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Geblitzt während Fahrverbot

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt während Fahrverbot
By Anonym (217.82.83.241) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:51:

Hallo,

ich wurde im April 2002 geblitzt und bekam daraufhin am 16.08.02 einen Bußgeldbescheid über 118 EURO und ein Fahrverbot von einem Monat. Gegen diesen Beischeid hatte ich keinen Einspruch eingelegt, somit war der Bescheid 2 Wochen nach Erhalt - also am 30.08.02 - rechtskräftig.

Da das mein erstes Fahrverbot war, wäre das Fahrverbot erst mit der amtl. Verwahrung des Führerscheins wirksam geworden, !spätestens! jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft des Bescheides(also am 30.12.02).

Leider habe ich diesen Termin 'verpennt'(ich war der Meinung, ich hätte noch einen Monat Zeit mit der Abgabe... tja, leicht verrechnet) und wurde nun gestern, am 02.01.03(3 Tage nach Ablauf des Ultimatums) von einem Starenkasten geblitzt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug max. 19 km/h ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Ich befürchte nun, daß bei der Auswertung des Fotos ans Licht kommt, daß beim Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung die 4 Monats-Abgabefrist um einige Tage überschritten war. Das hätte enorme Konsequenzen für mich (§21 StVG, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr etc).

Nun frage ich mich:

- Wie wahrscheinlich ist es, daß die Verspätete Führerscheinabgabe überhaupt ans Licht kommt?(Anm.: Ich wurde in unterschiedlichen Regionen geblitzt, somit ist das zuständige Ordnungsamt vom ersten Blitzen ein anderes wie das beim zweiten)

- Soll ich jetzt sofort meinen Führerschein abgeben, oder ist es evtl. besser, erstmal auf den Bußgeldbescheid des zweiten geblitztwerdens zu warten? ('Keine schlafenden Hunde wecken'?)

- Wie (schnell) verfahren die Ämter bei Eintritt eines Fahrverbotes durch Ablauf der viermonatigen Abgabefrist?

- Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Bitte helft mir,
Danke!!

By Joe Dalton (62.227.220.107) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 02:12:

Den Führerschein solltest du schnellstmöglich abgeben,dann bleibt vielleicht die Fristüberziehung folgenlos.Wenn du wartest bist ein Bussgeldbescheid kommt sicher nicht mehr.Ansonsten abwarten und wenn möglich jemanden stillschweigend mit der Zahlung beauftragen wenn der Zahlschein kommt.Wenn sie dich auf dem Foto erkennen kommt es auf den einen Monat auch nicht mehr an.

By rennfahrer (80.140.52.118) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 06:25:

könnte gut möglich sein, dass du einfach nen AB bekommst (ich nehme an das AUto ist auf dich zugelassen ??) und da solltest du schnellstmöglich "Ja" ankreuzen, aber wenns geht anders unterschreiben und dann, falls ein BuGeBe kommt so schnell wie möglich bezahlen!

By Landy (217.81.159.225) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 13:36:

Kommt bei Verstößen ohne Punkte nicht nur ein BuGeBe ? Es interessiert ja nicht, wer der Fahrer ist.

By Ghostrider (217.80.251.39) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 14:19:

@ Landy: bei Verstößen ohne Punkte wird lediglich ein sog. "Verwarnungsgeld" fällig. Ein Bussgeld setzt ab 40 € ein und ist immer mit Punkten verbunden.

Da Anonym eindeutig unter der Grenze von 40 € bleibt, bekommt er somit lediglich die Aufforderung zur Zahlung des Verwanrungsgeldes. Der Überweisungsträger hängt dran. Zahlen, fertig, Ruhe.

Das Risiko des "Entdecktwerdens" stufe ich als sehr gering ein.

By Landy (217.81.156.29) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 14:24:

@Ghostrider

Ja, das meinte ich, ich glaube nicht, dass da jemand nach dem tatsächlichen Fahrer frägt.

By Anonym (217.225.21.10) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 15:27:

@all

Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Scheint ja nicht wirklich so schlecht um mich zu stehen, wie ich zunächst dachte. Ein paar km/h schneller, und es wäre ein Bussgeldbescheid hier eingeflattert, was mich sicherlich überführt hätte, glück gehabt..
Werde dann mal am Montag schleunigst meinen Lappen abgeben und hoffen, daß alles glatt geht.


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