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Mit knapp 60 in ner 30-er Zone geblitzt, was für folgen hat das?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mit knapp 60 in ner 30-er Zone geblitzt, was für folgen hat das?
By Flitzer (217.28.99.18) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 14:13:

Also ich wurde in ner 30-er Zone mit knapp sechzig sachen geblitzt, mit was muss ich rechnen???
Funktioniert ein normaler Geschwindigkeitsmesser wie ne Radarfalle??? Denn beim Messer geht mein Tacho ca. 3-5km/h vor!!!

By rennfahrer (80.140.12.175) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 14:51:

wirst wohl über 21km/h sein, aber unter 26km/h, also 1 Punkt und Bussgeld. Fahrverbot gibts erst ab netto 31 zuviel innerorts

By Flitzer (217.28.99.18) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 15:20:

@Rennfahrer

jo, allerdings bin ich mir nicht mehr sicher wie schnell ich war!!! Ich habe vor nem 3/4 Jahr einen Strafzettel von 15€ gekriegt!Werden die Fotos aufgehoben zu einem vergleich? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das die mich als Fahrer identifizieren???

By rennfahrer (80.140.52.91) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 16:35:

@Flitzer

Fotos dürfen gar nicht zu Vergleichszwecken aufgehoben werden, im Archiv sind sie dennoch, im Keller!

Normalerweise soll ab Bussgeld etwas genauer nach dem Fahrer geschaut werden, würde jetzt also dein Vater den Verstoss auf dem AB zugeben, könnte es durchaus sein, dass sie den Fahrer !auf Plausibilität vergleichen und merken, dass dein Vater es nicht gewesen sein kann.
Dann wird nachgeforscht, wer es sonst gewesen sein kann, natürlich im Familienkreis, so !könnten sie relativ leicht auf dich kommen.
Hängt aber auch immer von dem jeweiligen Sachbearbeiter auf dem Amt ab!

By rennfahrer (80.140.52.91) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 16:35:

@Flitzer

Fotos dürfen gar nicht zu Vergleichszwecken aufgehoben werden, im Archiv sind sie dennoch, im Keller!

Normalerweise soll ab Bussgeld etwas genauer nach dem Fahrer geschaut werden, würde jetzt also dein Vater den Verstoss auf dem AB zugeben, könnte es durchaus sein, dass sie den Fahrer !auf Plausibilität vergleichen und merken, dass dein Vater es nicht gewesen sein kann.
Dann wird nachgeforscht, wer es sonst gewesen sein kann, natürlich im Familienkreis, so !könnten sie relativ leicht auf dich kommen.
Hängt aber auch immer von dem jeweiligen Sachbearbeiter auf dem Amt ab!

By Flitzer (217.28.99.18) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 07:47:

Mein Dad meinte er wolle sagen das er es war!!! Aber wenn die echt Nachforschen, obwohl er sagt er wars, was kann ich dann tun???

Nico

By Landy (217.230.21.243) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 12:48:

@ Flitzer

Das kann klappen, muss aber nicht. Ist immer ein Risiko dabei.

Bist du noch in der Probzeit? Wenn ja, ist der Versuch nicht schlecht.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 12:57:

Wenn der BG Bescheid klaglos bezahlt wird, verhindert die natürliche Trägheit des Beamtenapparates im Normalfall ein weiteres Nachforschen. Warum auch? der Vorgang ist doch aus deren Sicht abgeschlossen. Das wäre höchstens denkbar bei jemandem der das Ordnungsamt schon dreimal mit "Albertomachen" an der Nase herumgeführt hat, also "amtsbekannt" ist


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