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Geblitzt- Vorwurf abstreiten?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt- Vorwurf abstreiten?
By Abelardo (213.6.119.118) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 00:54:

Tach zusammen,

Ich bin vor einiger Zeit mit 23 kmh zuviel auf der Autobahn irgendwo in Hessen geblitzt worden. Ein paar Wochen später kam der Brief an meine Mutter, auf die das Fahrzeug angemeldet ist, inklusive Foto fürs Familienalbum und Zeugenbefragung, da ich auf dem Bild eindeutig als männliche Person zu identifizieren bin. Nun hat meine Mutter mich gleich als Fahrer angegeben, in Unkenntnis der Kniffe mit Zeugnisverweigerrungsrecht etc. Der nächste Brief ließ nicht lange auf sich warten, in dem der Vorwurf an mich gerichtet ist. Kann ich denn jetzt auf irgendeine Weise den Vorwurf zurückweisen oder meine Mutter die Zeugenaussage widerrufen?

Bedanke mich für jede Antwort,

Abelardo

By klausk (80.142.90.96) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 07:46:

Hallo Abelardo,
kam der Brief an Dich noch in der Verjährung?
Ob Deine Mutter nun ihre Aussage widerruft oder nicht ist jetzt völlig egal, gegen Dich ist die Verjährung unterbrochen und man hat Dich am Wickel.
Auf dem Bogen stand übrigens in der Rechtsbehelfsbelehrung, das man weder sich noch Familienangehörige belasten muß.

Grüße und guten Rutsch
Klaus

By Abelardo (213.6.119.148) on Freitag, den 27. Dezember, 2002 - 00:19:

Hallo Klaus,

Erstmal danke für deine Nachricht. Verjährung kann ich jetzt wohl vergessen, das ist schon klar. Aber wenn ich den Vorwurf abstreite, stellen die dann Nachforschungen an, wollen die mein Paßfoto sehen und nerven die mich dann mit Falschaussage? Oder lassen die die ganze Geschichte fallen?

Gruß und gleichfalls guten Rutsch an alle Radarfallengegner,

Abelardo

By hui (213.157.1.120) on Freitag, den 27. Dezember, 2002 - 07:49:

Es bringt dir nichts denn Vorwurf abzustreiten, wenn du wirklich Theater machen willst, kannst dus sogar bis vors Gericht treiben wo man dich dann als Fahrer identifizieren wird. Bei Gericht werden dann aber auch entsprechende Gebühren fällig.

Du darfst 40 € bezahlen und bekommst einen Punkt.


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