Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By cybermaster (80.141.104.202) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 12:41: |
Wann bekommt man eigentlich einen Zeugenfragebogen? Wenn auf dem Bild der Fahrer nicht richtig zu erkennen bzw. verdeckt ist? Als Zeuge ist man dann aber doch gerade nicht Betroffener, dem die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
In meinem Fall werde ich aber in einem Zeugenfragebogen mit den Worten angesprochen: " Sie überschritten..." Was bin ich denn nun und was macht man in so einem Fall?
By Fahrer (217.233.199.214) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 10:03: |
1. Der Bogen geht zunächst immer an den Halter.
2.Ob ein Zeugefragebogen oder Anhörungsbogen als Beschuldigter ergibt sich aus dem Wortlaut des Bogen.
3.aha "Sie überschritten " = Du bist Beschuldigter
Worauf willst Du hinaus?
Poste bitte mehr über die Umstände der Tat , wer sie begangen hat - wer Halter des KFZ ist.
Dann kann man Dir auch einen Rat geben , wie Du hier am besten reagieren solltest.
By cybermaster (80.141.103.221) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 15:31: |
@ Fahrer
Erstmal vielen Dank für die Antwort!
1. Ich bin Halter.
2. Es könnte gut sein, daß ich auch gefahren bin, aber aus irgendwelchen Gründen nicht so richtig zu erkennen bin.
3. Das Entscheidende ist, daß ich nicht wie sonst immer eine schriftliche Verwarnung/Anhörung bekommen habe, sondern erstmalig in meiner "Karriere" eine sogenannte Eilsache zur Ordnungswidrigkeit-Zeugenfragebogen. In diesem Bogen steht dann aber: Für das Fahrzeug...wurde...folgende Ordnungswidrigkeit festgestellt: Sie überschritten...
Daher stellt sich mir die Frage, ob ich überhaupt antworten soll und wenn ja, ob ich nicht erstmal nur um Aufklärung darüber bitte, als was ich denn nun eine Aussage machen soll: Als Betroffener oder als Zeuge? Da gibt es, soweit ich informiert bin, gravierende Unterschiede.
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