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Wiederholungsfall/Folgen?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wiederholungsfall/Folgen?
By Unschuldig (217.185.212.133) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 18:05:

Hallo!

Bin am heutigen Sonntag an einer Stadttangenten ausserorts mit locker 45 (ca. 95 bei 50) drüber geblitzt worden. Bevor mich alle als Verkehrsrowdie abstempeln, bitte ich zu bedenken, dass an dieser Stelle absolut keine Gefahr für niemanden besteht und es Sonntag Nachmittag war, die Strasse absolut leer.
Mein Problem: Ich bin bereits vor ca. 2 Jahren auf einer 3-spurigen Bundesstrasse mit 26 zuviel und vor ca. einem Jahr auf der gleichen Strasse an der selben Stelle mit 31 zu viel erwischt worden.
Folge damals: Wegen der zweiten Tat wurde, obwohl es ausserhalb geschlossener Ortschaft war, ein Fahrverbot verhängt, das ich auch abgesessen habe.
Was droht nun wegen der neuerlichen Tat? Können die die Geldbusse erhöhen oder das Fahrverbot verlängern oder was? Ich seh ja ein, dass ich mal wieder zu schnell war und es dafür in dieser Höhe auch keine Entschuldigung gibt, aber ich habe einfach nicht auf den Tacho gesehen, weil alles frei war und ich noch bei grün rüber wollte. Also: Was darf die Sachbearbeiterin machen? Oder leitet die das als Spezialfall weiter?
Was wäre im übrigen, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nur 39 km/h betragen würde und wieder mal laut Gesetzestext nur eine Geldbusse und Punkte fällig wären. Gibts dann trotzdem wieder ein Fahrverbot?

Danke!

By michael (80.138.147.84) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 18:20:

@Unschuldig:

Können die die Geldbusse erhöhen

Ja, aufgrund einschlägiger Voreintragungen.

Was wäre im übrigen, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nur 39 km/h betragen würde und wieder mal laut Gesetzestext nur eine Geldbusse und Punkte fällig wären. Gibts dann trotzdem wieder ein Fahrverbot?

Das kommt darauf an, wann genau dein letzter Bußgeldbescheid wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung rechtskräftig geworden ist. Wenn der aktuelle Verstoß innerhalb eines Jahres nach dem letzten Delikt stattfand, wird ebenfalls wieder ein Fahrverbot fällig, auch wenn die neuerliche Überschreitung weniger als 41 km/h betrug.
Du solltest dazu dringend den aktuellen Stand deiner Eintragungen im KBA checken - Infos gibt's hier

By o.k. schuldig.... (213.7.35.17) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 23:30:

Ok, die geldbusse erhöhen ist ja in ordnung, wofür geht man schliesslich arbeiten und diesmal wars auch echt zu schnell, nicht so wie auf dem 3-spurigen autobahnzubringer. um wieviel wird das bussgeld maximal erhöht, für den fall, dass ich einem als sachbearbeiter im amt arbeitenden, auto-hassenden, grün wählenden vater dreier kinder an der stelle des verstosses in tatortnähe wohnend, an einem montag morgen als erster fall um 8 uhr in die hände falle?
und können die auch das fahrverbot verlängern?

steht das explizit im gesetz?

danke schonmal.

schuldig

By michael (80.138.147.84) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 23:51:

@schuldig:

auto-hassenden
grün wählenden
vater dreier kinder

Lassen wir doch mal diese Klischees weg, zumal sie eh in den allermeisten Fällen nicht zutreffen...

Aber nun zur Frage -

Wie schon angedeutet, es kommt darauf an, welche Eintragungen noch in Flensburg "aktiv" sind, daher auch die Empfehlung, eine diesbezügliche Auskunft einzuholen. Wie hoch die Erhöhung ausfallen könnte, darüber gibt es keine feststehende gesetzliche Regelung.

By Polizist (217.3.255.202) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 11:18:

@michael: Lassen wir doch mal diese Klischees weg, zumal sie eh in den allermeisten Fällen nicht zutreffen...

Ach! Tatsächlich?
:) :)

By ....doch wieder fast unschuldig??? (217.185.212.75) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:17:

hallo!

habe eine andere idee: was ist (vorausgesetzt ich war nach abzug nicht schneller als 90), wenn mein bruder, der mir ähnlich (na,ja hat schon etwas volleres haar) sieht und noch keine punkte hat, von meiner bei mir wohnenden freundin (fahrzeughalterin, 3 junge punkte) als fahrer zur tatzeit angegeben wird. Wir sassen alle 3 im auto. ist das eine falschaussage? so einen blitz kann man ja eigentlich kaum übersehen und man wird sich doch wohl noch erinnern können, wer da gefahren ist. gibt das probleme? alberto ist mir zu gefährlich bzw. zu aufwändig. schicken die herren vom amt dann das ganze an meinen bruder, der bezahlt, kassiert die punkte und wir haben fertig? ist das betrug? fällt das auf? klappt das? zur tatzeit fielen ein paar flocken vom himmel und es war kalt ( <0° ), jedoch keine schneeschicht auf str. (vollbremsung nach blitzionierung ohne probleme). im bussgeldrechner steht als grund für ausgeschlossene gewährleistung, dass es bei schlechten wetterverhältnissen teurer werden kann. das ist ein wenig schwammig. hat jemand erfahrungen?

allen, die noch nicht beim lesen eingeschlafen sind und sogar antworten wollen meinen herzlichen dank!


