Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geschwindigkeitsverstoß

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsverstoß
By bernd (217.5.115.206) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 17:58:

Hallo,
hatte 1 Monat Fahrverbot, Rechtskräftigkeit des letzten Urteils am 10.05.01 Bin
am 05.07.02 also 14 Monate später mit 21 Km/h (netto) wieder auf der BAB geblitzt worden
(immer in Bayern)
Muss ich mit einem weiteren Fahrverbot rechnen?

Mit freundlichen Grüssen

By devil (217.83.182.238) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 18:01:

nein

By bernd (217.5.115.207) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 18:43:

Danke für die schnelle Antwort.

Das Amtsgericht Hersbruck schreibt das das Fahrverbot der Sach- und Rechtslage entspricht und jetzt soll ich vor den Kadi.
Das bedeutet bei einer Verurteilung wegen 10 Minuten Verhandlung nach Hersbruck fahren, etwa geschätzt 800 Km, dann einen Monat nicht fahren,
ich bin Einzelunternehmer und mache Service für Werkzeugmaschinen d.h wenn was nicht geht muss ich sofort hin oder ich bin den Kunden los, einen Monat kein Geld verdienen, die Geldstrafe, den Zweitanwalt bezahlen.

Kannst Du Dein "nein" begründen?

By devil (217.83.182.238) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 18:50:

hmm seltsam... wenn das gericht sowas schreibt macht mich das schon etwas stutzig...

also die sachlage ist so:

fahrverbot gibt es einerseits, wenn es eben dem strafenkatalog entspricht...zum anderen, wenn man innerhalb eines jahres 2 mal mit +26 oder mehr erwischt wurde.

das ist aber beides nicht der fall.

und auch eine extreme anhäufung kann man bei dir nicht feststellen... daher würde ich sagen, dass du normalerweise kein fahrverbot kriegen dürftest...

By bernd (217.5.115.207) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 19:31:

Ich kapiers auch nicht, bei meinem ersten Fahrverbot (wegen 1 Km/h über dem Fahrverbotlimit)
sagte der Richter: (in Günzburg)...ja in NRW hätten Sie warscheinlich kein Fahrverbot erhalten
aber wenn ich Ihnen kein Fv erteile dann geht der Staatsanwalt in Augsburg in die Revision und dann habe ich (der Richter)eine schlechte Bewertung.

das sagt doch wohl alles und ich Kamel habe nichts weiter unternommen.
Ich fahre ungefähr 60-80T Km pro Jahr und wenn ich
nicht fahren müsste dann würde ich immer nur hinten rechts sitzen.
Ich bins so kotzeleid...

By devil (217.83.182.238) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 19:36:

ja, also für mich wäre ein fahrverbot in dem von dir geschilderten fall (weitere verstöße?) total suspekt...

dass in bayern das ganze irgendwie härter geahndet wird (zb vorsatz usw) hab ich hier schon ein paar mal gelesen, und ich will dir jetzt keine falschen hoffnungen machen, aber nach meiner sicht, gibt es hier keinen grund ein fahrverbot zu verhängen...

By Kladdi (62.227.195.37) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 11:58:

@ Bernd.
Vieleicht kannst Du Dein Gewerbe anbmelden. Vieleicht in ein anderes Land. Holland oder so.
Da gibt es Beispielsweise keine Punkte.
Siehst doch , daß hier in Deutschland nur Bürokraten am Werk sind, denen es um nur um Dein Geld geht. Also deshalb möglichst für diesen Staat 0 EURO.Unsere Damen und Herren Staatsbedienste sollen sich doch selbst Verwalten und ernähren!!!

By Bernd (217.2.155.22) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 15:59:

Tja, die Grossen machen es ja vor...

By Bernd (217.2.155.22) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 16:13:

Wo kann ich denn nachschauen was in meinem Fall lt.
Gesetz für eine Strafe auf mich zukommt?

By Alberto (62.158.213.63) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 09:06:

Hoffentlich hast du einen Verkehrsrechtsschutz - dann würde ich mal einen Anwalt fragen.. es kann auch ein Anwalt aus deinem Wohnort dort hinschreiben und das FV ablehnen... ich bin auch fest der Meinung, daß ein FV nicht gerechtfertigt ist.

