Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Verjährt oder nicht?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährt oder nicht?
By Stefan (80.139.209.196) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 19:47:

Hallo Forum,

am 7.9. habe ich einen Geschwindigkeitsverstoss begangen. Der Bussgeldbescheid ist unterzeichnet am 2.12., zugestellt am 12.12.

Ich tippe mal, dass der Verstoss verjährt ist, oder?

Gruß
Stefan

By ste (217.227.109.109) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 21:24:

ich würde mal nicht darauf reagieren. 2.12 ist noch nicht verjährt. aber da dein schreiben nicht per einschreiben geschickt wurde kann auch keiner nachweisen das du es erhalten hast. so bin ich vor ein paar jahren mal davon gekommen.

soweit ich informiert bin hat sich das recht noch nicht geändert.

By Hubert (134.91.150.7) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 01:07:

Wenn Du am 7.9.02 einen Verstoss begangen hast, dann verjährt dieser ohne weitere Massnahmen der Behörde am 7.12.02. Da aber bereits am 2.12.02 ein BuGeBe erlassen wurde, wurde somit diese Frist spätestens hiermit unterbrochen. Ab jetzt (Tag der Zustellung) gilt für die Behörde die sechs Monatsfrist !!! Ausserdem ist sehr wahrscheinlich zuvor mit der normalen Post ein Anhörungsbogen an Dich ergangen. Dieser, auch wenn Du ihn angeblich nicht bekommen hast, weil er bloss mit der normalen Post kam unterbricht mit dem Tag des Aktenvermerkes durch den Sachbearbeiter für die Anordnung die Verjährungsfrist. Es ist also definitiv nicht verjährt !!!!

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 10:10:

Sehe ich auch so wie Hubert.

By Stefan (62.225.145.99) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 11:08:

Das Schreiben kam im blauen Umschlag, quasi als Zustellungsauftrag, der Postbote hat das Zustellungsdatum auf dem Umschlag quittiert. Es kam zuvor kein Anhörungsbogen, es sind nichtmal Fotos dabei.
Also erstmal nicht verjährt, schade, ich dachte gelesen und verstanden zu haben "Ist also beispielsweise einer Verkehrsordnungswidrigkeit am 2. 8. begangen, so tritt die Verjährung – unbeachtet irgendwelcher Unterbrechungshandlungen – am 1. 11. ein. " was für mich 1.12. bedeutet hätte!?

By mic (217.224.171.245) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 11:08:

Sobald Dir ein Sachbearbeiter ein Schreiben schickt, welches zur jeweiligen Sache ist. Unterbricht die Verjährung zu de3m Datum, was oben auf dem Schreiben steht.
Du wurdest geblitz am 7.September, somit kann Dich der Bearbeiter richtig ärgern, wenn er am 6.Dezember noch ein Schreiben, z.B. einen Anhörungsbogen verfasst. Auch wenn Du das Schreiben ne Woche später erhälst, ist die Sache nicht verjährt, weil das Datum auf dem Schreiben auschlaggebend ist.
Verjährungsfrist Anhörungsbogen: 3 Monate
Verjährungsfrist Bußgeldbescheid: 6 Monate

By Hubert (217.85.171.205) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 11:40:

@mic
Ganz so einfach ist es nicht. Erstens unterbricht nur ein Schreiben der Behoerde gegen den tatsächlichen Täter, wenn dieser im Schreiben auch prsönlich mit der Tat konfrontiert wird. Wenn hier nur drinn steht, dass er als Zeuge aussagen soll, unterbricht das die Verjährung nicht. Es muss heissen: Ihnen wird zur last gelegt ... oder Sie begingen am ...

Zweitens unterbricht nicht jedes Schreiben die Verjährung erneut. Wenn bereits ein Anhörungsbogen ergangen ist, unterbricht nicht jeder weiterere Briefwechsel die Verjährung. Erst der Erlass eines BuGeBe oder eine andere verjährungsunterbrechende Massnahme (siehe radarfalle.de).

@Stefan
Das ist oben vielleicht nicht richtig klar geworden: Gegen Dich ist ein BuGeBe mit Postzustellung erlassen worden. Durch den Vermerk des Briefträgers auf die Zustellurkunde, welche die Behörde nach Zustellung erhält, können die Dir den Zugang nachweisen. Du kannst jetzt nur innerhalb der 14 Tage Frist (dann muss das Schreiben bei denen sein !!!, nicht Poststempel !!!) Einspruch einlegen. Wenn Du das nicht machst, werden sie die Sache eintreiben. Ich weiss nicht, wie heftig der BuGeBe ist (Punkte, Fahrverbot, ...). Ich würde mir jetzt an Deiner Stelle überlegen, ob Du mit einem Anwalt dagegen angehen willst. Sieht hier schwer danach aus, dass Deine zuständige BuGeStelle überlastet ist. Da hat dann kurz vor Ablauf der Frist der Computer einen BuGeBe veranlasst. Ob die überhaupt die Sachlage geprüft haben, ist fraglich. Ein guter Anwalt kann nach Akteneinsicht sagen, ob sich lohnt was zu unternehmen oder nicht. Wenn Du aber was unternehmen willst, muss Du fristgerecht Einspruch einlegen. Sonst ist das Ding gelaufen!!!


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page