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Bussgeldbescheid nach Lasermessung +Fristen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bussgeldbescheid nach Lasermessung +Fristen
By Frank Ebert (217.86.218.16) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 20:25:

Hallo,

zuerst einmal hätte ich eine Frage bzgl. der Fristen:

1. Bis zu welchem Termin nach der Messung muß der Bußgeldbescheid zugesandt werden ?

2. Lohnt es sich, Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen ? Als Beweis dient schließlich nur der messende Polizist als Zeuge. Es handelt sich im konkreten Fall um eine Überschreitung von 22 km/h außerorts, also 58€ + 1 Punkt. Außer der Aussage des Polizisten gibt es keinen Beweis, wie ist die Rechtslage ?

Vielen Dank im Voraus. MfG Frank Ebert

By Horst (202.106.139.88) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 21:29:

Hallo Frank,

zu Punkt1: nach 3 Monaten ist die Tat verjährt, wenn vorher nicht gegen dich ermittelt wird. Ansonsten erst nach 6 Monaten. Bitte korrigiert mich falls hier was falsches sage. Schau auch mal unter "Verjährung" nach.

zu Punkt2: Bis du angehalten worden und hat der Polizist deine Personalien festgestellt? Wenn ja hast du die Arschkarte gezogen. Damit bist du als Fahrer zweifelsfrei identifiziert. Der Polizist reicht als Beweis vollkommen aus. Bei der Glaubwürdigkeit kommt zuerst der Polizist, dann ein Foto, dann der liebe Gott, dann gaaaanz lange Zeit lang nichts und dann erst du. Tja so sieht das aus.

Also Scherz beiseite: falls du wegem dem 1 Punkt keine Probleme bekommst, würde ich dir in jedem Falle raten zu bezahlen. Nach der Rechtslage reicht die Aussage des Polizisten aus.

Gruß, Horst


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