Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By wupper (217.238.43.68) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 12:26: |
Habe heute von unserem Landkreis einen Brief bekommen, in dem ich als Halterin des Fahrzeuges anhand des beigefügten Fotos den Fahrer identifizieren soll.Es ist eindeutig zu erkennen wer es ist.
Meine Frage:Kann ich trotzdem man den Fahrer erkennen kann, die Schuld auf mich nehmen?
By Landy (217.230.18.147) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 13:12: |
Nicht, wenn du deutlich anders aussiehst, als der wirkliche Fahrer.
Du kannst höchstens die Aussage verweigern - wenn es ein naher Verwandter von dir ist, dann wird aber in der Regel nachgeforscht und findet den Täter recht schnell.
Was genau ist denn passiert?
By wupper (217.238.43.68) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 20:19: |
Mein Freund ist mal wieder zu schnell gefahren,
da er aber seinen Führerschein im Moment braucht würde ich die Strafe auf mich nehmen.
Er ist bei 50 km/h ca. 90 km/h gefahren.Ich denke das bedeutet einige Punkt, Kohle und Führerschein weg.
Das Auto ist ein Firmenwagen auf meinen Namen angemeldet.
Den kann doch eigentlich egal sein wer die Strafe ausbadet, der Brief ist vom Ordnungsamt und nicht von der Polizei.
By Grobi (80.134.171.64) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:17: |
@wupper: Optimale Ausgangsbedingungen! ;-)
Suche mal im Forum nach der "Alberto-Methode". Dann braucht niemand die Strafe auf sich zu nehmen!!
Grobi
By Landy (80.131.86.193) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:43: |
Jo eben, ich würde an deiner Stelle zwar helfen, aber nicht das Fahrverbot nehmen und - wenn du den AB hast, dann musst du doch wissen, wie genau der Verstoß war.
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