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Mit dem Motorrad mit 167 von vorne geblitzt, gute Chancen?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mit dem Motorrad mit 167 von vorne geblitzt, gute Chancen?
By spider (202.106.139.88) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 14:22:

Hallo,
bin vor 6 Wochen mit dem Motorrad von vorne mit 167 geblitzt worden, bei erlaubten 100 (außerorts, lange Gerade, kein Verkehr, keine Querstraßen). Bin nicht angehalten worden, aber das Nummernschild ist notiert worden.
Nun ist der AB mit Foto da. Gemacht mit einer Multanova 6F. Auf dem Foto ist jemand zu erkennen mit Helm und Brille. Das wars. Nase ist nicht zu erkennen (überbelichtet). Helmmarke ist auch nicht zu erkennen. Sind die Fotos in der Regel wirklich so schlecht oder ist nur die Kopie so schlecht? Die Kopie ist auf einer Hochglanzfolie gedruckt. Nicht das ich nun was unternehme und später halten die mir ein gestochen scharfes Foto unter die Nase.
Nun zum AB. Dort steht unter anderem: Dem Betroffenen wird zur Last gelegt in xxxxx als Führer/Halter folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben........ Beweismittel: Radarmessung, Zeuge, Foto.
Dann ist das Blatt "Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt" angeheftet, wo schon von der Polizei handschriftlich ganz oben das Wort "Fahrer" eingetragen wurde. Desweiteren wurde auch schon mit Textmarker der Satz: "Wird der Verstoß zugegeben?" gelb unterstrichen.
Na toll. Wenn ich das so ausfülle, dann bin ich doch schon im Arsch gekniffen. Was also jetzt tun?
Den AB neu kopieren und nur Angaben zur Person machen uns sonst nichts?
Nun ist guter Rat teuer. Da ich meine Chancen als mittelmäßig einstufe (Foto existiert, aber mit Helm und schlecht), möchte ich keinen dummen Fehler machen.
Ja ich weiß man soll nicht so schnell fahren. Hab auch schon aus diesem Fehler gelernt. Also bitte zerfleischt mich nicht.

Gruß, Spider

By Fahrer (80.128.232.58) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 16:07:

Also Spider ,

wir sind doch keine Metzger *G*

Ok - die Lösung:

der AB kommt in den Papierkorb.
Du erhälst automatisch einen BuGeBe.
Dann Einspruch einlegen - ohne Begründung.
Jetzt hat die Behörde ein Problem:
Sie muss Dir die Fahrereigenschaft beweisen.
Mit dem Foto ist das unmöglich also werden
die das Verfahren einstellen.

Im schlimmsten Fall wird es ein
Gerichtsverfahren geben.
Spätestens dann wird aller Vorrausicht nach eingestellt , wenn Du ab jetzt gar nichts sagst - also die Aussage komplett verweigerst.


PS:
Die Behörde hat ja die "richtige Antwort" schon deutlich markiert , wohl weil sie wissen dass sie ohne Geständnis von Dir Schlechte Karten haben.
Pech für sie , denn Du weisst jetzt Bescheid!

By MrMurphy (80.129.222.249) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 16:46:

Die Vorgehensweise, die Fahrer vorschlägt, ist hier wohl die einzig mögliche. Da du offensichtlich schon beschuldigt wirst, ist mit Verjährung auch nichts zu machen, die ist damit unterbrochen.

Allerdings würde ich mir von dem schlechten Foto nicht allzuviel versprechen. Die werden erstmal sozusagen am Fließband entwickelt.

Danach werden die schon mal durchgeschaut und die hoffnungslosen Fälle aussortiert. Wenn die auf Grund des Bildes einen Bußgeldbescheid verschicken sehen die mit Sicherheit gute Chancen, noch ein besseres Bild zu bekommen.

Wenn du jetzt Widerspruch einlegst, werden die das Foto noch einmal individuell entwickeln. Und da kann aus den guten alten Negativen viel mehr rausgeholt werden als man auf den ersten Blick meint. Je gravierender der Verstoß, desto mehr Mühe machen sich die Behörden, den Fall zu klären.

By spider (202.106.139.88) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 18:20:

@Fahrer

Danke für den Tipp.
Aber geht das denn so einfach, den AB nicht zurücksenden? Denn immerhin steht da drin, daß man in jedem Fall verpflichtet ist den AB mit Angaben zur Person zurückzusenden, auch wenn man nichts zur Sache sagt. Sonst droht eine Geldbuße.
Also doch zurücksenden und außer Angaben zur Person nichts reinschreiben?

Gruß, spider

By Cosmo (217.224.161.171) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 21:04:

Ist er per Einschreiben gekommen oder persönlich abgegeben worden?
Ansonsten hat ihn die Post verloren und Du ihn nie gesehen.

By spider (202.106.139.88) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 21:10:

@Cosmo

Ist mit der normalen Post gekommen, also kein Einschreiben.

Gruß, Spider

By Fahrer (80.128.230.216) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 10:17:

@ Spider

also normale Post.
Gut - dann natürlich den Brief so behandeln wie alle Bettelbrief in der Weihnachtszeit:
AB IN DIE TONNE DAMIT

PS
Wenn Du einen Brief erhälst , dass Du unbedingt mit einem Reisebuss nach Bitterfeld fahren sollst, um eine prima Heizdecke zu kaufen ansonsten droht
Kälte dann machst Du es auch nicht - oder?


*G*

By Cosmo (80.128.122.157) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 14:34:

Übrigens, nicht unwichtig:
Helm, Kombi oder die Klamotten (auch Handschuhe und die Brille) die Du eben an dem Tag anhattest, solange verschwinden lassen, bis die Sache durch ist. Bei einem Kumpel deponieren.

Am Besten Ersatz besorgen, den Du evt. auf Anfrage vorzeigen kannst.

By Frank Helbig (145.254.149.242) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 18:32:

Hallo,

und nach wie vor gibt es die Vermutung, daß der Richter ein weitaus besseres Photo vorgelegt bekommt als wie Dir zugeschickt wurde.

ciao
Frank


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