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Verflixt, Geschwindigkeitbegrenzung gesenkt & more !

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verflixt, Geschwindigkeitbegrenzung gesenkt & more !
By bingo (62.225.253.1) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 20:11:

Da hat man doch glatt die Höchstgeschwindigkeit
auf Kfraftfahrstraße 2 spurig ohne extra

Kenzeichnung ( jedenfalls nahm ich keine wahr ) von 120 auf 100 in mir sonst unbekannter Gegend gesenkt.... so daß ich dem Irrtuhm unterlag es
wären 120 erlaubt.

Ergebnis: Per Laserpistole 139 - 5 = 34 zu schnell
obgleich ich im guten glauben von eher 5 bis 10 zu schnell war. Pech nicht ?

Doch das ist noch nicht alles, es passierte bei einer Fahrzeugüberführung mit Kurzzeitkennzeichen
wo ich mich bei Fahrzeugübernahme ärgerte das
Fajrzeug tüvfertig wäre doch eher in teilen als
Verkehrsuntüchtig anzusehen wahr. So das ich
zunächst Werkstatt am Orte aufsuchte und durch den
Ärger vergaß den roten Fahrzeugschein ordnungsgemäß auszufüllen. Merkte ich erst bei
der Polizeikontrolle... die redeten was von zusetzlichem Bußgeld... find ich irgendwie
etwas unfair gegenüber denen die in schlicht weg nur vergessen haben. Nun was tun.... gibt es dafür auch Punkte ? Tateinheit oder Zweiheit ?
Da kein Vorsatz vorlag sehe ich eher eine Tateinheit als gegebener an zumal dies ohne den
Vedruß über Fahrzeugzustand nicht gegeben war.

Zur Info: Fahrzeug stammt aus Ersteigerung,
und im Kaufvertrag steht: proforma Bastlerfahrzeug, Steht diese Beueichung schon einem Gewährleistungsausschluß rechtlich gleich ?
Ne suffende Bremse, nen Lüfter & nen Temperaturanzeiger der nicht geht, abgefahrene Reifen... kleineren Schaden am Auspuff halte ich
nicht gerde dafür für tüvfähig.

By Mischa (217.237.108.73) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 02:17:

Das Ausfüllen des Scheins und deine Überschreitung haben nix miteinander zu tun, also Tatmehrheit= 2 Knöllchen.
Gravierende Mängel am überführten Fz gehen zu deinen Lasten, schliesslich hast du den ordnungsgemässen Zustand bei der Beantragung des Ü-Kennzeichens auf dem Merkzettel bescheinigt.

Die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag besagt, dass das Fz nicht mängelfrei ist, ohne die Tüv-Relevanz zu berücksichtigen.
Ich kann ein Fz mit Motorschaden als Bastlerfahrzeug verkaufen, wobei der Motorschaden den TÜV nicht interessiert, solange die Maschine dicht ist.

Gruss Mischa

By bingo (217.84.228.60) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 04:43:

Und was bringt das zweite Knöllchen ?
Finde in den Gesetzestexten nicht so die rechte Passage dazu !

Die gravierenden Mängel waren ja gleich vor
Antritt der Überführung bereits in dortiger
Werkstatt zur Fahrtüchtigkeit behoben.
Diesbezüglich und Bastlerfahrzeug wurde
vor Abholung und bebieten der Auktion
zugesichert das das Fahrzeug so jederzeit
durch den Tüv käme... doch um überhaupt
am Starßenverkehr teilnehmen zu können
mußte ich dort erst ne Werkstatt aufsuchen..
Mängelfreiheit wurde ja auch nicht von mir erwartet, jedoch soweit eben das jederzeit Tüvfähig bis auf meintewegen Kleinigkeiten !
Ich meinte ja auch reicht Basterlerfahrzeug
aus um explizit entsprechend gleichbedeutend
= Ausschluß jeglicher Gewährleistung ???
Bzw... der Sachmängelhaftung ???
also von käme jederzeit so durch den Tüv,
konnte ja wohl keine Rede sein !

