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Falsche Uhrzeit auf Zeugenfragebogen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Falsche Uhrzeit auf Zeugenfragebogen
By anyone (80.133.127.226) on Samstag, den 16. November, 2002 - 03:45:

Hallo alle zusammen...
Ich habe eine Frage zu den Angaben auf dem Zeugenfragebogen. Ich habe neulich von usnerem PKW Menschen einen Zuegenbefragungsbogen bekommen. Bei dem geblitzten Fahrzeug handelt es sich um einen Firmenwagen. An dem Datum das auf dem AB steht hatte ich den Wagen, war aber zur angegebenen Uhrzeit mit Sicherheit zu Hause. Das Foto ist so schlecht, dass ich weder mich noch irgendeinen anderen Kollegen erkennen könnte.(Unser Fuhrparkmensch auch nicht)
Meine eigentliche Frage: Ist es möglich, dass die die falsche Uhrzeit aufschreiben und wenn ja, wie wirkt sich das auf das verfahren aus ?
Da ich mich wirklich nicht daran erinnern kann an dem besagten Tag im Zustaendigkeitsbereich dieser Autobahnpolizei gewesen zu sein und das Foto wirklich nicht zu erkennen ist und ich zur angegeben Uhrzeit nicht gefahren bin ..... was mache ich jetzt damit ? Unser Fuhrparkmensch hat erstmal zurückgeschrieben, dass der Fahrer aufgrund des Fotos nicht zu erkennen ist.


Danke im voraus
anyone

By Gert (212.185.249.184) on Samstag, den 16. November, 2002 - 11:45:

Wenn das Bild unscharf war, konnte das Kennzeichen gelesen werden? Vielleicht war es ja wirklich ein Irrtum der Blitzer (Kennzeichen falsch gelesen). Das mit der Uhrzeit kommt noch dazu.
Bedank dich jedenfalls für die Unschärfe auf dem Foto und bearbeite den Fuhrparkmenschen, damit der nicht plötzlich meint, es könne Kollege Sowieso auf dem Foto gewesen sein.

By Nukelodeon (80.133.27.221) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 12:03:

wenn die Person, die die Messung durchgeführt hat, nichtmal im Stande ist, die Urzeit bei dem Messgerät richtig einzustellen, ist der Person auch nicht zuzutrauen, dass sie das Messgerät richtig eingestellt hat. Somit ist die Messung sowieso anfechtbar bzw nichtig.
Wenn die das Verfahren jetzt aufgrund des schlechten Fotos einstellen, ist die Sache für dich sowieso erledigt, ansonsten solltest du vermeiden, dass sie auf dich kommen.
Wenn du aber nach anderen Schritten nen BGB bekommen solltest, dann kannste das so begründen, wie oben beschrieben.

PS bin kein Rechtsmensch, hab das nur schon mal bei einem anderen, ähnlichen Fall hier im Forum gelesen.

Gruß

Nukelodeon


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