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Geblitzt und Fragen!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt und Fragen!
By Frederic (80.132.75.185) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 22:30:

Hallo!

Ich bin laut Polizeiwisch abzüglich Toleranz 71 km/h zu schnell gefahren in einer Ortschaft. Dies soll mich laut Bußgeldrechnern im Internet 50 EUR sowie einen Punkt in Flensburg kosten. Da ich noch in der Probezeit bin wollte ich fragen, ob das auch eine Nachschulung mit sich bringt? Wenn ja, kann man diese irgendwie umgehen? Ich fahre sonst eigentlich immer aufmerksam und maximal die angegebenen Geschwindigkeiten und weiß auch nicht, warum ich gerade dieses eine Mal so abgelenkt war. Habe auch ansonsten noch keine Strafzettel, Bußgelder oder Unfälle gehabt.

By devil (80.131.218.241) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 22:38:

sobald der bußgeldbescheid rechtsgültig ist, sprich du bezahlt hast, zieht dies in deinem falle auch eine nachschulung nach sich.

umgehen kannst du die nachschulung nur, indem du versuchst über die verjährung zu kommen.

wenn sie bereits dich persönlich angeschrieben haben sieht es sehr schlecht aus.

By Frederic (80.132.75.185) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 22:44:

Also das Auto ist auf meinen Vater angemeldet und er hat heute diesen Anhörungsbescheid bekommen. Laut dem Wisch gibt es ein Foto und die Radarmesseung, davon was aber nichts bei dem AB dabei. Was kann ich noch machen?

By devil (80.131.218.241) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 22:49:

sieh mal im forum nach der alberto-methode....

By Frederic (80.132.75.185) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:00:

Ist das der richtiger Thread? >> Radarfalle.de Forum: Archiv: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn_zuschnell_leider

By devil (80.131.218.241) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:17:

ich find den jetzt nicht , aber ich glaube mich daran zu erinnern können, dass es einer dieser ist.

also ich glaube ja!

By HugoHiasl (62.225.4.98) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:20:

Also wenn das Auto auf Deinen Vater zugelassen ist und der Anhörungsbogen auch an ihn gerichtet ist (als Betroffener), dann würde ich mal mit Ihm verhandeln, ob er nicht eventuell den Punkt übernehmen würde.

Die Alberto-Methode bietet zwar die Chance auf eine absolute Straffreiheit, aber wenn sie nicht klappt, was bei Dir durchaus wahrscheinlich ist, da Du ja im direkten Familienumfeld bist, haben sie Dich am Wickel.

Wenn Dein Vater nämlich einfach ankreuzt JA, ich gebe den Verstoß zuu, dann wird er den Bußgeldbescheid bekommen und auch den Punkt.

Und Du erscheinst nicht.

Und da auch kein Bild beim Anhörungsbogen dabei war, kann er sich, wenn es doch auffliegt, ja auch getäuscht haben. Nach dem Motto: "Normal fahr ich immer mit dem Auto. Da hab ich eben gedacht, daß das sicher ich war."

By Frederic (80.132.75.185) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:35:

Ich habe mir die Alberto-Methode durchgelesen, wüsste aber leider nicht, mit wem ich das durchziehen sollte.

Deine Methode HugoHiasl klingt für mich ganz gut, denke auch, dass ich meinen Vater dazu überreden kann. Nur inwiefern könnte das jetzt auffliegen? Schauen die sich, trotz dass mein Vater es auf sich nimmt und zugibt, dass er gefahren sei, dennoch das Foto an? Wenn die auf den Trichter kommen, und mein Vater sagt eben "Ich fahr immer mit dem Auto und wüsste nicht, wem ich es an dem Tag ausgeliehen haben sollte!", was kann dann passieren?

By Frederic (80.132.75.185) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:42:

Achso, wenn die dann eben (falls das Foto erkennbar ist) einen Bildvergleich machen, was sollte mein Vater am besten sagen? Dass er die Person auf dem Foto nicht kennt? Oder dass ich es war, aber nicht gewesen sein kann an diesem Datum (>> sprich Alibi)?

By HugoHiasl (62.225.4.98) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:44:

Nein. Im Normalfall sind die glücklich einen zu haben, der ihnen das Geld bezahlt.

Seit es aber die Sache mit Nachschulungen und Verlängerung der Probezeit gibt prüfen die aber manchmal, ob die Person auf dem Bild altersmäßig so ungefähr zum Alter des Beschuldigten passt.

