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Überliegefrist?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Überliegefrist?
By Spargeltarzan (80.136.160.88) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 14:04:

Am 21.09. ist die Tilgung für meine Punkte in Flensburg abgelaufen. Habe sicherheitshalber meinen KBA-Auszug angefordert und da steht, dass alle Eintragungen in der Überliegefrist bis 21.12 sind. Was bedeutet dies? Wenn ich bsp. jetzt geblitzt würde, sind dann die alten Punkte noch da? Oder ist diese Frist nur eine formelle Bearbeitungsfrist der Behörde?

By Landy (217.81.144.253) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 14:22:

@Spargeltarzan

Was die Überliegefrist bedeutet, weiß ich nicht, wichtig für dich ist aber, falls du jetzt geblitzt wirst, dass die BuGeBe erst rechtskräftig wird, bis diese Überliegefrist auch um ist. Dann sind deine alten Punkte definitiv weg.

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 15:22:

die überlagefrist ist ne sicherheit für die behördenlaufzeiten.
falls VOR ablauf deiner tilgung ein bugebe rechtskräftig geworden sein sollte, und die mitteilung darüber bis zur tilgung noch nicht beim kba eingetroffen ist, würden ja deinen punkte eben trotz erreichen der tilgungsgrenze
nicht verfallen.
deine verstösse bleiben noch diesen sicherheitszuschlag lang gespeichert.
wird der bugebe erst nach tilgungsreife rechtskräftig, verfallen die alten.

By Landy (80.131.89.106) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 16:54:

@ nicole

Danke, wieder was gelernt.


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