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30 km/h auf BAB mit Mietwagen auf Firma

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 30 km/h auf BAB mit Mietwagen auf Firma
By Neuling (209.234.157.167) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 15:34:

Hi,

habe schon fast das ganze Forum durch, waere schoen wenn ihr mir trotzdem ein paar Tipps geben koenntet.

Rein hypothetisch betrachtet, nehmen wir mal an, dass folgendes passiert waere:

Ende August waere ich auf einer weit entfernten BAB im selben Bundesland wie Wohn-, Arbeits- und Mietwagenfirmasitz geblitzt worden.
Der Mietwagen waere von meiner Firma gemietet worden (offiziell angegebener Fahrer waere ich, es bestuende aber keine Fahrerbeschraenkung). Jetzt Ende November kaeme dann der AB (leider 1 Woche vor Verjaehrung).

Nehmen wir weiterhin an, dieser AB gaebe eine Geschwidigkeitsueberschreitung von 30 km/h an und ihm laege ein Foto bei, auf dem ich relativ gut zu erkennen waere.

Was haette ich in diesem rein hypothetischen Fall fuer Moeglichkeiten?
Wie hoch waere die Chance, dass bei Einspruch gegen AB und der Aussage, dass nicht nachzuvollziehen waere, wer das nu gewesen sein koennte, noch was passierte? Kaemen die Gruenen dann vorbei (naehmen wir an, das Ordnungsamt, das den AB geschickt haette, waere so 200 km weit weg) und wuerden sich alle Mitarbeiter anschauen?

Weitere Annahmen: Ich haette meinen Fuehrerschein schon jahrelang ohne Punkte.

Any comments?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 16:55:

Erst istmal wichtig, an wen der A-Bogen adressiert ist. Wenn er an die Firma adressiert ist, läuft die Verjährung gegen dich immer noch und wenn ihr den A-Bogen einfach nicht abschickt, bist du aus dem Schneider. Wenn der aber an dich persönlich adressiert ist, ist die Verjährungsfrist von 3 Monaten unterbrochen und fängt von neuem das Laufen an.
Nicht unterbrochen ist die Frist, wenn du ausschlieslich als Zeuge angehört wirst, also genau lesen das Pamphlet.

By Neuling (209.234.157.164) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 17:17:

Nehmen wir an, der AB waere an meinen Namen c/o Firmenadresse adressiert, nicht aber an meine private Adresse.
Desweiteren nehmen wir einfach mal an, dass in dem AB folgendes stuende:

---schnipp---
Sehr geehrter Herr c/o ,
Ihnen wird zur Last gelegt, am blabla um blabla in blabla, BAB bla als Fuehrer des PKW blabla folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: blablabla

Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgeraet, Foto
Zeuge: POK Blabla
---schnapp---

So, das ganze waere in diesem Falle ja nicht an mich persoenlich gegangen, sondern an die Firma, oder saehe ich das falsch?
Verjaehrung oder nicht, das waere in diesem hypothetischen Fall die Frage :)

Meinungen?

By Neuling (209.234.157.166) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 17:19:

ups, das Forum verschluckt ja "kleiner als" und "groesser als".

Jedenfalls sollte da stehen:

"Sehr geehrter Herr (mein Name) c/o (Firmenname),"

By MrMurphy (217.81.76.18) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 18:44:

So wie du das schreibst ist die Verjährung unterbrochen und beginnt wieder von vorne. Du wirst nämlich eindeutig als Beschuldigter angesprochen.

Das Schreiben muß nicht an deinen Wohnort gehen, sondern kann an jeden Ort gehen, wo es dich erreicht, also auch deine Firma. Durch die Postgesetze ist dann sichergestellt, das der Brief dich erreicht.

Wenn die Adresse dort so daraufsteht, wie du es beschreibst, darf die Firma den Brief nicht mal öffnen, sondern muß ihn dir geschlossen übergeben.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 22. November, 2002 - 09:09:

Stimmt, was murphy schreibt!


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