@michael: wollte ein worst-case-scenario kreieren. das geht nicht ohne klischees. wenn ich dich richtig verstanden habe, dann können sie ohne einschränkung nach gutdünken die geldbusse erhöhen, nicht aber das fahrverbot verlängern (z.B. von einem auf zwei monate?). Ist das richtig? Was ist da die regel? Gegen mich spricht natürlich die tendenz (1.: 26km/h; 2.: 31 km/h; 3.: (ca.)40 km/h).
auch dir vielen dank für deine infos.

By Landy (217.230.17.113) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:38:

Naja, so einfach wie du es sagst, ist es nicht, aber es geht schon.

Erstmal wer ist der Halter? Dieser muss ja dann sagen, dass es dein Bruder war.

Dann sollte eigentlich ein neuer AB an deinen Bruder gehen, wenn nicht, dann kannst du Ärger bekommen, wegen eben Falschaussage.

ALSO: Keiner von euch hat irgendwo einen Blitz gesehen und ihr habt keine Ahnung mehr, wer von euch gefahren ist (der Bruder benutzt dieses Auto auch oft, da du dich nicht erinnert hast, fiel der Verdacht auf ihn...).

So kann nichts passieren, keiner darf sich aber verplappern.

Wenn ein Foto im AB ist und der Fahrer eindeutig erkennbar ist (kann ich mir bei Schneefall nicht vorstellen), dann klappt das natürlich nicht mehr.

By Goose (217.81.248.123) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:44:

als fahrer zur tatzeit angegeben wird. Wir sassen alle 3 im auto. ist das eine falschaussage?

Grundsätzlich ist es eine Straftat

§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


Diese Tat kann nicht vorsätzlich begangen werden, der Vorsatz muß euch nachgewiesen werden.
Aber auch wenn hier oftmals dazu geraten wird, kann ich es nicht empfehlen.

Je nach Qualität des Bildes könnte man deiner Freundin doch unterstellen, auf einem Foto den Freund von dessen Bruder unterscheiden zu können (ich weiß nicht, wie ähnlich ihr euch seht)

Moralisch solltest du dich halt fragen, ob du von deiner Freundin die Begehung einer Straftat (die zwar nur schwer nachgewiesen werden kann, es ist aber nicht völlig auszuschließen) erwarten kannst, um dich selber vor der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit zu schützen, deren Konsequenzen zwar hart für dich sein mögen, aber mit den Folgen für deine Freundin, falls sie erwischt wird, nicht zu vergleichen sind.

Gruß
Goose

By leider wohl doch schuldig... (213.6.26.131) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:53:

Hallo und danke den schnellen antwortern.

ihr habt recht: zu riskant. bin auch nicht eben der coolste, was das lügen betrifft. wollen doch aus einer ordnungswidrigkeit keine straftat machen. wollen mal sehen, wie das foto aussieht und dann im ernstfall 3 wochen urlaub machen und mich lecker bierchen trinkend durch die welt fahren lassen. also zurück zu meiner frage an michael und alle anderen: um wieviel wird das bussgeld in der regel erhöht? und vor allem: kann auch das fahrverbot verlängert werden oder gar noch schlimmeres? danke.

By Goose (217.81.248.123) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:55:

Diese Tat kann nicht vorsätzlich begangen werden
Hoppla, hier habe ich mich verschrieben.
Ich meinte natürlich Diese Tat kann nur vorsätzlich begangen werden

By golf3 (212.93.23.229) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 16:37:

Habe genau die selbe Frage wie der schuldige. Weiss denn keiner, ob die das fahrverbot auch verlängern dürfen? um wieviel heben die den bussgeldsatz bei kleinverdienern?

By nicole (217.0.93.175) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 20:21:

Das Fahrverbot und die Bußgeldhöhe können je nach Ermessen der Behörde unter Berücksichtigung der Vorverstösse bzw. eben insgesamt des konkreten einzelfalles erhöht werden.
da es hier IMMER auf die umstände des einzelfalles ankommt - und leider auch darauf mit welcher Stadt man es zu tun hat - kann keine allgemein gültige "tabelle" erstellt werden.
das ist eben die sache mit dem ermessen. jeder wie er denkt.
wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und die behörde nicht nachgibt, gibts nur noch den weg zu gericht.


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