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61 Km/H in 30 Zone Lasermeßgerät Riegl LR 90-235/P

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 61 Km/H in 30 Zone Lasermeßgerät Riegl LR 90-235/P
By FJS 2002 (217.228.206.91) on Freitag, den 15. November, 2002 - 10:24:

Am 16.09 bin ich mit 64kmH laut Meßprotokoll gefahren. Der Polizeibeamte hat meine Personalien aufgenommen, und mir den Meßwert auf dem Lasergerät gezeigt und darauf hingewiesen das dies ein Fahrverbot von 4 Wochen nach sich zieht. Bis heute bin ich davon überzeugt das auf dem Meßgerät 61 Stand (im Augenblick der Messung war mir nicht bekannt was der kleine Unterschied zwischen 61 und 64 ist) Aber im Meßprotokoll steht eine Geschwindigkeit von 64 KmH. Dieses Meßprotokoll habe ich über die Bußgeldstelle erhalten.
Da die Bußgeldstelle sich ja wohl nicht einen neuen Für mich günstrigen Bußgeldbescheid erlässt, wird mein Fall zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Mein persöhnliches Bestreben ist diesen Fall vorm Gericht auszufechten.
Aber dann kommt die Kostenfalle.
Frage ?
Wer kann mir ungefähr sagen was ein Gerichts prozeß kostet. Ich bin nicht Rechtschutzversichert,und will auch keinen Anwalt damit beauftragen.
Was mir ja noch im Kopf rumschwiert ist ob ich nicht Strafanzeige gegen die beiden Beamten stellen soll wegen Falschausage im Protokoll. Problem 2 Beamte 1 Vehrkehssünder
oder hat einer eine Idee wie man rausbekommen könnte ob diese Beamten wegen so ähnlicher Vorwürfe wie ich sie erhebe, schon vor Gericht waren.
Andere Lösungen ? Ich bin für jeden Tip dankbar.
Kann ich irgendwo im Internet auf schon gesprochende Urteile zurück greifen. Wer kennt Adressen?

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 15. November, 2002 - 11:01:

Man wird dir nicht glauben. Der Richter wird die Aussage der beiden Beamten 1:1 übernehmen. Die sache sieht aus meiner Sicht ziemlich verfahren aus. Deinen Einspruch kannst du noch bis kurz vor der Verhandlung zurückziehen ohne das es was kostet.
Übrigens müssen vom Messwert noch 3km/h Toleranz abgezogen werden. Da müsste auch im Bescheid stehen: Messwert nach Abzug von ...km/h Toleranz ist...

By Fahrer (80.128.231.238) on Freitag, den 15. November, 2002 - 11:14:

Oh jeh.

Das ist so gut wie aussichtslos.
Die Beamten werden vor Gericht sicher nicht aussagen , dass sie zuviel im Messprotokoll eingetragen haben.
Wiso auch - die Beiden gehen sicher davon aus dass alles korrekt abgelaufen ist.
So werden die das auch dem Richter sagen.
Die Strafanzeige bringt gar nichts.
Da müsste man denen schon Vorsatz beweisen können.

Natürlich kann ich nicht hellsehen.
Angenommen die Beamten würden vor Gericht aussagen , dass es möglich wäre 64 statt 61 geschrieben zu haben , ja dann...
Nur - wie wahrscheinlich ist das?

Die erstinstanzlichen Kosten dürften nicht allzu hoch sein.
Polizeibamten ja eh dienstlich erscheinen hast Du eigentlich nur die Gerichtskosten zu zahlen.
Ein Gutachten wird sicher auch nicht gebraucht.
Frag einfach mal bei der Gschäftstelle
des zuständigen Amtsgerichtes nach.

viel Erfolg


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