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Kann es das sein?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Kann es das sein?
By Polizist (217.3.255.16) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 19:32:

Folgender Sachverhalt dürfte manchem von euch doch sicherlich gefallen:

Ich habe letzte Woche, also schon im November, ein Ermittlungsersuchen einer schwäbischen Großstadt erhalten, in dem ich gebeten werde, nach einem Geschwindigkeitsverstoß den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln. Vorgeworfene Geschwindigkeit: 155 bei 80 erlaubt - also 75 zu viel...

So und jetzt wirds interessant:

- Verjähren tut das Ganze am 15.11. Wer den Schichtablauf bei uns einigermaßen kennt weiß, dass ich nicht viel Zeit dafür habe. Und ich hab ja auch noch anderes zu tun (z.B. Gerichtssäle füllen und mich von Besoffenen beleidigen lassen).

- Den Halter habe ich aufgesucht. Ein Bild von ihm hatte ich mir bereits vorher besorgt (war sogar eines im Internet), für den Fall das er nicht da ist. Er war da. Nach Belehrung über seine Rechte wollte er überhaupt nichts sagen. Auch nicht ob es irgendein anderer war.
Das Bild von der VÜ war ziemlich mies, ergo konnte ich nicht sagen ob er es ist. Ich tendiere aber eher dazu, dass er es nicht ist.

- Mit dem Sachbearbeiter von der Bußgeldstelle telefoniert. Zeit für richterliche Vorladung reicht nicht mehr bis zur Verjährung. Ich hab die knappe Zeit des Ersuchens kritisiert und er meint, dass die Bilder von der Polizei in dieser schwäbischen Großstadt (es ist nicht die wo ich arbeite :) ) immer so spät kommen.

- Einzigste denkbare Konsequenz für den Halter: Eine Fahrtenbuchauflage. Ob es die gibt ist die eine Frage. Ob ihm das wirklich weh tut, die andere.

Was haben wir davon? Ein verantwortungsloser Mensch, der mit 75 km/h zu schnell (und in diesem Fall halte ich es für verantwortungslos) über unsere Straßen fährt, spart sich 375€ und 3 Monate Fahrverbot.
Aber ich rege mich nicht auf. Im Gegenteil, ich habe mit dem Halter noch ganz locker über sein Hobby geplaudert, welches ich im Internet gefunden habe.
So lange der Gesetzgeber hier genügend legale Schlupflöcher lässt soll das nicht mein Problem sein.
Bei vergleichbar harmlosen Massenverstößen (Falschparker) gibt es eine Halterhaftung - vermutlich wegen der Kohle. In Fällen wo es wegen der Verkehrssicherheit wirklich notwendig wär, den obigen zähle ich dazu, entfällt diese.
Soll er doch weiter rasen, solange er niemand aus meinem Bekanntenkreis über den Haufen fährt....

(falls hier etwas Frust und Egoismus rauszulesen ist, so ist dies nicht völlig unbeabsichtigt.)

By rennfahrer (80.140.50.235) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 21:16:

sehrl löblich, wenn du dir nicht sicher bist, ob ers war nicht erstmal zur Verjährungsunterbrechung einen BuGeBe erlassen, also der Behörde mitteilen, dass er es ist...

By Polizist (217.3.255.178) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 21:24:

Wäre das legal? Ich glaube nicht. Denke da an "Verfolgung Unschuldiger".

Aber auf den Gedanken bin ich echt nicht gekommen. Gehört sich auch nicht.

By Fahrer (212.144.109.26) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 22:33:

wie oft denn noch?

75 zu schnell ist per se weder verantwortungslos noch gefährlich!

@Polizist

Mach Dir nichts draus , vielleicht war das Tempolimit ja auch eine reine Abzockmassnahme.

Und wenn der Kerl wirklich ein notorischer Raser ist dann erwischt es denn früher oder später sowieso!

@Elche

nein - das ist keine Satire.

By Bluey (217.225.18.129) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 22:36:

Und wenn der Kerl wirklich ein notorischer Raser ist dann erwischt es denn früher oder später sowieso!
Ja! Oder andere, die zufällig zu falschen Zeit am falschen Ort seinen Weg kreuzen!

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 23:02:

75 zu schnell ist per se weder verantwortungslos noch gefährlich! Das kommt ganz auf den Unfall an,2 Tage zurueck" Junger fahrer 23,fahrt nur 20km/h drueber,in einer 50 zone war sehr gut ausgebaut,und kein verkehr!!!
Aber Eine Verkehrsampel!! und diese war ROT.Anderer VT durch Gruen,und wurde von genossen rotlicht fahrer in Fahrertuere voll getroffen Gruenlichtfahrer Tot!!!! der andere konnte mit leichten verletzungen nach hause! Hey,der war doch NUR 20 km/h zu schnell,reichte aber um einen anderen VT ins jeinseits zu senden.23 jahriger war ledig,der andere Familienvater und 2 minderjaehrige kinder,jetzt ohne Vater!
So ueberlegt euch mal wenn man solche Dumme sprueche loslaesst75 zu schnell ist per se weder verantwortungslos noch gefährlich!Menschen mit solchen Ansichten sollten nicht im besitze einer Fahrerlaubnis sein.
Ein Elch!!!