Da aber kein Photo dabei war, kann Dein Vater ohne Probleme angeben er war es. Er hat ja keine Möglichkeit gehabt sich vom Gegenteil zu überzeugen.

Am besten soll er auf dem Anhörungsbogen gar nix angeben. Nur ankreuzen "Verstoß wird zugegeben" und dann den Bußgeldbescheid, den er dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bekommt bezahlen.

Damit ist das für Euch dann gegessen.

Das Personal auf der Bußgeldstelle hat jährlich zigtausend Fälle zu bearbeiten. Die haben normal nicht den Willen und die Zeit noch Forschung in Fällen zu betreiben, bei denen kein Einspruch eingelegt wurde.

By HugoHiasl (62.225.4.98) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:47:

Bei Familienangehörigen hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn die ihm das Photo zeigen braucht er gar nix sagen.

Aber (da bin ich mir nicht ganz sicher) wenn er was sagt, dann muß es der Wahrheit entsprechen.

By devil (80.131.218.241) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:55:

das mit dem zeugnisverweigerungsrecht stimmt... nur: dann kommen sie wohl ziemlich schnell auf ihn ;-)

ja, das muss es eigetnlich immer... eine absichtliche falschaussage darf man ja eigentlich nie tätigen, oder?

dein vorschlag ist sicherlich ein versuch wert. bei einem freund von mir gings schief, aber probieren kann mans ja. kommt sicher auch auf die region usw. an.

wünsche dir auf jeden fall viel glück, denn ein km/h ist wirklich bitter

By Frederic (80.132.75.185) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 00:08:

Also auf dem Bogen steht, dass es ein Foto gibt, sollte dieses verwendbar sein und sie halten es meinem Vater unter die Nase, dann sollte er nichts sagen und die Aussage verweigern, zahlt dann die 50 EUR und nimmt den Punkt und gut ist, richtig? Wenn er jetzt die Aussage verweigert, dürfen die trotzdem weiter forschen und Familienmitglieder prüfen?

By HugoHiasl (62.225.4.98) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 00:31:

Das dürfen die immer.

Aber ums mal auf den Punkt zu bringen.
Jetzt einfach den Anhörungsbogen nehmen, "JA, Verstoß wird zugegeben" ankreuzen, die Personalien Deines Vaters eintragen und wegschicken.

Danach wird er sehr wahrscheinlich den BußGeldBescheid bekommen und damit ist es erledigt.

Sollten die wider erwarten erkennen, daß er es nicht war, dann wird als nächstes ein AB an Dich gehen. Wenn das der Fall sein sollte, dann habt ihr verloren, da durch diesen AB dann die Verjährung gegen Dich sowieso unterbrochen wurde.

Aber wie schon gesagt. Ich würde normal davon ausgehen, daß die einfach seine Kohle nehmen, ihm den Punkt gutschreiben und dann glücklich und zufrieden sind.

Halt uns aber auf dem Laufenden wie es gegangen ist.

By Frederic (80.132.75.185) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 01:02:

Ich will es hoffen! Ich habe noch eine eMail an die Rechtsberatung des ADAC geschickt mit allen möglichen Fallmodellen und werde nach deren Antwort mal mit meinen Vater drüber reden. Ich halte euch auf dem laufenden!

By Ronny (195.93.65.13) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 12:21:

Hallo... Ich wurde am 27.09.02 mit 76 in einer 50 Zone Geblitzt(keine Ortschaft) bekam den bescheid dafür und trotz meines Einspruchs bekam ich meinen Bußgeldbescheid. das Geld habe ich bezahlt und ich bekomme 3 Punkte. war zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit! Wollte wissen wann ich bescheid für die Nachschulung bekommen müßte, und ab wievielen Monaten das Verjährt in diesem Fall?
MFG

By Landy (217.81.159.225) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 13:32:

Das dauert bis zu einem halben Jahr, manchmal noch länger.

By Frederic (217.81.194.123) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 07:03:

Sorry, dass ich erst so spät schreibe! Bei mir hats geklappt, Vater hat den Punkt genommen, ich hab gezahlt, alles in Butter. Schwein gehabt :)

By Landy (80.131.81.112) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 10:35:

Danke für die Rückmeldung!

Viel Glück in der noch verbleibenden Probezeit (und danach natürlich auch).


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