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Erhöhtes Bußgeld?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Erhöhtes Bußgeld?
By Komisch (195.93.74.9) on Samstag, den 2. November, 2002 - 17:23:

Erhöhtes Bußgeld? Bin in einer 30 iger Zone innerorts mit 47 drüber gelasert worden. Habe in diesem Jahr schon zweimal je einen Punkt in Flensburg bekommen,wegen zu schnellen Fahrens.Auf wieviel Euro wirds Bußgeld raufgesetzt?Kann man dagegen klagen.Kann man das Meßprotokoll anzweifeln?Ich bin mir sicher,ich bin nicht 46 mehr gefahren.Meines Erachtens gibt es 125 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fleppen weg

By Pechvogel (195.93.74.9) on Samstag, den 2. November, 2002 - 20:59:

was ist denn ein Bentzername?

By traffic (172.184.34.227) on Samstag, den 2. November, 2002 - 22:29:

In der Regel wird das Bußgeld bei unterstelltem Vorsatz verdoppelt.

By farendil (217.85.237.127) on Sonntag, den 3. November, 2002 - 01:18:

du person mit vorsätzlichem bildungsmangel, das ist der name den du dir auzuzuchen und zu BEHALTEN hast, wenn du meinst hier posten zu müssen!

By gitti (195.93.74.9) on Freitag, den 8. November, 2002 - 11:04:

Auch mir ist das gleiche passiert.bin in einer 30er Zone mit 64kmh geblitzt worden.
Auf dem A-bogen wird mir dies noch vorsätzlich audgelegt,was mich natürlich wahnsinnig stört,weil es einfach nicht stimmt.

Ich war fremd in dem Ort,habe mich furchtbar verfranst und war darauf fixiert ein gelbes Schild mit Ortsnamen zu sehen,das hat mich wirklich so abgelenkt(wahr sehr schlecht ausgeschildert diese Strecke) ,daß ich das 30 er Schild nicht wahrgenommen habe .In dem Moment als es blitzte habe ich es auch gesehen.

nun was hat vorsätzliche Handlung nun für mich außer des Fahrverbotes noch für Auswirkungen ?

By Marion (80.135.195.137) on Freitag, den 8. November, 2002 - 14:07:

@Traffic-Ich glaube es wird generell verdoppelt! Weil's doch zulässig und so einträglich ist.

Mir hat man letzte Woche das Bußgeld für 28 Km/h (netto) auf 100 € + Gebühren erhöht, wegen eines Voreintrages. Habe nicht schlecht gestaunt, weil ich den Voreintrag bereits gelöscht glaubte. Habe dann feststellen müssen, dass der alte Bußgeldbescheid erst 2 1/2 Monate nach dem Verstoß zugestellt wurde, der neue jedoch nach 3 Wochen. Da hat man sich mächtig beeilt, um die 50 € Zuschlag noch zu kriegen!

Meint ihr, ein Widerspruch macht hier Sinn? Evt. auch nur um die Rechtskraft herauszuschieben? Es fehlen nur ein paar Tage!


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