Andererseits kannst du der Behörde zunächst schreiben, daß di einen Einspruch gegen diesen bescheid einlegst - und du bittest sie höflich, dir die Rechtsgrundlage zu nennen auf die sie ihr FV stützen wollen... dann weißt du ja den Paragraphen und brauchst ihn nur noch in dem - dann auch benannten - Gesetzeswerk nachzulesen.

Da müssen die dann nennen... § XX STVO oder Verordnung vom.... Abs. XX usw.

Viele Erfolg!
Und berichte mal wieder...

By bernd (217.5.115.209) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 18:51:

mach ich..

By Bernd (217.2.153.91) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 15:24:

Hallo Leute,

letzter Stand: Das Gericht wird sich auf § 25 stützen
demnach müssen sie aber feststellen das ich "grob oder beharrlich" den Verstoss begangen habe.
Grob, bei 21 zuviel, ich weiss nicht und beharrlich,
nach 14 Monaten oder 80000 Km, ich weiss auch nicht was der Richter entscheidet. Ich glaube es wird reine Glücksache sein vom Fahrverbot wegzukommen.

MfG

By traffic (172.176.61.88) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 16:00:

"...sagte der Richter: (in Günzburg)...ja in NRW hätten Sie warscheinlich kein Fahrverbot erhalten
aber wenn ich Ihnen kein Fv erteile dann geht der Staatsanwalt in Augsburg in die Revision und dann habe ich (der Richter)eine schlechte Bewertung."

LOL! Gilt in Bayern noch immer das könglisch-bayerische Amtsgericht, bei dem der Richter dem Kini statt dem Recht gefallen muß? Diese "Begründung" ist doch ein Witz. Etwas unabhängigeres als einenn Richter gibt es in D kaum. Er könnte höchstens versetzt werden, aber so angesehen ist das Verkehrsrecht ja nicht gerade, daß man da unbedingt bleiben will.
Wenn es nicht gerade in Bayern wäre, sollte man durch die Instanzen klagen. In Bayern, fürchte ich, wäre das vergebliche Mühe.

By m3 (217.2.191.214) on Dienstag, den 31. Dezember, 2002 - 01:38:

@bernd: die Abzockmaschinerie läuft! In Hersbruck gibt es einen Richter, dem müssen mal die Ohren richtig langgezogen werden, und zwar bis zum
Boden:-))))) (Dies ist spaßig gemeint!). Unmögliche Äußerungen aus einer Verhandlung möchte ich hier nicht zitieren. Die nächste Instanz OLG München hatte in unserem Fall leider das Urteil bestätigt.
Die Art bzw. das Zustandekommen Deines ersten Fahrverbotes interessiert ihn nicht. Er sieht den Fahrverbotsgrund "Höchstgeschwindigkeitsübertretung" mit Rechtskräftigkeitsdatum.
Ob bei Deinem Fall Beharrlichkeit infrage kommt, ob es schon vergleichbare Urteile gab, sollte Dein Rechtsanwalt beantworten können. Genauso die weitere Taktik, es geht bei Dir gerade um nur 1 km/h, oder auch Verzögerungstaktiken...
Der Tipp von meinem Rechtsanwalt, nach einem Speed-Fahrverbot idealerweise zwei Jahre kein Speed-Bußgeldticket zu ziehen, also netto maximal +20...Punkte auf Null abzubauen und wieder mit weißer Weste dazustehen, kann nur empfohlen werden.
Gefährlich ist auch die Aussage, als Vielfahrer bisher in der Zwischenzeit nichts Zuschulden kommen lassen zu haben, kann auch anders ausgelegt werden: bisher Glück gehabt, nicht erwischt worden.
Wo war denn die Meßstelle genau? In den 120er Abzockzonen der A6, A3, A9?

By Bernd (217.2.153.239) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 13:49:

Die Messung erfolgte wohl von einer Schilderbrücke A6
auf der eine zul Geschw.von 120 angezeigt war und da ich ja weiss das oft von dort geblitzt wird hatte ich einfach mal nicht auf den Tacho geschaut.

By m3 (217.81.195.158) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 01:23:

dann tippe ich auf A6 Amberg Richtung Heilbronn nach Überqueren der A9 (Kreuz Nürnberg Ost)...
Berichte dann mal von den Erlebnissen im Schloß Hersbruck...


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page