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Geblitzt in Holland - 109 Euro ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in Holland - 109 Euro ?
By autobahn (80.133.46.17) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 20:05:

Hallo,

wurde vor mehr als drei Monaten in Holland kurz hinter der Grenze bei Aachen geblitzt. Habe jetzt bescheid bekommen. Auf der Autobahn bin ich statt erlaubten 70 km/h 90 gefahren. War übrigens das Auto vom Vater meiner Freundin (er ist angeschrieben worden, ok?) Ergebnis: 109 Euro Bußgeld. Jetzt frag ich mich: 1.) ist die aktion bereits verjährt? 2.) es war kein Foto dabei, ist das in Ordnung?
Bitte um schnelle Antwort, muß innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Wenn Ihr noch irgendwelche Tipps auf Lager habt, bitte auch posten.

Danke,
Christian

By indy (139.20.162.128) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 20:57:

Musst Du öfters mit diesem Auto nach Holland? Wenn nein - einfach nicht bezahlen. (so hatte ich das zumindest in Erinnerung)

By Landy (217.230.31.89) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 21:37:

Nach dem Kennzeichen wird - wenn nicht gezahlt wird - in Holland gefahndet, wenn man damit angehalten wird, wirds sehr teuer.

Aber für 109 Euros kann dein "Schwiegervater spe" auch mit einem anderen Auto nach Holland fahren.

By christian (80.133.60.190) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 13:04:

also wird nur nach dem Kennzeichen gefahndet und nicht nach dem Namen? Und, lassen die sich das so einfach gefallen oder kommt dann da noch mehr auf einen zu?
Danke schonmal!

By Landy (80.131.90.21) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 13:12:

@Christian

Du wirst noch zwei weitere Briefe bekommen (wenn du nicht zahlst), da wird dir dann mit allem Möglichen gedroht, was aber nach deutschem Gesetz gar nicht geht... Die hoffen eben, dass du dadurch Bammel bekommst und nun doch zahlst. Das Bussgeld wird mit jedem Brief noch teurer.

Nach dem Namen? Das weiß ich nicht, aber wenn, dann wirst du ja aufgrund des Kennzeichens angehalten, dein Name steht ja nicht auf deinem Auto *g*.

By Z3Roadster (217.226.24.227) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 20:41:

Hi,

kleiner Tip: NL und Österreich haben Vollstreckungsabkommen mit Deutschland. d.h. Deutsche Behörden liefern nicht nur Amtshilfe (Zustellung der Bescheide), sondern helfen auch bei deren Vollstreckung!
Also aufpassen...

Gruß
Z3Roadster

By rennfahrer (80.140.20.51) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 20:51:

@Z3Roadster

wurde doch gerade erst von alfa in einem anderen thread erläutert.

Solche Sachen dürfen in D nicht vollstreckt werden, da es gegen das Grundgesetz verstösst!

By rennfahrer (80.140.20.51) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 20:53:

"österreich" weiter unten!

By chris-nl (195.108.32.10) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 16:58:

Bin kuerzlich in NL von Zivistreife angehalten worden und habe die AUfforderung bekommen bar zu bezahlen.

Nach Ruecksprache mit einem Kollegen hat man mir dann angeboten mir was zuzusenden, da man vollstrecken koennte in D.

Das entscheidende ist m.E. ob der Fahrer identifiziert oder identifizierbar ist - dann geht's.
In NL dagegen komme ich auch als Halter nicht gegen die Busse an (ich spare bloss die FS Gefahr) entweder ich helfe genug (identifikation) oder ich zahle selbst.

Landy's warnung wuerd ich ernst nehmen, der halter koennte ob des Tones der briefe - du glaubst du wirst morgen gepfaendet!- naemlich nervoes werden...


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