Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Rouven (217.88.184.158) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 22:01: |
Guten Tag,
Brauche kurz Hilfe:
Am 19.09.2002 wurde ich in einer 60km/h-Zone mit 35km/h (nach Abzügen) Überschreitung innerorts vom stationären Kasten geblitzt.
Da ich nicht der Halter des Fahrzeugs bin, ist die Polizei bei meinen Eltern vorstellig geworden, kurze Zeit später bei mir. Auf dem Photo bin ich zu erkennen, genauso wie meine Freundin (nicht ausgeblendet, Verfahrensfehler?).
Am 09.12.02 erhielt ich dann als Posteinwurf die Anodnung, 118 Euro zu überweisen und den Führerschein f. 1 Monat abzugeben !
1) Was kann ich dagegen unternehmen ?
2) Ist das Nichtausblenden meiner Freundin ein nuetzlicher Verfahrensfehler ?
3) Liegt der Zeitraum vom 19.09.02 - 09.12.02 ausserhalb der Verjährungsfrist ?
Danke...
By MrMurphy (80.129.174.120) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 23:24: |
Die Verjährungsfrist wäre am 19.12.02 + ca. 2 Wochen Karenzzeit für die Postzustellung abgelaufen. Das ist von der Behörde aus alles im grünen Bereich.
Es spielt für die Verjährung auch keine Rolle, wann du den Brief bekommen hast.
Das deine Freundin auf dem Foto zu sehen ist, ist auch kein Verfahrensfehler. Das auf den Bildern, die man zugeschickt bekommt, die Beifahrerseite abgedeckt ist (egal ob da jemand sitzt oder nicht) ist reiner Service, muß aber vom Gesetz aus nicht sein.
Die von dir genannten Argumente werden für einen erfolgreichen Widerspruch nicht reichen.
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