Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Wieviele meter darf hinter und vor einem ortsschild ohne vorherriges herrunter leiten der geschwindigkeit gebitzt werden?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wieviele meter darf hinter und vor einem ortsschild ohne vorherriges herrunter leiten der geschwindigkeit gebitzt werden?
By Dietmar Schulz (212.185.254.171) on Samstag, den 9. November, 2002 - 15:05:

ich bin in einem ort der ca.380m lang ist geblitzt worden.der verkehr wurde vor und hinter dem ort nicht runtergeregelt.ist das erlaubt?es geht um meinen führerschein!welche möglichkeiten habe ich?

By Markus Bernhad (213.187.81.70) on Samstag, den 9. November, 2002 - 17:54:

sicher ist das erlaubt.

By Gert (212.185.249.123) on Sonntag, den 10. November, 2002 - 15:57:

@ Dietmar Schulz:
Die Richtlinien für das Blitzen sehen (länderabhängig) einen Abstand von 150 bis 200 Metern zu der Begrenzung
(und auch dem Ende derselben!) vor. Nur bei besonders gelagerten Gefahrenstellen kann davon abgewichen
werden. Eine Abweichung ohne Grund (bzw. Grund: bringt mehr in Kasse) macht die Messung zwar nicht ungültig,
die Strafe kann aber in einem solchen Fall reduziert werden.
Ein solcher Fall ist im aktuellen ADAC-Heft auf Seite 57 beschrieben. Dort war ein Autofahrer ca 60 Meter vor
Ortsende 32 km/h zu schnell gefahren. Es wurde aber wegen Unterschreitung der 200-Meter-Grenze zum
Ortsschild kein Fahrverbot verhängt, diese Entscheidung wurde vom Bayrischen Oberlandesgericht gefällt. Das Aktenzeichen ist in dem ADAC-Artkel mit angegeben.

Bei einer nur 380 Meter langen Ortsdurchfahrt ist die Einhaltung der 200-Meter-Distanz zu beiden Ortsschildern eigentlich nicht möglich.
Versuche, unter Hinweis auf den ADAC-Artikel bzw. das OLG-Urteil, von einem Fahrverbot wegzukommen. Punkte und die Geldbuße bleiben dir auf keinen Fall erspart.


MfG Gert

By Dietmar (212.185.254.171) on Sonntag, den 10. November, 2002 - 17:32:

danke Gert!!!

By Norbert (62.227.195.74) on Sonntag, den 10. November, 2002 - 19:20:

Ich bin auf der A1 Nachts auf einer Strecke ohne Geschwindigskeitbegrenzung Tempo 200 gefahren . beim überholen von Fahrzeugen habe ich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 erst im letzten Moment gesehen . Habe aber keine Vollbremsung gemacht ,um keine anderen zu gefährden . Ca. 200 - 330 m hinter der Begrenzung hatte ich noch Tempo 150 - 160und wurde wahrscheinlich geblitzt ! Ist dieses Vorgehen der Polizei überhaupt zulässig ? Was habe ich zu erwarten ?

By Norbert (62.227.195.74) on Sonntag, den 10. November, 2002 - 19:20:

Ich bin auf der A1 Nachts auf einer Strecke ohne Geschwindigskeitbegrenzung Tempo 200 gefahren . beim überholen von Fahrzeugen habe ich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 erst im letzten Moment gesehen . Habe aber keine Vollbremsung gemacht ,um keine anderen zu gefährden . Ca. 200 - 330 m hinter der Begrenzung hatte ich noch Tempo 150 - 160und wurde wahrscheinlich geblitzt ! Ist dieses Vorgehen der Polizei überhaupt zulässig ? Was habe ich zu erwarten ?


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page