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Mit 89 kmh netto innerorts geblitzt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mit 89 kmh netto innerorts geblitzt
By enton (62.158.72.106) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:20:

hallo!
ich bin mit netto 89 km/h in der ortschaft geblitzt worden.ein tag vor verjährung habe ich ein schrieb mit frontfoto traffipax speedophot (bin definitiv nicht zu erkennen da es regnet und alles verschwommen ist) bekommen.habe mich nicht darauf gemeldet, da weihnachtstage waren, und nach neujahr kam nun ein bußgeldbescheid mit 3 punkten, 130 euro und 1 monat lappen weg.
habe nur noch eine woche frist!
was sollte ich am besten tun?
vielen dank im vorraus :)

By Landy (217.230.22.200) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:24:

Du hast 2 Wochen Frist!

Wenn das Foto so besch... ist, dann Einspruch einlegen, aber du musst dir im Klaren darüber sein, dass das Foto das die Behörde hat, besser ist und der Schuss auch nach hinten losgehen kann (Prozesskosten).

By enton (62.158.72.106) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:27:

@ Landy
ich wohne in einer wg und mein wagen wird auch von arbeitskollegen benutzt, das könnte evtl. doch von nutzen sein.
eine woche frist ist schon abgelaufen...
auf dem bb sind schon verfahrenkosten aufgeführt, kämen dann noch zusätzlich welche dazu?
thx

By rennfahrer (80.140.12.207) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:29:

@Landy

BuGeBe kam an Neujahr, also noch eine Woche.

@enton

Vorher fragen, dann handeln (bzw. handeln durch nicht-handeln)!

Das Bild das du bekommen hast ist immer etwas schlechter wie das Original, kommt aber drauf an, obs aufgedruckt ist, oder 'lose' beiliegt (beim AB).
Da jetzt schon ein BuGeBe ausgestellt wurde, wirst du dich kaum durch die Verjährung kämpfen können -->6 Monate Frist!

Einzige Möglichkeit, du legst Einspruch ein, bestreitest deine Fahrereigenschaft.
Wird vielleicht auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen, wenn der Richter gut gelaunt ist (falls das richtige Bild wirklich so schlecht ist) dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt, vorausgesetzt, du bist wirklich nicht zu erkennen, oder aber du wirst verurteilt!

By rennfahrer (80.140.12.207) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:31:

@enton

auf dem bb sind schon verfahrenkosten aufgeführt, kämen dann noch zusätzlich welche dazu?


Das sind 18€ für die wertvolle "Ermittlungsarbeit" des Sachbearbeiters.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung wirst du, je nachdem ob Zeugen geladen werden für die Verhandlung etwa 50€ hinlegen müssen.

Da die Verjährung wie bereits gesagt gegen dich noch 6 Monate läuft, bringt es auch nichts, den Kollegen zu benennen, denn gegen DICH wird er auch kaum 6 Monate rausschlagen können (wenn er überhaupt Lust dazu hat!)

By enton (62.158.72.106) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:33:

@ rennfahrer

das würde bedeuten, dass bei einer verurteilung auch die gerichts/verfahrenkosten auf mein konto gehen würden?auf was kann man sich da gefasst machen?auf was muss man beim einspruch achten?

By rennfahrer (80.140.12.207) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:35:

die 18€ müssten erhalten bleiben, dazu kommt dann noch das Bussgeld + Gerichtskosten in Höhe von etwa 40-50€ für die Verhandlung + eben mögliche Kosten für geladene Zeugen.

Geht alles, im Falle einer Verurteilung, zu deinen Lasten!
Wird das Verfahren eingestellt zu Lasten der Staatskasse.

Rechtsschutz hast du wohl nicht, oder?

auf was muss man beim einspruch achten?


Ich sehe eigentlich kaum noch eine Chance rauszukommen, Einspruch einlegen, Fahrereigenschaft bestreiten, was anderes bleibt dir nicht übrig.

By enton (62.158.72.106) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:38:

@rennfahrer

Rechtsschutz hast du wohl nicht, oder?

->noch nicht zu dem zeitpunkt :(

okey, dann mal los! besten dank an euch für schnelle antworten.
wünsche ein frohes neues

enton

By rennfahrer (80.140.12.207) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:41:

achja, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen und der Richter möchte einen Gutachter (Anthropologe) beauftragen würde ich meinen Einspruch zurückziehen, ansonsten wirds richtig teuer im Falle einer Verurteilung,

viel Glück!

By enton (62.158.72.106) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:45:

danke!

wenn ich wiederspreche muss ja jemand anders gefahren sein, da mein kennzeichen ja auf dem foto erkennbar ist.wer soll denn dann gefahren sein, oder läßt man diese frage einfach im raum stehen?

By rennfahrer (80.140.12.207) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 17:49:

@enton

das ist für die Behörde inzwischen uninteressant, wer mit dem Auto gefahren ist, da es ja gegen jeden anderen verjährt ist.

Möglich ist, dass der Richter dich vor Gericht fragt, wer denn auf dem Foto nun ist, da kannst du einfach sagen, das Auto wird von deinen WG-Mitgliedern mitbenutzt, aber zudem ist die Qualität dermassen schlecht, dass es jeder sein könnte!

By Matthias (217.227.97.214) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 21:17:

In Unkenntnis der Meßstelle könnte man aber auch nicht ausschliessen, daß 89 netto so unangepasst zu schnell sind, daß Enton sich doch mal für 4 Wochen die Füsse vertreten sollte und über seine Fahrstil nachdenkt OHNE daß er unserer unkritischen Hilfe bedarf.
Aber selbstverständlich war wohl wie üblich alles übersichtlich ohne jegliche Gefährdung - nehme ich an...

By NetGhost (141.76.1.122) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 15:54:

*blubb*

By Enton (62.226.106.48) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 18:48:

@ matthias

hätte ich vor zwei jahren nach einem unfall nicht beide beine verloren würde ich 4 wochen füsse vertreten glatt dem weiterfahren in meinem umgebauten automobil vorziehen!

By Choleriker (217.84.226.185) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 19:28:

alles Räuberpistolen was der hier erzählt!

By Matthias (217.227.97.174) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 00:10:

*blubb*


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