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36km/h innerhalb biiiitte...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 36km/h innerhalb biiiitte...
By enigma (217.1.96.187) on Montag, den 11. November, 2002 - 18:27:

36 kmh am 14.08.02, sorry hatte es eilig...
schriftliche Zeugenaussage, ausgestellt am 07.11. und beim Halter (Firma) zur Fahrerfeststellung am 11.11.zugestellt.

Was kann ich jetzt tun?

By StEw (217.225.37.91) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 21:08:

Ich denke nicht das wir hier sind um zu werurteilen ob Deine Geschwindigkeit angemessen oder zu schnell war...
Schriftliche Zeugenaussage von wem?
wie gut ist das Foto? 36km/h bei erlaubten 50 oder 30? Fahrlässig oder Vorsätzlich? Ortskundig oder nicht?
Gruß,
StEw

By Landy (217.230.30.160) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 13:23:

@ enigma

Bitte mehr Infos!!! Wer ist der Halter? Fahren noch mehr Kollegen mit dem Auto? Foto dabei oder nicht? Wie kooperativ ist der Chef?

By enigma (217.80.192.162) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 18:10:

Sorry, hier die Info's:
Halter ist unsere Firma, Es fahren viele Kollegen mit dem Auto, Foto ist nicht dabei und der Chef ist kooperativ. Erlaubt waren 50km/h.

Der Halter fordert jetzt erst mal das Foto zur Fahreridentifizierung von der Behörde an.
Bis das Foto hier ist und wir darauf antworten können dürfte der 14.11.02 vorbei sein. Die Messung war am 14.08.02. Ist die Frist dann schon abgelaufen, oder wie verhält sich das mit den 2 Wochen Zustellfrist?

By Landy (217.230.22.250) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 12:39:

@enigma

Das war nicht gut, mit dem Foto...da geht es viel einfacher.

Die Firma, weil ja jeder den Wagen hätte fahren könnnen, verweigert komplett die Aussage. Als Beschuldigter darf man das ja.

Du musst nur schaun, dass dich die Polizei nicht zu Gesicht bekommt (die werden mal bei euch in der Firma auftauchen), da musst du dich verstecken, sobald sie dich sehen, bist du identifiziert.

Die 2 Wochen zusätzlich solltest du noch einplanen, da die immer noch ermitteln werden. Aufpassen!

By enigma (217.1.96.37) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 16:50:

Wir haben gedacht, daß wir die Personalien des Fahrers ruhig bekanntgeben können. Die Daten dürfen nur nicht vor dem 28.11. bei der Behörde eintreffen. Oder liege ich da falsch? Die Verjährung wird doch nicht durch die Anhörung des Halters, der nicht der Fahrer ist unterbrochen, oder?

Bei der Verweigerung der Aussage seh ich in einem großen Unternehmen die Schwierigkeit, daß sich ein Mitarbeiter verquatscht, wenn die Polizei eine Vor Ort Identifizierung vornimmt. Dieser Versuch würde mit großer Wahrscheinlichkeit noch vor dem Ablauf der Zustellfrist von den Beamten unternommen.


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