Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By mike19 (80.128.89.76) on Montag, den 11. November, 2002 - 21:34: |
hallo!
ich habe gegen einen bußgeldbescheid den ich wegen 25 km über 80 bekommen habe (ich war fahrer und halter) einspruch eingelegt. am 3.8 habe ich den bescheid bekommen,am 5.12.2002 wäre verhandlung wegen meinen einspruch. jetzt meine frage: greifen da die 4 monate verjährung? ich wäre euch sehr dankbar für eine schnelle antwort da ich ansonsten meinen einspruch zurückziehe.
vielen dank im voraus!!!
mike
By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 08:36: |
Nach Erhalt des Bussgeldbescheides sind es 6 Monate Verjährung. Zwischen Tat und BG Bescheid sind es 3 Monate, die aber bei unterbrechenden Massnahmen wieder von vorne das Laufen anfangen z.B. A-Bogen
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