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Führerscheinverlust bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Führerscheinverlust bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung
By TK (217.4.206.66) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 14:21:

Hallo,
ich bin in jüngster Zeit des öfteren geblitzt worden. Für 24 drüber außerorts und 23 drüber innerorts habe ich jeweils 1 Punkt bekommen. Wie oft kann ich mir "das leisten", bis der Führerschein mich für den einen oder anderen Monat verläßt?
Habe gehört, zweimal 21 innerorts oder 26 außerorts hintereinander innerhalb eines Jahres und man läuft einen Monat zu Fuß?
TK

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 14:35:

Hallo TK,
Die Regel für einen Monat FV bei beharrlicher Pflichtverletzung lautet:

Zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26+erwischt worden = 1 Monat FV!!

Ob innerorts oder außerorts ist irrelevant.
Weiterhin ist zu beachten, daß die Tattage der Verstöße maßgebend sind, nicht die Rechtskraft.

Grobi

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 14:48:

Falsch!

Wer innerhalb eines Jahres ab RECHTSKRAFT erneut einen Verstoß von mind. 26 km/h BEGEHT, kriegt einen Monat Fahrverbot.

By Landy (217.230.30.142) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 14:55:

@ Grobi

Ich habe noch einen Fehler entdeckt! Außerorts liegt die Grenze bei 31+, denn erst ab dieser Geschwindigkeit gibt es 3 Punkte.

TKs Frage wurde aber immer noch nicht genau beantortet.

Was ist, wenn 2mal 21+, und dann einmal 26+???

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 15:10:

Doch, ich habe die Frage beantwortet.
Man muss zweimal mind. 26 km/h zu schnell gewesen sein. Innerorts oder außerorts spielt dafür keine Rolle.
In Bezug auf ein Fahrverbot kann sich das TK beliebig oft leisten. Wegen Voreintragungen kann nur die Geldbuße erhöht werden, nicht die Zahl der Punkte oder gar ein Fahrverbot.

By Landy (217.230.30.142) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 15:15:

@dagegen

Das mit den 26+ ist für außerorts falsch! Es kommt drauf an, wie viele Punkte der Verstoß gibt, ab 3 Punkten gibts dann nämlich (beim 2. Verstoß dieser Höhe) ein FV.

Stimmt, hast du beantwortet, ich habs überlesen, sorry.

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 15:52:

Nein, das geht nicht nach Punkten.

Hier das Zitat aus BKatV 2002 §4 (2):

"(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht."


http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bkatv_2002/__4.html

By piranha (194.95.179.178) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 16:02:

"In Bezug auf ein Fahrverbot kann sich das TK beliebig oft leisten. Wegen Voreintragungen kann nur die Geldbuße erhöht werden, nicht die Zahl der Punkte oder gar ein Fahrverbot."

F A L S C H !!

Richtig ist, dass bei 2 x 26+ km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung in der Regel ein Fahrverbot verhängt wird.

Falsch ist, dass bei Nichterreichen von 2 x 26 automatisch kein Fahrverbot verhängt wird. Dieser Umkehrschluß (und "Lieblingsfehler" hier im Forum) ist unzulässig.

Für ein Fahrverbot können zwei gründe herhalten, dies ist die Verhängung wegen grober Pflichtverletzung und/oder Beharrlichkeit.

Grobe Pflichtverletzung kann auch durch einen Einzeltatbestand erfüllt sein, siehe Regel-Fahrverbote gem. Bußgeldkatalog.

"Beharrlichkeit" (oder mangelnde Rechtstreue) liegt hingegen vor, wenn zwischen mehreren Tatbeständen ein "innerer Zusammenhang" und "zeitliche Nähe" existiert. Im Einzelfall wäre ein Fahrverbot auch z.B. bei 25 / 21 / 23 km/h zu begründen...

Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BKat 2002 (also "2 x 26") nicht vorliegen, OLG Düsseldorf NZV 94 239, vorausgesetzt, der beharrliche Pflichtverstoß ist von ähnlich starkem Gewicht, Oberstes Bayerisches Landesgericht DAR 95 410, 98 448, OLG Düsseldorf DAR 99 324. Dies gilt z.B. auch im Falle des Rechtskräftigwerdens der die voraufgegangene Ordnungswidrigkeit ahndenden Entscheidung erst nach Begehung der weiteren OW, OLG Düsseldorf NZV 94 41 [...], sofern der Betroffene bei Begehung der Wiederholungstat von der Entscheidung Kenntnis hatte, OLG Hamm NZV 98 292, 00 53.

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 16:55:

@dagegen: Sorry, hast Recht: Bei Verstoß 1 zählt die Rechtskraft, bei Verstoß 2 der Tattag. Das macht natürlich ein Herauszögern unmöglich... :-(

Grobi

By TK (217.4.207.46) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 10:16:

Danke Leute! Das war eine wirklich erschöpfende Auskunft. Nicht daß sie mich glücklicher macht ;0) (muß halt viel fahren und versuche, das Limit rauszufinden - aber das gibts ja wohl offensichtlich nicht).
Ich habe also gelernt: Je öfter ich geblitzt werde, desto niedrigere Übertretungen reichen aus... Nur ab 2X26+ ist der FS auf jeden Fall weg. Korrekt?
Nochmals besten Dank!
TK

By Landy (217.230.23.67) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 12:59:

Genau.

Viel Glück beim "Limit finden".

Das Problem ist nur, dass deine Punkte nicht gelöscht werden, wenn du es nicht schaffst, 2 Jahre ohne Punkte zu fahren. Das heißt, wenn du so weiter sammelst, kann dann bei einem richtigen Verstoß (3 oder mehr Punkte) wegen beharrlichen Verstoßen die Strafe hochgesetzt werden, vielleicht kann auch dann ein FV rausspringen.

Bei 2 Punkten wird das noch nicht passieren, wenn du aber schon 5 hast, kann es sein, dass du Ärger bekommst.

Einfach weniger als 20+ fahren, dann gibts keine Probleme.

By DaSo (217.229.22.53) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 15:39:

Hallo,
kann man eigentlich unbegrenzt Geschwindigkeitsverstöße bis 20 begehen oder gibts da irgendwann auch mal Ärger?

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 16:27:

Der Verwarnungsgeldbereich, also bis 20 wird nirgends registriert, da gibts kein Limit. Für das Geld gibt es aber Vergnügungsalternativen, die durchaus interessant sind, wie zum Bleistift eine Tageskarte für ein grosses Skigebiet.

By Bluey (217.225.31.145) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 21:53:

@alfa
Der Verwarnungsgeldbereich, also bis 20 wird nirgends registriert
Das stimmt so nicht! Mit etwas Mühe/Aufwand und vorrausgesetzt, die Verstöße wurden in ein und demselben Kreis begangen, ist es durchaus nachvollzieh- und beweisbar, wie viele Übertretungen er/sie sich geleistet hat.

By Landy (217.230.18.31) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 21:54:

@ Bluey

Na gut, dann weiß man es - gibt es Konsequenzen?

By Bluey (217.225.31.145) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 22:17:

@Landy
Wenn mir jemand entsprechend auffällt, ich das nachhalte und etwas dazu schreibe (Anzweifelung der Geeignetheit, als Kfz-Führer am Straßenverkehr teilzunehmen, da offensichtlich uneinsichtig/unbelehrbar (siehe Anzahl der Verstöße etc.); an das StVA), dann denke ich schon, daß das Konsequenzen haben könnte; analog zu denen, die z.B. andauernd und penetrant im Haltverbot parken und eifrig Knöllchen sammeln. Irgendwann ist einfach Schluß.

By Landy (217.230.18.31) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 22:22:

Ab wieviel Verstößen kann denn so was passieren?

By DaSo (217.229.22.53) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 23:29:

Ich habe so weit ich mich erinnere beim ADAC mal gelesen, dass die Vergehen die im Verwarngeldbereich liegen in eine Akte kommen. Diese aber auf Anfrage vernichtet werden muss, es gabe da sogar einen Vordruck.
Weiß jemand mehr oder kann sich jemand auch daran erinnern?