By Nukelodeon (217.81.27.97) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 23:20:

die frage ist nur, ob der unfall bei 50Kmh vermeidbar wäre?

ich glaube, der Unfall ist nicht wegen der Geschwindigkeit passiert, sondern wegen nichtbeachtens der Ampel.

PS wäre er mit 100 unterwegs, würde er nicht die Tür, sondern den forderen Kotflügel treffen, vielleicht auch noch kurz davor vorbeifahren. Bei Unfällen mit 2 Beteiligten spielt nälich NICHT NUR die Geschwindigkeit eine Rolle, sondern auch das TIMING (Andere nennen es Schicksal)

PPS Ich würde sagen, die haben BEIDE Pech gehabt, der eine mehr, der andere weniger. So makaber das klingen mag. Sowas kann keiner Verhindern. Slebst wenn ALLE straßen auf 10KMH gedrösselt werden, und dabei auch alle sich daran halten, werden Unfälle trotzdem passieren. Schließlich laufen in den Einkaufsstrassen auch Fussgänger schon mal gegeneinander.

PPPS Ich sage ja auch NEIN der Ampel. JA dem Kreisverkehr und Kreuzungsbrücken. (wie beim Autobahnkreuz, aber halt auch in den Städten und auf Landstrassen). Das wird aber leider wohl nie in meinem Leben Umgesetzt :(

ich schweife ab, sorry

Gruß

Nukelodeon

By Billy Bob (24.141.220.190) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 02:18:

@Nukelodeon
Nun Ueberlege mal ,wenn jemand mit ueberhoeter geschwindigkeit im Stadtgebit unterwegs ist,auf was passt man da meisten auf? Polizei,!! meistens,Ich jedenfalls!Bei einigen Kreuzungen ist leider die Ampel im lichtermeer der anderen Beleuchtungen sehr schwer zu erkennen,und das ist eine davon,aber dieser VT war ja nur 20 km/h drueber,und jeder Unfall ist vermeidbar wenn man sich einigermasen an die Regeln haelt,und das hat nichts mit Hoerigkeit zu tun,aber wie Polizist schreibt 155 in einer 80, egal ob auf einer Ausfallstrasse oder sonst wo,das ist meiner anschaung nach Idiotisch und dabei bleibe ich. Egal wie manch andere es sehen.Wenn ich wirklich den Drang habe schnell zu fahren ,da giebt es in der BRD eine strasse genannt Autobahn,und dort kann man seinen Schnellfahrerwahn austoben.

By rennfahrer (80.140.35.13) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 05:57:

@BillyBob

wenn schon...
aber dieser VT war ja nur 20 km/h drueber
dann war er 70 drüber, weil er ja gar nicht über die Ampel hätte fahren dürfen, seine Geschwindigkeit also "0" hätte betragen müssen !

By wayko (212.80.58.129) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 08:45:

@rennfahrer

richtig!

Und in dieser Situation war die Geschwindigkeitsübertretung von 70km/h wohl unbestreitbar verantwortungslos, da sie eindeutig mit einer Gefahr verbunden war (was sich ja auch tragischerweise bewiesen hat).

By Polizist (217.4.1.55) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 11:58:

@Fahrer: 75 zu schnell ist per se weder verantwortungslos noch gefährlich!

Doch!

Wenn die Überschreitung in Prozent an die 100er Grenze kommt ist das Verantwortungslos und gefährlich. Egal an welcher Stelle.

@nukelodeon: wäre er mit 100 unterwegs, würde er nicht die Tür, sondern den forderen Kotflügel treffen,

Wäre er mit 50 unterwegs, würde er nicht die Tür, sondern den hinteren Kotflügel treffen. Wäre auch Timing oder Schicksal.

Das ärgerliche dabei ist doch nur, dass der Geschädigte keinen Einfluss auf dieses Timing hatte.
Pech hatten sicherlich beide, aber auch hier hatte der Geschädigte keinerlei Einfluss drauf, während es der Verursacher sehr wohl in der Hand hatte.

Ich wünsche es dir nicht, aber wenn jemand aus deinem Familienkreis der Geschädigte gewesen wäre, hättest du genauso geschrieben?

Ich unterstelle mal, dass es dann ein ganz verantwortungsloser Raser gewesen wäre, dem du alles Schlechte an den Hals gewunschen hättest.

