im Bereich des Blitzers. Der Fall mit dem Gefahrzeichen ist IMHO hier nicht anwendbar, da es sich um ein Streckenverbot handelt und die Strecke selbst beendet ist.

Niemand wird mich wegen Schwarzfahren anzeigen, wenn ich nach der Busfahrt meine Fahrkarte wegwerfe, die Fahrt mit dem Auto fortsetze und dabei in eine Polizeikontrolle gerate.

Selbst meine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche endet mit meinem Tod.

Und last but not least: Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Es ist nicht möglich eine Wurst außerhalb ihrer Enden anzufassen und zum Mund zu führen. Es wir dir nicht gelingen, Du must hungern ;-) Die Wurst ist durch ihre Enden begrenzt, genau wie die von Andreas befahrene Strecke.

Es ist durchaus möglich, dass im Bereich der Schule 30km/h gilt, weil auf der Vorfahrtstraße ebenfalls ein Schild steht. Falls man Andreas nachweisen kann, dass ihm dieses Schild bekannt war, hätte er es beachten müssen, auch wenn er es auf seiner Fahrt nicht sehen konnte.

By MrMurphy (217.5.37.22) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 17:26:

@NSK

Worauf begründest du denn deine Vermutung, das die "Strecke" (was lang die in deinen Augen auch immer ist) zum Zeitpunkt der Messung beendet war?

Laut der StVO dauert in solche Fällen die Strecke so lange an, bis die angezeigte Gefahr nicht mehr existiert: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht." Das die Gefährdung der Kinder noch bestand ist aus dem zweiten Kinder-Schild, wie ich bereits angeführt habe, eindeutig ersichtlich.

Das kann ja wohl erst sein, wenn Andreas die Schule hinter sich gelassen hat.

By NSK (62.8.208.2) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 18:14:

@MrMurphy
Die Strecke scheint mir an der abknickenden Vorfahrt zu enden. Wie Du begründe ich das mit dem "natürlichen Straßenverlauf", nur interpretieren wir die Fotos unterschiedlich.

Aus der Örtlichkeit kann sich nicht zweifelsfrei ergeben wo die Gefährdung beendet ist. Die Gefahr besteht an der Blitzstelle noch, wie man an dem Schild "Schule" sieht, aber wo endet ein Schulweg? Wenn Du aus Nordkirchen (NRW, Münsterland) Richtung Selm fährst, findest Du z. B. einen mit Verkehrszeichen gekennzeichneten Schulweg, wo nur alle paar hundert Meter ein Haus steht. Die Gefahr könnte aber auch nur im Bereich der Einmündung bestehen, weil dort Kinder die Fahrbahn überqueren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung (die nach meiner Meinung allerdings nur durch ein Schild auf der Vorfahrtsstraße angeordnet werden kann) müsste also auf jeden Fall durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben werden, oder sie besteht eben nicht mehr, weil die Strecke für die sie angeordnet wurde beendet ist.

Naja, wir werden uns sowieso nicht einig, es sei denn, Andreas ist bereit, den Fall vor Gericht durch alle Instanzen durchzuziehen.

Alles wird gut ;-)
NSK

By dagegen (134.147.40.93) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 14:19:

@Andreas: Schau doch bitte mal nach, ob auf der Vorfahrtstraße auch schon ein 30 Schild stand.

By Andreas (80.134.204.60) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 18:43:

@dagegen: stand da. Nur das war bevor ich auf die Strasse gefahren bin, konnte ich also nicht sehen.


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