Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By matty (217.1.223.162) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 11:34: |
Weiß jemand, wie das bewertet wird, wenn das Blitzfahrzeug entggen der Fahrtrichtung geparkt war, also selbst eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
By HugoHiasl (62.159.123.27) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 12:17: |
Ich denke, daß die
1. eine Genehmigung dafür haben.
2. selbst wenn nicht, diese 10 oder 15 Euro innerhalb der ersten paar Minuten wieder drin haben.
Für die Messungen selbst hat das keine Bewandtnis. Wenn Du also hoffst deshalb um Deine Strafe zu kommen, dann kannst Du das wohl eher vergessen.
By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 14:07: |
Die dürfen sich doch auch an die Autobahn stellen, wo es eigentlich Punkte dafür gäbe.
By michael (80.138.150.71) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:14: |
@Landy:
Die dürfen sich doch auch an die Autobahn stellen, wo es eigentlich Punkte dafür gäbe
Ist das Trotzhaltung, à la "menno, wieso dürfen die das und ich darf es nicht"?
By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:18: |
Nein, eigentlich nicht. Es ist nur eine Art Beweis, dass die auch entgegen der Fahrtrichtung parken dürfen.
Ich verspüre nur selten den Drang, auf der Autobahn zu halten, um zum Bäcker nebenan zu gehen.
By piranha (217.1.142.6) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:43: |
Verhalten ist grundsätzlich erlaubt, Rechtsgrundlage: § 35 StVO ("Sonderrechte").
By piranha (217.1.142.6) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:44: |
sorry, noch vergessen: Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO.
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