By rennfahrer (80.140.35.13) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 12:26:

@polizist

Wenn die Überschreitung in Prozent an die 100er Grenze kommt ist das Verantwortungslos und gefährlich

so kann man das auch nicht gleich pauschalisieren...

Was ist beispielsweise mit Sylvester auf einer kerzengerader Autobahn mit limit 120 ??
Oder Lärmschutzzonen ??

By NetGhost (217.82.21.9) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 12:26:

@Polizist

Wenn die Überschreitung in Prozent an die 100er Grenze kommt ist das Verantwortungslos und gefährlich. Egal an welcher Stelle.

Immer diese dummen Pauschalisierungen. Am Autobahnkreuz Köln-Nord ist auch ein langes, 3-Spuriges Autobahnstück auf 50 km/h begrenzt. Der Verkehr fließt dort mit 100. Alles verantwortungslose Raser und potentielle Mörder? So ein Schwachsinn. Genauso gibt es Landstraßen die 200 km/h ganz entspannt zulassen. Warum auch nicht? Schließlich gibt es das Landstraßen-Tempolimit erst seit 1972. Wenn du es unbedingt an der Prozentzahl festmachen willst: Ich bin schon 300% des Tempolimits gefahren im fließenden Verkehr hinter einem Streifenwagen.

By Renegate (193.158.24.130) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 12:53:

@ NetGhost
Archiv: Allgemein / Verkehrspolitik: 207 km/h auf Landstraße!!! Eure Meinung?
Schon gelesen?

By NetGhost (217.82.21.9) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 13:44:

@Renegade

Der Thread ist mir bekannt. Was willst du damit sagen?

By Fahrer (80.128.232.53) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 13:59:

@polizist

ich glaube jetzt wird schon klar was ich gemeint habe - oder?

Ich selbst fahre täglich eine Strecke da ist tagsüber "freie Fahrt" und abends dann ab 22:00 auf 100 km/h begrenzt.(Lärmschutz)

Die Höflichkeit gegenüber den Anwohnern gebietet also dann hier keine 200+ mehr zu fahren.

Ich bin oft unhöflich und fahre dort 200+
Das ist dann doch nicht verantwortungsloser noch gefährlicher als noch ein paar Stunden vorher.
Im Gegenteil , weil nachts da oft gemessen wird,
fährt dieses kurze Stück Autobahn da kaum einer.
Fast alle fahren da entweder Landstrasse oder die Parallelautobahn.

By Renegate (193.158.24.130) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 14:40:

@ NetGhost
In diesem Thread wurde das Thema schnellfahren auf der Landstraße (zweispurig) sehr ausführlich diskutiert.
Was meinst Du mit Schließlich gibt es das Landstraßen-Tempolimit erst seit 1972.?
Mußt Du Dich daran erst noch gewöhnen ;-)

By Alberto (62.158.218.30) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 17:26:

@Polizist
Erst mal möchte ich meine Hochachtung aussprechen, daß du in deinem geschilderten Fall so fair handelst.

Zweites muß ich auch in das Horn der anderen stoßen... 100% zu viel kann - aber muß nicht immer gefährlich sein.

ich unterstelle aber, daß du möglicherweise in der schwäbischen Großstadt, aus der der Verstoß kam, so viel Ortskenntnisse hast, daß du beurteilen kannst, wo genau dieser Kamerad zu schnell gefahren ist... und dann - wirst du selber entscheiden können, ob dies nur z.B. wg. Lärmschutz war (laut - aber ungefährlich) oder ob dort eben weitere Gefahren lauerten.

Der Witz an der gesamten Gesetzgebeung ist eigentlich die komische Tatsache, daß es denen wirklich ums Geld gehen könnte - und daß sie dafür eigentlich sehr unprofessionell arbeiten...

Fatal ist dagegen die tatsache, daß diejenigen, die keine Tricks kennen, von denen so voll verbrannt werden, daß sie nicht nur ihr Geld abliefern, sondern oft auch den Führerschein oder gar ihren Arbeitsplatz verlieren.

Ich gehöre auch zu denen, die das System natürlich bis zum Erbrechen ausnützen und so habe ich seit vielen jahren 0 Punkte... was bei mir eigentlich ein Witz ist.

Dennoch... ich würde eine gerechte Strafe hinnehmen.... an echten Gefahrenstellen!! und - nur, wenn dafür annähernd 80% der unsinnigen beschränkungen und Gängeleien aufgehoben würden.

Ich fahre da dann nämlich langsam, wo es wirklich gefährlich ist!!

Und - das täte ich aus voller Überzeugung! Nur - heutzutage kann man doch eine echte Gefahr von einer Abzockstelle nicht mehr unterscheiden... im Zweifelsfalle ist es immer eine Abzockstelle - selten eine Gefahrenstelle!

