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Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsämter bei Geschwindigkeitsmessungen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsämter bei Geschwindigkeitsmessungen
By Rainer G. (212.201.24.24) on Montag, den 18. November, 2002 - 15:11:

Hallo ,

mal eine Frage die mehr an die Juristen geht:

Seit geraumer Zeit machen ja die städtischen Ordnungsämter selbst ihre "Blitzaktionen" (Heute morgen standen wieder die Heckenschützen in Utphe zwischen Hungen und Wölfersheim [Hessen]).

a)
Sind diese örtlichen Ordnungsämter auch berechtigt, außerhalb der geschl. Ortschaft - und dazu noch auf BUNDESSTRASSEN Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?

b) Wie sieht dies aus, wenn z.B. ein Aussiedlerhof, der außerhalb der Ortschaft angesiedelt ist und dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Schilder angeordnet ist? Wer ist hier für die Überwachung zuständig: Die jeweilige Landespolizeidienststelle oder das örtliche Ordnungsamt des Ortes dem der Aussiedlerhof einwohnermeldemäßig angegliedert ist?

Konkretes Beispiel: Der Aussiedlerhof direkt an der B 49 zwischen Mücke und Grünberg (Hessen). In dessen Nähe ist auf 80 km/h beschränkt. Die Stadt Grünberg macht ihre Messungen selbst in Grünberg und in allen zugehörigen Ortsteilen. Wer ist hier konkret zuständig?


MfG
Rainer

By Barney (62.227.235.172) on Montag, den 18. November, 2002 - 20:34:

Moin,

zu a) Ja. BUNDESSTRASSE weißt eigentlich
mehr
darauf hin, wer die Kosten zu vertreten hat, um
die Straßen in Schuß zu halten. Bei
Kreisstrassen
wäre das halt der Kreis z.B. ... Korrigiert mich,
wenn ich falsch liege.

zu b) Auch Aussiedlerhöfe gehören ja
verwaltungstechnisch (wenn auch nicht
immer
verkehrsrechtlich) zu einer Ortschaft. Ist ja
schließlich kein Niemandsland.
Die Polizei kann im Zweifelsfall überall
messen.
Die Kommune i.d.R. nur in ihrem Gebiet.

Falls du dort geblitzt wurdest, solltest du das
nicht als "Ausrede" verwenden. Das hat mit
der
eigentlichen Messung ja nichts zu tun.
Eigentlich
kann es mir Verkehrsünder ja egal sein,
welcher
Kommune ich mein Geld in den Rachen
schmeiße ...
;-)

Bin aber kein Rechtsgelehrter. Wenn es
jemand
besser weiß - nur zu.

MfG

By Rainer G. (212.185.249.118) on Montag, den 18. November, 2002 - 22:19:

Hallo Barney,

danke erst mal, mal sehen was andere dazu meinen.
Geblitzt wurde ich vor ein paar Wochen mal in einem Ortsteil von Grünberg. Habe mir allerdings dann den Spaß gemacht und mir die Bilder und eine Kopie des Eichscheins der Lichtschranke schicken lassen, damit die Arbeit die sich diese HPB's dort gemacht haben ihr Geld auch wert ist...
Ich bin deshalb so pingelig, da ich es einmal erlebt habe, daß ein neues, amtlich geeichtes Meßgerät (ein kWh-Stundenzähler) um 30% falsch ging. Denn zwischen meiner Tachoanzeige und deren LS-Messung bestand erhebliche Abweichung, und ich weiß, daß mein Tacho sehr genau geht, habe ihn nämlich mal prüfen lassen.

Wenn es nicht bei einem Verwarnungsgeld geblieben wäre, sondern mit BG und möglichem FV hätte ich die Messung angefochten, weil die Bilder fotografisch von einer derart beschissenen Qualität waren, daß es einem graust. Die Person ist nur mit einiger Fantasie darauf zu erkennen. Ein Fotograf der solche Bilder machen würde könnte stehenden Fußes sein Geschäft dicht machen.

MfG
Rainer


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