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2 Verwarnungsbescheide

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 2 Verwarnungsbescheide
By PapaJoe (62.226.10.182) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 21:38:

Hallo!

Bin neu hier und lese erst seit kurzem mit - wohl auch aus dem Grund daß es mich mal erwischt hat.

Der Verwarnungsbescheid (ist nicht viel ... 25 EUR bei 13 km/h drüber in 30er Strecke) flatterte so zu Weihnachten ins Haus. In diesem war jedoch nicht eindeutig die Fahrtrichtung angeben, sondern nur die Stelle wo der Messwagen stand. Ich widersprach mit der Begündung, das lt. Beschreibung die andere Fahrtrichtung hätte geblitzt werden müssen und ich dort keine Geschwindigkeit übertreten habe und erhielt die Aussage, daß doch nur in eine Richtung 30 sei und damit doch alles klar ist. Hmm ... heute bekam ich einen neuen Brief vom Ordnungsamt, indem sich für den ersten Verwarnungsbogen entschuldigt wurde, da er nun angeblich falsch gedruckt war. Im gleichen Brief fand ich nun einen neuen Bescheid, in dem der Text nur leicht abgeändert wurde in "..., in Richtung Kreisverkehr,...". Nun soll ich dafür die 25 EUR zahlen ... es stimmt ja jetzt :-(.

Das finde ich nicht nur ein bisschen Frech ... das ist Oberfaul. Muß ich nun zahlen oder werde ich hier (sogar durch den "Rückzieher" zugegeben) zweimal zur gleichen Sache verwarnt? Ist das Rechtens so?

MfG
PapaJoe

By jensi (217.235.249.233) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 13:41:

Hatt' ich auch schon 'mal mit falschem Datum (Monat) und nachträglicher Neuerstellung, diesmal mit richtigem Monat (...wir würfeln heute den Monat...) - Der Anwalt hat daraufhin einen kurzen Brief geschrieben und damit war das erledigt. Den genauen Grund/Wortlaut weiß ich allerdings nicht mehr. Kennt sich jemand da aus, Verjährung war's nicht?!

P.S.
Mit RS-Versicherung kein Thema

By Goose (217.81.244.110) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 13:54:

Stichwort "Heilbarer Mangel".
Solche Fehler führen nicht zur Unwirksamkeit des Vorganges. Also wirst du zahlen müssen (oder vor Gericht gehen, aber deine Chancen dort sind sicherlich gering, denn den Verstoß hast du ja nachweisllich begangen)

Gruß
Goose


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