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Geburtsort in Ladung falsch, Versäumnisurteil

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geburtsort in Ladung falsch, Versäumnisurteil
By Paul (217.1.172.43) on Freitag, den 27. Dezember, 2002 - 15:32:

Hallo,
ich bin in der Zwickmühle.
Mein Problem:
Ich wurde geblitzt, und vor Ort angehalten.
Der Bußgeldbescheid enthielt einen falschen Geburtsort.Es dauerte über 2 Monate, bis das Problem behoben wurde ( ich legte Widersprüche ein ).Einen weiteren Monat später teilte man mir mit, dass das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird ( wegen meinem Widerspruch).
2 Monate später erhielt ich die Ladung, allerdings mit der Falschangabe meines Geburtsortes.Dies teilte ich dem Gericht mit, mit der Bemerkung, dass ich nicht an der Verhandlung teilnehme, weil es mich persönlich nicht betrifft.Ich erhielt das Versäumnisurteil ( ebenfalls mit dem falschen Geburtsort ), das ich mit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantwortete.Nunmehr sollte ich meinen Antrag begründen. Dies tat ich indem ich wiederholt darauf hinwies, dass meine Personalien nicht korrekt sind. Weiterhin wurde meinerseits der gesamte Briefwechsel dargelegt und durch Kopien belegt. Ferner teilte ich dem Gericht mit,dass es mir nicht ermöglicht wurde, den Tatvorwurf vor Ort einzusehen, denn das Messgerät, welches ich einsehen durfte zeigte lediglich Baumkronen, aber weder mich, noch das Fahrzeug, noch die Geschwindigkeitsmessung. Nun teilte mir das Gericht mit, dass ich die Gründe für mein Nichterscheinen zum Termin glaubhaft machen muss. Leider weiss ich nicht wie. Ich bin bereit an einem weiteren Gerichtstermin teilzunehmen, denn den anberaumten Termin konnte ich aus beruflichen Gründen (Berufskraftfahrer) sowieso nicht einhalten.
Bitte helft mir noch heute, sonst läuft meine Frist aus.

Danke

By Goose (80.135.114.53) on Freitag, den 27. Dezember, 2002 - 16:07:

Ein falscher Geburtsort ist ein heilbarer Mangel. Er macht keinesfalls das gesamte Verfahren unwirksam.
Wenn du nun dem Gericht mitteilst, daß dich die Ladung zwar erhalten hast, du am Termin jedoch nicht erscheinen wirst, weil das Geburtsdatum falsch ist, so ist mit genau dem gezeigten Verhalten zu rechnen.

Als Gründe für das Nichterscheinen ist nur eine Verhinderung ohne eigenes Verschulden zulässig (plötzliche Krankheit, bereits gebuchter Urlaub etc.). Auch nur dann kann das Verfahren nach § 44 StPO in den vorherigen Stand gesetzt werden. Da du grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht hast (von der dich das Gericht auch nur in Ausnahmefällen befreit), muß dein Arbeitgeber dir die Wahrnehmung auch ermöglichen.

Alles in allem hast du (verzeih meine Direktheit) im gesamten Verfahren nur Mist gebaut.
Meines Erachtens kommst du da nur raus, wenn du den Mist, den du bisher gebaut hast, eingestehst und Besserung gelobst. Alles andere wird dich nur noch tiefer reinreißen.

Gruß
Goose


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