Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Blitzerauto im eingeschränkten Halteverbot???

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Blitzerauto im eingeschränkten Halteverbot???
By Ruzzel (139.18.19.118) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 18:17:

Bin in einer 30ger Zone geblitzt und direkt rausgeholt worden. Blitzerfahrzeug stand im Halteverbot. Auf Anfrage bei unseren grünen Freunden sagten die, dass dort 30ger Zone sei wegen der verengten Fahrbahn (in der Straßenmitte fährt auch noch `ne Straßenbahn) und das dadurch eine Verkehrsgefährdung bestünde. Halteverbot ist eben aus diesem Grund dort angebracht.
Nun meine 1. Frage: Ist es erlaubt, dass die trotz einer offensichtlichen Verkehrs(gefährdung)behinderung dort im Halteverbot ihre Blitzer aufstellen dürfen?

Die zweite Sache, die ich erst gestern erlebt habe ist die, dass ein Blitzerauto in Ausführung seiner Untaten eine ganze Rechtsabbiegerspur blockierte. Ist sowas zulässig?

Gruß an alle Blitzeropfer und DANKE im voraus, falls jemand helfen kann.

Ruzzel

By Gert (212.185.248.54) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 19:46:

Eigentlich ist das nicht zulässig.
Mein Vorschlag: Gib doch eine Anzeige auf.
Ich habe in meinem Leben erst 3 Anzeigen gemacht, aber es waren alles Blitzer. Die ersten beiden habe ich bei der für die Blitzer zuständigen Dienststelle aufgegeben, was aber ein Fehler war. Die Anzeige wird nicht weiter verfolgt, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus(=Anfängerfehler).
Die dritte Anzeige habe ich an einer anderen Dienststelle aufgegeben, zumal dort eine Bushaltestelle derart zugeparkt war, dass der planmäßige Linienbus die Haltestelle nicht anfahren konnte und die Fahrgäste mitten auf der Straße aussteigen mussten. Habe den Busfahrer und zwei Fahrgäste als Zeugen gewinnen können, die die Anzeige mit unterschrieben haben.

Gebracht hat es in jedem Fall etwas
1) Spaß, so wie das Lesen und Schreiben hier.
2) Arbeit für die Bürokraten, die können derweil sonst keinen Schaden anrichten.

By traffi (172.184.52.115) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 12:36:

totaler mumpitz!!! blitzerautos haben fast immer eine ausnahmegenehmigung der zuständigen straßenverkehrsbehörde, mit der sie im eingeschränkten halteverbot stehen dürfen und noch viele andere sachen auch. also spar dir die lauferei zur polizei oder dein porto.

By Gert (212.185.249.124) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 18:28:

@traffi
Ich schrieb nichts von eingeschränktem Halteverbor, das geht klar. Wenn aber Gefährdungen neu geschaffen werden , sieht das anders aus.
Außerdem renne ich nicht zur Polizei, sondern gehe zu dem Ordnungsamt. Das hat bei kleineren Kommunen oft nur ein oder zwei Mitarbeiter, die im Wechsel Innen- und Außendienst machen. Je länger der Innendienst, um so kürzer der Außendienst, logisch! Also schreibe ich nicht selbst, sondern diktiere zur Niederschrift, was die mehr Zeit kostet und auch mehr Spaß bringt. Wenn auch nur jeder hundertste Autofahrer so handeln würde, kämen die aus den Stuben gar nicht mehr raus.

By soistes (62.227.194.22) on Montag, den 25. November, 2002 - 19:40:

@ Gerd
endlich ein mündiger bürger. genau so denke ich auch. machen den letzten arbeitenden bürgern das leben schwer und genehmigen sich selbst alles. fängt an bei ihren eigenen straftaten wie ja traffi schreibt, zählt also für diese leute nicht
auch wenn sie behindern oder im halteverbot stehen. ist schon schlimm und der höhepunkt ist, daß diese alle noch gut versorgt sind - also bürger erster klasse. auch wenn eine gemeinde oder stadt pleite ist. geld gibt es immer weiter
bis zur pension. deshalb den bürokraten das leben so schwer machen wie es eben geht.
nochmals bravo gert


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page