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Verjährung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung
By Alpay (193.103.148.196) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 11:36:

@ Profi´s

ich weiß..., was die Verjährung antrifft müsste eigentlich schon klar sein. Ich habe überall gelesen, könnte aber leider nicht vergleichbares Thema finden. Danke schonmal für die Antworten...
kurz zur Sache:
es geht um meinen Cousen,er wurde geblitz vor 3,5 monaten. Vor 2,5 monaten AB zu seinem Vater, Cousen war im Urlaub. Vater hat den Namen von Sohn eingetragen. Daraufhin hat er vor 2 Wochen BuGeBe bekommne 118EURO+3Punkte + 1 Monat. Erhat Einspruch eingelegt, mit der Begründung dass er kein AB bekommmen hat und auf der Strecke sich mit 2 weiteren Personen abgewechselt haben. Er hat ein Frontfoto angefordert. So jetzt hat er eine Einladung von der Polizei bekommen. Unsere Frage ist hat der BuGeBe die Verjährung unterbrochen !!! obwohl er bis jetzt kein AB und nirgends wo unterschrieben hat !!!. Falls Unterbrochen: es lohnt sich net sich zu verstceken, aber andersrum wenn nicht unterbrochen kann man ja sein lassen zur Polizei su gehen .

By Alpay (195.158.132.190) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 23:41:

@All

na keine Hilfe....
Farendil, Faraday, Alberto bitte um eine Anwort auch wenn es nur ja oder nein ist

By Nukelodeon (217.228.13.95) on Freitag, den 1. November, 2002 - 00:33:

ich glaub ohne genaue Daten kann dir hier keiner helfen.

Tag an dem er geblitzt wurde
Tag an dem sein Vater den AB zurückgeschickt hat.
mit welchem Datum ist der BGB datiert?

Wenn der BGB noch INNERHALB der 3-Monats-Frist datiert ist, dann ist die Verjährung unterbrochen und man kann kaum noch was machen.

Wenn ich mich irre, korrigiert mich bitte einer.

Gruß

Nukelodeon

By Alpay (195.158.132.43) on Freitag, den 1. November, 2002 - 10:40:

hier die genauen Daten:
08.07.2002 auf der Autobahn geblitzt worden(abzug toleranz +48). Der Wagen war ein Mietwagen auf den Namen seines Vaters. Der Vater hat am 24.08.2002 ein AB -ohne Bild- bekommen und hat den Namen von meinem Cousen als Fahrer weiter gegeben. Ich weiss, ist schon blöd, er war selber leider im Urlaub als AB kam. Cousen hat dann am 08.10.2002 ein BuGeBe bekommen, worauf er fristgemäss Einspruch eingeleget und ein Bild angefordert. Er hat ja nie ein AB bekommen oder selber irgendwo unterschrieben

By Nukelodeon (217.228.13.95) on Freitag, den 1. November, 2002 - 19:29:

Er hat nur in dem Fall gute Chancen, wenn das Bild echt mies ist, und man ihn darauf nicht eindeutig erkennen kann, sonst kaum.
Es ist alles rechtens, mit Verjährung ist da nix, weil er am 8.10 den BGB schon bekommen hat (Er wurde dann noch innerhalb der 3-monats-Frist ausgestellt)

By farendil (217.235.45.156) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 01:54:

@alpay: sorry, haettest mir doch bei der mail schreiben können, daß du es bist...

also der bg bescheid hat die verjährung zu 100% unterbrochen.


er komt jetzt nur noch raus, wenn er auf dem foto nicht zu identifizieren ist.
also: einspruch OHNE begründung einlegen und foto anfordern.

By Alpay (193.103.148.196) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 10:03:

Danke für die Informationen,

jetzt muss er selber gucken wie er rauskommt oder 1 monat zu fuß, ich denke er ist selbstschuld hättte gute chancen gehabt z.B. Mietwagen auf Namen seines Vater + 3 Fahrer im Auto. Aber er hat nicht einmal gesagt das er geblitzt wurde sonst hätte ich die Alberto ME erklärt naja hoffentliche lernt er jetzt von seinen Fehler

MfG
Alpay


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