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Korrektes vorgehen für Verjährung...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Korrektes vorgehen für Verjährung...
By HugoHiasl (62.159.123.27) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 12:43:

Hallo,

ich habe heute endlich den Schrieb der Bußgeldstelle Stuttgart bekommen, mit dem mir vorgeworfen wird, daß ich 6 km/h zu schnell war.

Das Auto hatte an dem Tag eine entfernte Bekannte von mir. Ich selbst war nachweislich die ganze Woche in Köln.

Was ich bekommen habe ist eine "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung"

Ich will die Freunde in Stuttgart auf jeden Fall leer ausgehen lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muß ich auf diesen Schrieb gar nicht reagieren und dann kommt wohl ein BuGeBe. Gegen den ich dann wieder Einspruch einlegen kann.

Oder soll ich das gleich aufklären und meine Flugtickets und Hotelrechnungen als Kopie beilegen ? Auf die echte Fahrerin kommen die nie, da die überhaupt keinen wirklichen Bezug zu mir hat.

Über ein paar Tips würde ich mich freuen.

Viele Grüsse
Oliver

By Landy (217.230.18.147) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 13:08:

Wenn es eine Fahrerin war, dann werden die ja nach deinem Einspruch selbst auf die Idee kommen, dass du es nicht gewesen sein kannst. Deshalb schreibst du nur auf den AB, dass du es nicht warst, wenn man dir dann immer noch nicht glaubt, kannst du ja deine Beweise nachliefern.

Nur, wenn du weißt, wer die Fahrerin ist, wirst du bald als Zeuge befragt, da könntest du Probleme bekommen.

By HugoHiasl (62.159.123.27) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 13:19:

Oh danke für den letzten Hinweis.

Es war schon am 1. Dezember. Also schon 1 MOnat der Verjährung rum.

Ich werde also gar nicht reagieren und auf den BuGeBe warten. Sollte ja auch 2 Wochen dauern. Dann eine Woche Einspruchsfrist.

Den dann ohne Begründung, dann bin ich mal gespannt, ob denen die letzten 4 Wochen reichen um mich zu finden und als Zeugen zu befragen. Außerdem hab ich ein irre schlechtes Erinnerungsvermögen.

"Wenn ich mich nicht komplett irre, dann habe ich das Auto an meine Schwester verliehen. Aber das ist die auf dem Bild nicht. Fragen sie doch mal bei meiner Schwester nach... "

oder so ähnlich könnte die Angabe ja lauten.
;-)


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