Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

80 km/h innerorts....

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 80 km/h innerorts....
By aleks (217.3.226.144) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 20:09:

hi, ich wurde heute geblitzt mit 80 km/h innerorts. am rechten fahrbahnrand stand ein auto und hat mich schön geknipst. da nun auf alle fälle bestimmt ein bescheid kommen wird, hätte ich gern mal gewußt ob ich mich irgendwie dagegen wehren kann! denn, genau in dem moment als ich geblitzt wurde, hab ich irgendwie meine hand im gesicht gehabt, um meine brille zu richten. soll heissen, daß ich wirklich die hand komplett vorm gesicht hatte! ich hab nur so aus dem augenwinkeln den roten blitz gesehen!
da das foto nun wirklich mein gesicht nicht deutlich zeigen wird, würde ich gegen den bescheid berufung einlegen! nützt mir das was?
der wagen ist übrigens auf meine mutter angemeldet...
thx ich freu mich auf antworten...

cya aleks

By Nukelodeon (217.228.13.95) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 23:31:

hmm, beste Voraussetzungen für Alberto-Methode. Nachzulesen HIER: /messages/4999/4137.html?

By Koral (80.133.23.156) on Samstag, den 2. November, 2002 - 11:57:

@aleks

Wenn Du wirklich nicht anhand des Blitzfotos identifiziert werden kannst, gibt es auch keine Bestrafung für Dich. Zunächst kommt normalerweise der AB. Oft ist das Bild schon dabei. Wenn nicht, kann man es nachfordern. Da kannst Du ja sehen, wie gut Du getroffen bist. Das Bild ist aber immer unschärfer, als das Originalbild. Vorsicht, man kann auch jemanden an seinem Ohrläppchen identifizieren, allerdings mit etwas mehr Aufwand. Das läuft dann über einen Sachverständigen bei Gericht.

Wenn man das Bild auch für Deine Mutter halten kann, bietet es sich an, daß sie die Tat zugibt und später gegen den BuGeBe Einspuch einlegt. Verjährungsmethode. Lesen.

By aleks (217.3.228.232) on Samstag, den 2. November, 2002 - 13:41:

naja gut, zwischen meiner mom und mir sind dann doch paar unterschiede, die man leicht erkennen könnte, auch wenn ich die hand vor dem gesicht habe! ich denke mal, daß ein AB kommen wird und da ja meine mutter der halter ist, kann sie den ja erstmal zurückschicken mit der begründung, daß sie nicht gefahren ist! sie ist ja auch nicht gefahren! aber ich denke mal, daß das bild wertlos sein wird. ansonsten würde mein dad zugeben, daß er es war! der sieht mir bischen ähnlicher! und dann verjährungsmethode...
wie funktioniert das eigentlich genau mit dieser verjährungsmethode? muss ich da was besonderes beachten???

cya aleks

By Koral (80.133.23.156) on Samstag, den 2. November, 2002 - 14:34:

@aleks

ich denke mal, daß das bild wertlos sein wird

D. h., Deine Mutter verweigert die Aussage. Das Recht dazu hat sie. Das würde aber dazu führen, daß man weiter nach dem Täter sucht im Kreis der Verwandten. So kann man schnell auf Dich kommen. Ein Abgleich mit Deinem Paßfoto auf dem EMA reicht dann aus, um Dich zu beschuldigen und Dir den BuGeBe zu schicken. Wenn Du dann abstreitest, gefahren zu sein, entscheidet das Gericht. Das macht dann kein großes Federlesen und behauptet einfach, Dich auf dem Bild zu erkennen. Bei einem Steit, gibt es dann noch den Sachverständigen, den Du bezahlen mußt, wenn Du verlierst. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Darum wäre die Verjährungsmethode besser. Dazu müßte aber Deine Mutter gleich einen Ersatztäter (sich selbst, oder Deinen Vater) benennen.

verjährungsmethode...
wie funktioniert das eigentlich genau mit dieser verjährungsmethode? muss ich da was besonderes beachten???


