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Lappen abgegeben - 15 tage umsonst?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Lappen abgegeben - 15 tage umsonst?
By Hirni (195.143.33.185) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 11:31:

also:

ich bin inner 30er zone mit 64km/h geblitzt worden => macht 61km/h = 1 punkt + 1 monat lappen wech...

nach einer schriftl. erbittung um milderung erhielt ich eine antwort das dies nicht möglich sei... ok - aktzeptiert... mit diesem schreiben bin ich dann am 23.12.2002 zuner polizeidienststelle in meiner nähe gefahren um den lappen abzugeben... nach 10 min bearbeitung kommt der herr wachtmeister wieder und meinte "bussgeldbescheid brauch ich noch... sonst kann ich das nicht bearbeiten" - nach einigem hin und her hat der gute man jedoch meinen lappen entgegengenommen und ihn dann auch zur entsprechenden verwaltung geschickt - ich habe schwarz auf weiss das ich meinen lappen am 23.12.2002 in amtlich verwarung gegeben habe....

heute (07-01-2003) rufe ich interessehalber beim str.verk.amt an um ma so abzuchecken ob der lappen da is... "jo da iser - aber sie können erst ab dem ~6. feb. wieder fahren"...

wenn man durch das telefon töten könnte wäre ein beamtenplatz dort frei geworden...

nun meine frage - was geht nun? was hab ich für möglichkeiten - der kollege vom amt meint - kann man nix machen...

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 12:14:

da hat er leider recht.
die abgabe des Führerscheins bei der Polizei gilt nicht als amtliche verwahrung.
bei unserem polizeirevier bekommst du sogar ne schriftliche belehrung darüber, daß das fv eben erst ab dem datum gilt, wo der fs bei der behörde eingeht. so ist es lt. gesetz.
trotzdem werden von einigen bußgeldstelle tatsächliche die abgabedaten bei den revieren/ posten akzeptiert - was eben gesetzliche aber nicht richtig ist und meiner meinung nach zu einer extremen rechtsunsicherheit beiträgt.

By Hirni (195.143.33.185) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 13:02:

[zitat]
die abgabe des Führerscheins bei der Polizei gilt nicht als amtliche verwahrung.
[/zitat]

steht aber auf dem wisch :(
bin grade auffer arbeit - kanns also nicht 100% bestätigen...

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 13:23:

auf welchem "wisch" steht das denn ?
schau lieber noch mal nach, ob du nicht das kleine wörtchen "nicht" überlesen hast.

und wie gesagt: Gesetz sagt NEIN, viele Bußgeldstellen akzeptieren es trotzdem. leider hätte dein sachbearbeiter aber das gesetz im rücken, wenn er dabei bleibt.

By Polizist (217.4.1.245) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 13:56:

@Nicole: Wie wird es denn bei euch gehandelt, bzw in eurer großen Nachbarstadt?
Würd mich interessieren, falls mal einer bei uns auftaucht...

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 14:29:

LRA anerkennt die abgabe soviel ich weiß, die stadt auch.
zugegebenerweise handhabe ich das etwas zweigeteilt.
wenn einer freiwillig, innerhalb der frist seinen fs abgibt - ok.
wenn ich da erst ne beschlagnahme machen muß und euch rausschicken, dann ist er selber schuld, wenn er die belehrung unterschreibt, daß er kenntnis davon hat, daß das fv erst mit eingang des fs bei der behörde vollstreckt wird.
dann wird auch an da erst vollstreckt.

By klausk (80.142.82.42) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 16:45:

Hallo,
als meine Pappe mal für einen Monat abgeben "durfte", habe ich sie beim nächsten Revier, inkl. Bußgeldbescheid, hinterlegt und auch dort exakt nach einem Monat wieder abgeholt. An die Bußgeldstelle wurde vom bearbeitenden Polizisten eine Mitteilung geschickt, das der Führerschein am... um.. abgeben wurde, fertig. Die Pappe hat das Revier nie verlassen. Das Ganze fand in Berlin statt, dort blitzt allerdings ausschließlich die Polizei und die Bußgeldstelle ist dem Polizeipräsidenten unterstellt.

Grüße
Klaus


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