Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

BUßGELDBESCHEID DA!!!!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: BUßGELDBESCHEID DA!!!!
By Sven (80.132.112.224) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 00:48:

Hallo,

ich würde am 29.09.02 in der Zone 30 mit 63 km/h geblitzt!! Nachdem das Fahrzeug nicht auf mich zugelassen worden ist hat der Halter einen Anhöhrungsbogen erhalten den er auch mit - keine Angabe - zurückgeschickt hat!! Am 16.11.2002 ist nun der Bußgeldbescheid reingeflattert (Halter)!! Meine Frage wie kann ich es vereiteln das Sie rauskriegen das ich gefahren bin!! Problem: Noch bis 8. Januar Probezeit :( und wegen den letzten paar Wochen möchte ich keine Probezeitverlängerung kassieren!!! Der Halter wurde übrigens bei jeder Aktion mitspielen!!! Wie komm ich hier nun raus???

Danke für die Hilfe Sven

By Schorsch (217.82.75.126) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 01:10:

Ich denke morgen werden hier einige Antworten von Leuten, die sich wirklich auskennen, reinflattern.

Da ich aber weiß wie brennend man in so einem Fall auf ne Antwort wartet, mal ne erste Info, ohne Garantie.
Wenn der Halter nun den Bußgeldbescheid bekommen hat, sollte er so spät wie möglich, auf jeden Fall natürlich fristgerecht, Einspruch ohne weitere Begründung einlegen.

Der normale Weg, wie das dann weiter geht ist wohl der, daß er dann einen Gerichtstermin bekommt. Bei der derzeitigen Auslastung der Gerichte sollte das alleine schon bis zur Verjährung gegen Dich ausreichen. Wenn er den jetzt bekommen hat, dann hat er noch ca. 10 Tage bis er Einspruch einlegen muß, dann sind es noch 4 Wochen und das werden die kaum hinbekommen, zumal auch noch Weihnachten für Dich arbeitet.

Aber selbst wenn, der Halter wird in dem Fall ja dann auf jeden Fall nicht als Fahrer angesehen, womit sich die Sache für Ihn dann erledigt haben dürfte.

Wie gesagt, nur ein erster Hinweis, aber das volle Programm liefern morgen sicher die Stammposter hier.

By Landy (217.230.20.134) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 12:47:

@ Sven

In welchem Verhältnis stehst du zum Halter? Wohnst du im gleichen Haus? Wenn ja, dann muss der Halter so lange wie möglich eine Gerichtsverhandlung (bei der seine Unschuld bewiesen wird) nach hinten ziehen - bis die Tat über 3 Monate her ist, damit wärst du dann aus dem Schneider.

By Sven (80.140.84.199) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 20:50:

Ne der Halter hat ne komplett andere Adresse als ich!!

By Landy (80.131.95.185) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 09:57:

@Sven

Na, dann sieht es doch ganz gut für dich aus. Der Halter sollte erstmal ohne Begründung Einspruch einlegen, meinetwegen, weil er einen Anwalt konsultieren will.

Dann fordert er das Meßprotokoll ein, so nach 4 Wochen.

Hat er schon ein Foto, falls nicht, bestellt er dieses zu sich, und dann, oh Gott, das bin ja gar nicht ich.

Dann entschließt der Halter sich, gegen den BuGeBe vorzugehen und strebt eine Gerichtsverhandlung an.

Für dich ist die Sache dann schon ewig verjährt und du kannst dem Halter ein Bierchen spendieren.

By Fahrer (80.128.231.75) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 10:08:

@Sven

Gerichtsverhandlung würde ich nicht machen.
Ist einfach zu aufwendig.

Also so lange im aussergerichtlichen Verfahren verzögern, bis die Sache gegen Dich verjährt ist.
Erst dann die Fahrereigenschaft bestreiten.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page