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HILFE! 2xmaliger Verstoß innerhalb eines Jahres-Fahrverbot?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: HILFE! 2xmaliger Verstoß innerhalb eines Jahres-Fahrverbot?
By Tom (213.7.102.99) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 22:23:

Hi, mit eurer Hilfe und einem Anwalt konnte ich letzten Nov. ein Fahverbot gegen Verdoppelung der Strafe umgehen (33Km innerorts zu schnell) letzter Bescheid kam am 22.11./scheiße heute bin ich außerorts mit ca. 95 bis 100 KM/H (Zone 70) geblitzt worden. Muß ich jetzt doch mit einem Fahverbot rechnen?? Irgendwie gibt es da doch eine Jahresfrist....weiß das evtl. jemand etwas genauer.......wäre sehr dankbar, da ich mir schon die Mega-Vorwürfe machen.......Tom

By Jerry (217.151.208.8) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 23:40:

Hallo Tom,

Du könntest gerade nochmal Glück gehabt haben. Die Jahresfrist gilt ab 26 km/h drüber, im Klartext: wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mind. 26 km/h zuviel erwischt wird, geht einen Monat zu Fuß. Wenn der Tacho dieses Mal zwischen 95 und 100 war, hast Du wahrscheinlich Glück, denn sie müssten 99 km/h gemessen haben (98 abzügl. Toleranz wären ja nur 25 zuviel), um aus Dir einen Fußgänger zu machen.

Jerry

By Tom (213.7.102.99) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 23:56:

ich hoffe+danke jerry...ich hab mir echt ein jahr richtig Mühe gegeben aber das war heut echt ein scheiß tag und wer rechnet schon damit das die da um 20.00 auf freier strecke sich als wegelagerer betätigen .....ach ja konnte bevor der blitz ausgelöst wurde noch eine kleine bremsung durchführen - der tacho von meinem audi A3 pendelte dann so um die 80 km/h.....aber ich glaub das bewirkt nichts mehr.......gruß tom

By diggi (213.68.178.171) on Freitag, den 1. November, 2002 - 10:01:

Habe gerade gleiches Problem.
Für mich ist interessant, von wann bis wann das Jahr eigentlich zählt und ob ich durch z.B. Einspruch und Hinauszögerung der Rechtsgültigkeit ein paar Tage (od. Wochen) schinden kann.

By Matte (194.95.141.200) on Freitag, den 1. November, 2002 - 13:10:

@diggi In diesem Fall zählt nicht die Rechtskraft des Urteils, sondern der Tatzeitpunkt. Ein Einpruch bringt in dieser Hinsicht nichts.


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