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32km h in 30 er Zone

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 32km h in 30 er Zone
By klara (195.93.74.9) on Freitag, den 8. November, 2002 - 16:04:

Brauche dringend einen Rat.

Bin mit 62 km hin der 30er Zone geblitzt worden.

nun habe ich meinen A-bogen erhalten ,habe aber noch nicht ragiert.
Meine Überlegung, wenn ich eine Bekannte als Fahrerin vorweisen kann, muß diese auch ein Personalausweißbild darlegen ?Also werden die Bilder verglichen?
Wieviel Zait kann man sich beim zurückschicken des bogens lassen?

Und wie wehre ich mich erfolgreich gegen die Unterstellung daß ich vorsätzlich gehandelt habe

wäre für jede sntwort sehr dankbar

By Koral (217.228.4.209) on Montag, den 11. November, 2002 - 09:56:

@klara

Meine Überlegung, wenn ich eine Bekannte als Fahrerin vorweisen kann, muß diese auch ein Personalausweißbild darlegen?
Nein. Ehe die Bekannte Ihren Anhörungsbogen (AB) bekommt, könnte die Behörde Alter und Geschlecht der Bekannten mit dem Blitzfoto vergleichen. Und das muß zutreffend sein. Beim Alter gibt es natürlich einen Spielraum.

Wieviel Zait kann man sich beim zurückschicken des bogens lassen?
Das steht im AB drin: 1 Woche.

Und wie wehre ich mich erfolgreich gegen die Unterstellung daß ich vorsätzlich gehandelt habe
Das wird normalerweise gar nicht unterstellt. Denn "aus Versehen" ist auch strafbar. Wenn man aber ungefragt von sich aus behauptet, man sei vorsätzlich zu schnell gefahren, kann die Strafe, die sich nach dem Bußgeldkatalog berechnet, noch erhöht werden. Also einfach gar nichts sagen. Bestraft wird man ohnehin.

By klara (195.93.74.9) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 11:21:

Nochmal dazu, es steht schwarz auf weiß in der Anlage Ihnen wird eine vorsätzliche Handlung unterstellt"

Habe in diesen Forum unter irgend einem Posting gelesen,daß dies doppeltes Bußgeld nach sich ziehen kann.

Eine vorsätzliche Handlung war es selbstverständlich nicht.
Und sicherlich würde ich dies auch von mir aus nicht in AB. bemerken.

Nur wie kann ich sie von Gegenteil überzeugen oder wäre es doch besser dazu gar keine Stellung zu nehmen .

Außerdem ist bei dem ganzen Vorwurf nicht schriftlich bemerkt ,daß eine Toleranzgrenze abgezogen wurde.
Wird das nicht gemacht und wenn muß es auf dem Anhörungsbogen draufstehen?

By Fahrer (80.128.225.19) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 13:28:

erfolgreich wehren heisst weder für Fahrlässigkeit noch für Vorsatz bestraft werden.

Also - egal ob "aus Versehen" oder "mit voller Absicht und aus purer Lust am Rasen und nur deswegen weil Sie ein böser Mensch sind" auf dem AB steht - das Abwehrverfahren bleibt das Gleiche.


PS:
Was meinst Du um wieviel Meter Dein Bremsweg länger ist wenn Du 62 anstelle von 30 fährst?

By StEw (217.225.37.91) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 20:44:

Ich denke nicht das hier gilt Bremswege zu erörtern, sondern objektiv bestmögliche Hilfe zu leisten, und die Gesetzeslage voll auszuschöpfen.
Wieviel Zeit Dir zum reagieren bleibt ist unterschiedlich. Meist 10Tage manchmal 1 Woche, steht im AB.
Vorsatz wird zunächst in verkehrsberuhigten Zonen immer vorgeworfen, allerdings nicht mit einer doppelten Strafe sanktioniert.
Wie du reagieren sollst, hängt davon ab, auf was Du hinaus willst.
Nicht zahlen und alles abstreiten (nur empfehlenswert, wenn auf dem Foto niemand explizit erkannt werden kann); i d Falle muß Dein ges Umfeld "dicht" halten und eine Aussage verweigern (Verwandte) oder erklären dass sie niemanden auf dem Foto erkennen können (näheres Umfeld). Dies beinhaltet auch, das du auf den ersten Brief gar nciht reagierst; solltest Du diesen Weg wählen, solltest Du Dir schon mal nen Anwalt zur Seite stellen ;) eine Verhandlung bleibt nicht auszuschliessen...
Vom vorsatz runterkommen und - eine in einigen Fällen sanktionsfreie - Fahlässigkeit erklären. Dies greift nur wenn Du beweisen kannst, dass Du hier das Das erste mal herfährst, und der Strassenverlauf nicht auf eine 30-Zone schließen lässt. Schwer durchzubringen, aber bei entsprechender Beweislage nicht unmöglich.
Einfacher ist immer der erste Weg...
Gruß
StEw

By Fahrer (80.128.229.214) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 10:30:

@StEw

Ich finde schon dass man auf die Gefahr hinweisen sollte.Und was ich schreibe, das kannst Du getrost mir überlassen.

Im Übrigen ist keiner Deiner Tipps wirklich erfolgversprechend.
Da kannst Du noch soviel "die Gesetzteslage ausschöpfen"

@Klara

Natürlich werde ich Dir helfen.
Da Du aber dann ohne irgendwelche Sanktionen aus der Sache rauskommst, ist es mir einfach wichtig zu wissen , dass Du merkst was so eine Überschreitung für eine Auswirkung hat.
Deswegen bitte ich eben um vorherige Beantwortung meiner Frage.
PS:meine beiden Kinder (2 und 4 ) wohnen auch in einer 30-Zone.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 11:00:

@fahrer
spiel dich hier nicht als Oberlehrer auf, der Fragen stellt und pampig wird, wenn er nicht sofort eine antwort bekommt.

By Fahrer (80.128.229.214) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 11:21:

@alfa

wo war ich denn pampig?
Und die Frage nach dem Bremsweg ist doch nicht oberlehrerhaft.Lies doch mal die jüngsten Beiträge zum Thema Geschwindigkeit.
Viele ProbezeitKandidaten und oft in einer 30er
Zone.
Ausserdem habe ich doch auch Hilfe angeboten.

By StEw (80.130.215.30) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 16:43:

Selbstverständlich überlasse ich es hier jedem selber was er/sie schreibt. Alles andere wäre anmassend. Würde jeder hier denjenigen, welcher eine OWi begangen hat einer Lehrstunde unterziehen, wäre dies hier kein Hilfsforum sondern ein Anklageforum, was sicher nicht im Sinne des Erstellers ist.
Des Weiteren sind die von mir erwähnten Tipps i d Regel die Standartvorgänge eines Verkehrsrechtlers, da sie die erfolgversprechendsten Möglichkeiten darstellen.

Gruß
StEw


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