Ja, ja - wie bei der Alarmanlage...... 10 x Fehlalarm - alles grinst nur noch - beim 11. mal kommt der Einbrecher! Pech gehabt.

By Nukelodeon (217.81.27.97) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 19:50:

>Wäre er mit 50 unterwegs, würde er nicht die Tür,
>sondern den hinteren Kotflügel treffen. Wäre auch
>Timing oder Schicksal.
>
>Das ärgerliche dabei ist doch nur, dass der
>Geschädigte keinen Einfluss auf dieses Timing
>hatte.
>Pech hatten sicherlich beide, aber auch hier hatte
>der Geschädigte keinerlei Einfluss drauf, während
>es der Verursacher sehr wohl in der Hand hatte

Ich stimme dir da voll zu.

Ich habe schon einen ähnlichen fall im Bekannten Kreis erlebt. Bekannter mit 4 Passagieren von Nebenstrasse bei Grün auf Hauptstrasse eingebogen (a.g.O.) und dabei von einem von Links kommendem Fahrzeug mit über 100 kmh seitlich getroffen. Gestorben ist zum Glück keiner, war aber schon recht heftig.
Dieser Unfall ist auch wieder auf nichtbeachtung der Ampel zurückzuführen, und nicht auf überhöhte Geschwindigkeit.

Klar, wenn es einen persönlich trifft, dann sieht man die Sache gleich mit anderen Augen. Aber wenn man die Sache distanziert betrachtet, dann sieht alles wieder anders aus. Man kann darüber noch Jahrelang diskutieren. Mir fällt da nur der Folgende Spruch ein: "Leben ist gefährlich, man kann ja auch sterben" (Russisches Sprichwort, vielleicht aber auch nicht, mir wurde das aber halt mal so gesagt)

Gruß

Nukelodeon

By Polizist (217.3.252.95) on Freitag, den 8. November, 2002 - 10:32:

Das mit der prozentualen Festlegung war vielleicht etwas unglücklich gewählt. Aber ich möchte eine ganz einfache Formel in den Raum stellen, die jedem von euch sicherlich bekannt ist:

Doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg

Is klar, ne?

Und es mag noch so viele perfekte Fahrer hier geben, die ihr Auto jederzeit voll im Griff haben - gewisse Gesetzmäßigkeiten der Physik kann man nicht außer Kraft setzen.
Und der letzte den ich erlebt hatte, der vermutlich auch von sich behauptet hat, dass er sein Auto jederzeit im Griff hat, ist eingeklemmt in seinem Auto bei vollem Bewusstsein verbrannt!

Und man kann das "verantwortungslos und gefährlich" ja auch ganz anders deuten. Egoistischer. Wer sein Geld und seinen Führerschein durch solch krasse Übertretungen wie in meinem Fall unnötig aufs Spiel setzt, handelt "verantwortungslos und gefährlich".

@Alberto: Ich kenne diese schwäbische Großstadt schon, aber nicht so gut, dass ich die Gefährlichkeit eines jeden einzelnen Streckenabschnitts beurteilen kann. Ich möchte hier nichts genaueres schreiben, da das Verfahren noch offen ist.

Aber im Gegnsatz zu den meisten hier im Forum gehe ich mal davon aus, dass das Geschwindigkeitslimit an dieser Stelle seine Berechtigung hatte.

By Polizist (217.3.252.95) on Freitag, den 8. November, 2002 - 10:32:

Das mit der prozentualen Festlegung war vielleicht etwas unglücklich gewählt. Aber ich möchte eine ganz einfache Formel in den Raum stellen, die jedem von euch sicherlich bekannt ist:

Doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg

Is klar, ne?

Und es mag noch so viele perfekte Fahrer hier geben, die ihr Auto jederzeit voll im Griff haben - gewisse Gesetzmäßigkeiten der Physik kann man nicht außer Kraft setzen.
Und der letzte den ich erlebt hatte, der vermutlich auch von sich behauptet hat, dass er sein Auto jederzeit im Griff hat, ist eingeklemmt in seinem Auto bei vollem Bewusstsein verbrannt!

Und man kann das "verantwortungslos und gefährlich" ja auch ganz anders deuten. Egoistischer. Wer sein Geld und seinen Führerschein durch solch krasse Übertretungen wie in meinem Fall unnötig aufs Spiel setzt, handelt "verantwortungslos und gefährlich".

@Alberto: Ich kenne diese schwäbische Großstadt schon, aber nicht so gut das ich die Gefährlichkeit eines jeden einzelnen Streckenabschnitts beurteilen kann. Ich möchte hier nichts genaueres schreiben, da das Verfahren noch offen ist.

Aber im Gegrnsatz zu den meisten hier im Forum gehe ich mal davon aus, dass das Geschwindigkeitslimit an dieser Stelle seine Berechtigung hatte.


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