Erst Lesen:

Autobahn_zuschnell_leider

80kmh zu schnell

dann fragen, falls es überhaupt noch nötig ist.

By aleks (217.3.226.179) on Sonntag, den 3. November, 2002 - 00:46:

also heisst das für mich, daß wenn ich den AB bekomme, dann z.b. mein vater reinschreibt und die tat zugibt, aber dann wenn er den bußgeldbescheid bekommt, dagegen einspruch einlegt! und dann sagt ich bin es gewesen. und dann ist aber die zeit für mich rum! also die 3 monate! hab ich das richtig verstanden???

By Koral (217.228.4.36) on Sonntag, den 3. November, 2002 - 11:58:

@aleks

also heisst das für mich, daß wenn ich den AB bekomme, dann z.b. mein vater reinschreibt und die tat zugibt, aber dann wenn er den bußgeldbescheid bekommt, dagegen einspruch einlegt! und dann sagt ich bin es gewesen. und dann ist aber die zeit für mich rum! also die 3 monate! hab ich das richtig verstanden???

1. Du bekommst den AB nicht, sondern Deine Mutter.
2. Dein Vater schreibt da überhaupt nichts rein, sondern nur Deine Mutter. Sie füllt ihn nach folgendem Muster aus:

1. Pflichtangaben zur Person
Hier trägt derjenige seine persönlichen Daten ein, der den AB erhalten hat. In dem Fall Deine Mutter.

2. Angaben zum gesetzlichen Vertreter
Angaben entfallen

3. Angaben zur Sache. Sind Sie der verantwortliche Fahrer des Fahrzeuges? O ja O nein
nein ankreuzen

Geben Sie den Verstoß zu? O ja O nein
nein ankreuzen

wenn nein, aus welchen Gründen:
weil ich nicht gefahren bin, sondern mein Mann. Name, Anschrift, kein Geburtsdatum angeben.

Den vorliegenden AB muß derjenige unterschreiben, der den AB erhalten hat. In dem Fall Deine Mutter.


3. Daraufhin wird Dein Vater normalerweise einen AB bekommen. Er füllt den AB nach folgendem Muster aus:

1. Pflichtangaben zur Person
Hier trägt derjenige seine persönlichen Daten ein, der den AB erhalten hat. In dem Fall Dein Vater.

2. Angaben zum gesetzlichen Vertreter
Angaben entfallen

3. Angaben zur Sache. Sind Sie der verantwortliche Fahrer des Fahrzeuges? O ja O nein
ja ankreuzen

Geben Sie den Verstoß zu? O ja O nein
ja ankreuzen

Den vorliegenden AB muß derjenige unterschreiben, der den AB erhalten hat. In dem Fall Dein Vater.


4. Daraufhin wird normalerweise Dein Vater den BuGeBe erhalten. Gegen den legt er fristgemäß (innerhalb von 14 Tagen) Einspruch ein (Einschreiben mit Rückschein), zunächst ohne Begründung. Wenn bis dahin noch keine 3 Monate + 14 Tage Verwaltungszeit vergangen sind, muß er immer noch dabei bleiben, daß er gefahren ist, nur möchte er sich mit einem Anwalt beraten usw. usw. (in anderen Threads nachlesen).

5. Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, stellt er fest, daß er gar nicht gefahren sein kann. Wer wirklich gefahren ist, braucht er nicht zu sagen. Er hat ein Aussageverweigerungsrecht.


Übrigens solltest Du Dir überlegen, ob Du das überhaupt machen willst. Anhand Deiner Frage merke ich, daß Du die Methode noch nicht verstanden hattest, obwohl sie ausführlich beschrieben wurde. Vielleicht solltest Du das Bußgeld und die Punkte akzeptieren, da für Dich kein Fahrverbot und keine Nachschulung auf dem Spiel stehen.


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