Gruß
DaSo

By Kristofer (217.235.91.12) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 00:15:

Hab da nen netten link gefunden! Für alle, die sich für die Zukunft überlegt haben zum Wiederholungstäter zu werden =)


http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/21-wohltaeter.html

Servus aus der Oberpfalz

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 14:39:

Das ist soweit nichts neues, da die Punkte ja zentral gespeichert werden und deswegen regelmäßig die Geldbuße erhöht wird. Auch die 2x26 Regel sollte mittlerweile bekannt sein.

Die Frage waren mehrmalige Verstöße im Verwarngeldbereich (<= 20), für die es keine Punkte und kein Fahrverbot gibt.

By michael (80.138.163.212) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 14:45:

@dagegen:

Die Frage waren mehrmalige Verstöße im Verwarngeldbereich (<= 20), für die es keine Punkte und kein Fahrverbot gibt.

Des Rätsels Lösung findet sich in § 2 Abs. 8 BKatV:
"In den Fällen der Absätze 6 und 7 [Tateinheit, Tatmehrheit] ist jedoch zu prüfen, ob die Handlung oder die Handlungen insgesamt noch geringfügig sind."

By Bluey (80.130.188.204) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 17:18:

@Landy
Ab wieviel Verstößen kann denn so was passieren?
Ich wüßte keine genaue Zahl. Ich denke, daß das auch von den Verstößen selbst abhängt. Mir liegt da ein Fall in Erinnerung, wo es um Parkverstöße ging. Der "Sünder" hatte (glaube ich) gute 30mal bezahlen müssen, bis man reagierte und den Führerschein einziehen wollte.

By Landy (217.81.147.171) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 21:48:

Naja, dann kann ich ja noch 28 "Kleinstverstöße" begehen ;-)
In welchem Zeitraum?

By Bluey (80.130.188.204) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:28:

Ist auch relativ. Aber in dem genannten Bsp. waren es (wenn ich mich noch recht erinnere) nur max. ein paar Monate.

By Bluey (80.130.188.204) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:35:

Ist auch relativ. Aber in dem genannten Bsp. waren es (wenn ich mich noch recht erinnere) nur max. ein paar Monate.

By Landy (217.81.147.171) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:42:

Danke... Aber warum gleich doppelt? ;-)

By Bluey (80.130.188.204) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:48:

*gg* Sorry, hatte mich einfach nur verklickt.

By Landy (217.81.147.171) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:53:

Mir passiert das auch immer ;-), ich habe mich nur über die verschiedenen Zeiten gewundert (7min Differenz).

By Ghostrider (80.128.78.237) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 23:25:

Bluey ist halt nicht mehr der Schnellste, und so eine Maus, die hat schon ihr Gewicht...

LOL

By Bluey (80.130.188.204) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 23:31:

@Ghostrider
Nunja *gg*, hauptsache man ist da schnell, wo es drauf ankommt, schnell zu sein.
Und wenn es z.b. darum geht, die schnellfahrerfraktion zu "ärgern", bin ich verdammt schnell *fg*.

By mitchinger (217.84.22.252) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 16:35:

hallo! eine frage an alle diejenigen, die sich gut auskennen und NICHT nur glauben, dass es so sein könnte:
1. Mal: Tattag: 06.10.2001, 31 km/h zu schnell innerorts
FS abgegeben am 09.01.2002 für 1 monat

2. Mal: Tattag: 08.10.2002, exakt 26 zu schnell
innerorts

kann mir also nun jemand zuverlässig sagen, ob ich wiederholungstäter bin und den FS abgebe oder obs beim punktesammeln bleibt?

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 13:17:

@mitchinger:
Für das 1. Mal ist das Datum der Rechtskraft entscheidend. Wenn du keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hast, ist dies das Datum des BuGeBe + 2 Wochen.
Für das 2. Mal ist der Tattag entscheidend.

Also leider schlechte Neuigkeiten: Du bekommst auch für diese Tat 1 Monat Fahrverbot, es sei denn der Sachbearbeiter schläft.


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