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Verjährung einer Ordnungswidrigkeit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung einer Ordnungswidrigkeit
By Wenno (53.122.34.116) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 02:20:

Hallo zusammen,

habe einen AB mit Ausstellungsdatum 13.09.02, wegen einer OWI (11 km/h zuviel) die am 18.06.02 begangen wurde, am 21.09.02 erhalten (kein Einschreiben).
Nachdem ich auf den AB nicht reagiert habe, erhielt ich am 13.11.02 einen Bußgeldbescheid ( mit saftigen Gebühren) per Einschreiben, auf den ich Einspruch wegen Verjährung eingelegt habe, der aber, mit der Begründung das die Verjährungsfrist durch den AB unterbrochen wurde, abgelehnt worden ist.

Wie stehen da Chancen beim Amtsgericht, soll ich den Einspruch zurücknehmen???

Mit freundlichen Grüßen
Wenno

By MrMurphy (80.129.185.25) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 07:18:

Und mal wieder die Nachfrage: Wurdest du auf dem Anhörungsbogen als Beschuldigter ("Ihnen wird zur Last gelegt..." oder ähnliches) angesprochen?

Wenn ja, haben die Behörden recht. Wenn nein hast du Chancen, das die Sache bereits verjährt war.


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