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Blitzer in Kurve von Autobahntangente

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Blitzer in Kurve von Autobahntangente
By free2see (193.98.118.82) on Samstag, den 23. November, 2002 - 21:27:

Ich bin in einer Kurve an der Autobahnabfahrt von der A 115 zur A 10, Kreuz Schönefeld (40 km/h!!) geblitzt worden. Ist es überhaupt zulässig, in einer Kurve zu messen?

By MrMurphy (80.129.186.219) on Sonntag, den 24. November, 2002 - 09:02:

Warum sollte es nicht zulässig sein, in einer Kurve zu messen? Rechtlich steht dem nichts entgegen. Außerdem haben Autobahnabfahrten häufig einen großen Radius.

Es kann sein, das mit einigen Geräten aus technischen Gründen nur auf Graden oder in leichten Kurven gemessen werden darf, das habe ich auch schon ab und an gehört, aber noch nirgends offiziell gelesen.

Wenn du keine andere Möglichkeit findest da raus zu kommen mußt du herausfinden mit welchem Gerät deine Geschwindigkeit gemessen wurde und dann, ob mit diesem Gerät Messungen in Kurven zulässig sind, eventuell bis zu welchem Radius.

Vielleicht kann dir hier ja auch jemand die Infos geben, wenn du das Meßgerät hier angibst.

By free2see (193.98.118.75) on Sonntag, den 24. November, 2002 - 23:46:

Es war nur eine einspurige Abzweigung mit ziemlich engem Kurvenradius. Auf dem Schreiben wird das Meßgerät nicht spezifiziert, es ist nur von Frontfoto Lichtschranke die Rede.

By MrMurphy (80.129.168.220) on Montag, den 25. November, 2002 - 06:43:

Bei einer Lichtschrankenmessung werden links und rechts der Straße zwei Meßgeräte aufgestellt, die drei Meßstrahlen senden. So ein Gerät läßt sich nach meinem Kenntnisstand auch in Kurven einsetzen, da die Fahrzeuge nur über einen Bereich von ca. 1,5m gemessen werden und auch nicht vorher in irgendeiner Art anvisiert werden müssen. Also wird auf Grund der Meßart wohl kaum ein Widerspruch möglich sein.

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 25. November, 2002 - 12:15:

McMurphy: Es kann nur eine Lichtschrankenmessung gewesen sein. Der Messbereich beträgt nicht 1,5 m, sondern 50 cm.
Siehe hierzu: http://userpage.fu-berlin.de/~janb/blitz_index.html und dann im Text auf "Lichtschrankenmessungen" (zum Vgl. auch auf "Radarmessungen") klicken!
Bei einer Radarmessung kann nur dann in einer Kurve gemessen werden, wenn ihr Radius genauestens ausgemessen wurde. Da das äußerst selten der Fall ist und mit einer hohen Fehlerquote behaftet ist, wird es äußerst selten praktiziert und ist daher z. B. in Berlin verboten.

By ich (129.217.129.132) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 09:23:

Das mit den völlig lächerlichen Tempolimits in oder vor mehr oder weniger engen "Ohren" bei Autobahnkreuzen ist etwas, was man leider einfach beachten MUSS. Traurig, aber wahr. Ich kenn so ne Ecke am Nordende der A45, wo noch alles schnurgerade ist, das Limit aber auf 80 und 60 abgesenkt wird, in Gegenrichtung auch auf 40, wenn ich mich recht entsinne. Das kostet richtig Schotter, wenn man "normal" fährt und geblitzt oder angelasert wird.
Faustregel: Fuß vom Gas auch bei unsinnigen Limits, denn da stehen sie besonders gerne.


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