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Eilt.. Einspruch mit oder ohne Begründung ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Eilt.. Einspruch mit oder ohne Begründung ?
By Olivero (217.82.78.133) on Montag, den 11. November, 2002 - 11:14:

Hallo,

erst mal herzlichen Dank an alle, die hier aktiv den in Not geratenen Autofahrern so schnell Hilfestellung leisten.

Ich muß heute noch einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid abschicken. Allerdings besteht das Problem darin, daß das Photo, das mir die Polizisten damals zeigten (war nur eine extrem schlechte Kopie) mit Sicherheit nicht für eine sichere Identifikation ausreichen würde.

Ich befürchte aber, daß das Original von denen besser sein könnte.

Daher die Frage:

Wenn ich nun Einspruch einlege. Soll ich dann als Grund angeben, daß ich zwar wohl der Halter des Fahrzeugs bin, zum angegebenen Zeitpunkt aber nicht der Führer.

oder lieber, daß ich >>meines Erachtens<< zum angegeben Zeitpunkt nicht der Führer war.

Oder gleich ganz ohne Begründung ?

Kann mir die Angabe, daß ich nicht der Fahrer war, bei einer Verurteilung (mit Identifikation) negativ aquusgelegt werden ? Oder darf ich bewusst falsche Angaben machen ?

Herzlichen Dank im Voraus
Oliver

By BlackGoat (195.37.16.230) on Montag, den 11. November, 2002 - 11:51:

Leg erstmal einspruch ein um die form zu wahren, schreib daß du eine begründung nachreichst. Das gibt dir zumindest 1 oder 2 wochen zeit die sache hier zu diskutieren.

By Koral (80.133.10.245) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 17:15:

@Olivero

Kann mir die Angabe, daß ich nicht der Fahrer war, bei einer Verurteilung (mit Identifikation) negativ aquusgelegt werden ?

Nein. Wenn Du bei der Angabe davon überzeugt warst, daß Du nicht der Fahrer warst, und sich später herausstellt, daß Du doch gefahren bist, kann man Dir das nicht negativ auslegen. Denn irren ist menschlich.

Das Negative liegt nur darin, daß es zu einem Gerichtsverfahren kommt, damit Deine Identität festgestellt werden kann. Der Richter sieht sich das Blitzfoto und dann Dich an und stellt ohne viel Federlesen Übereinstimmung fest. Ende. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Wenn der auch die Übereinstimmung feststellt, hast Du die gesamten Kosten zu tragen. Das ist alles, was passieren kann.

Oder darf ich bewusst falsche Angaben machen ?

Das darfst Du natürlich nicht. Wer soll Dir das erlauben? Du darfst Dich irren. Das ist erlaubt. Die Frage ist aber uninteressant, da sich sowieso nichts beweisen läßt, außer Du legst aus Dummheit ein Geständnis ab, daß Du bewußt falsche Angaben gemacht hast.


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