Hier der Originaltext der zugesicherten Eigenschaften !!! Auktionstext insofern
eben bereits auch schon verbindliche Zusage !

" Der Wagen ist in einem guten Zustand, aber trotzdem sollte man bedenken, daß es kein Neuwagen ist.Er hat Tüv und Asu bis
2/03 , sollte aber bedenkenlos neuen Tüv bekommen ( lt. Werkstatt )."

Die sonstige Beschreibung stimmt zu 100 %,
auch die der angegebenen Mängel die sich nur auf das äußere beziehen. Nur mit bedenkenlos neuen Tüv bekommen finde ich schon mehr als übertrieben...
Immerhin hatte ich vor Fahrtantritt zwei Reifen neu gemacht... da aus der telf. Zusage sind noch gut auch für den Tüv mit ca. 0,6 mmm an den Seitenflanken doch ein wenig wenig gewesen.
Hätte also bei der Polizei dann wenn ich sie nicht
zu Fahtbeginn neu machen lassen hätte noch ein Knöllchen bedeutet. Die Brenszylinder hinten sollen letzte Woche neu gekommen sein, trotzdem sufft einer. Die hinteren Reifen haben 4 mm Profil, jedoch sind sie 11 Jahre alt !
Habe eher den Eindruck das zum Verkauf extra
alte Reifen montiert wurden.

By bingo (217.84.227.167) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 07:46:

Habe doch noch was interessantes gefunden...

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR/bundeseinheitlicher_tatbestandskatalog1.pdf

12.3.9 - TBNR 328118 steht nur ein Verwarnungsgeld von 10 € ... bezügl. des nicht ausgefüllten Fahrzeugscheines. Wiso spricht spricht dann der Polizist was von Bußgeldanzeige ???

By Nudel (141.200.125.99) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 09:49:

Was erwartest Du denn ?

Du fährst mit einem nicht verkehrstüchtigen Auto vorsätzlich zu schnell und beschwerst Dich, dass Du ein Bußgeld dafür bezahlen sollst ?

Scheinbar haben die Polizisten noch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen, ich kann für dieses Verhalten absolut kein Verständnis aufbringen.

Wenn Du das nächste Mal ein zweifelhaftes Auto erwirbst, hole es lieber mit einem Anhänger ab, dann kannst Du das Fahrzeug sicher und ohne Ärger transportieren. Oder Du nimmst jemanden mit, der etwas von Autos versteht.

Übrigens:

Wenn Du in einer 120-Begrenzung 139 fährst, ist das übrigens nicht 5 zu schnell, sondern 19.

By farendil (217.235.43.76) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 13:54:

@bingo: für den Tüv mit ca. 0,6 mmm an den Seitenflanken doch ein wenig wenig gewesen.
die seitenflanken interessieren nciht.
wichtig ist der "hauptteil der lauffläche"
dort müssen 1,6mm anliegen.

Die hinteren Reifen haben 4 mm Profil, jedoch sind sie 11 Jahre alt !
unabhängig vom tüv: wer mit 11 jahre alten pneus fährt gehört zur mpu!


Da kein Vorsatz vorlag sehe ich eher eine Tateinheit als gegebener an
vorsatz hat mit tateinheit oder tatmehrheit nix zu tun!

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 16:39:

@farendil

11 Jahre alte Reifen kann man doch noch gut fahren!
Die Wasserfässer auf Rädern, die auf den Kuh-Weiden rumstehen brauchen ja auch mal neue Reifen! Der Einachsanhänger hinter Opas altem Eicher-Diesel Ackerschlepper ist auch in Betracht zu ziehen, der hat noch Wehrmachtsreifen drauf!
Auf nem richtigen Auto oder noch schlimmer an nem Wohnwagen sind die gemeingefährlich.

By Bingo (80.134.93.231) on Freitag, den 1. November, 2002 - 18:38:

@Nudel

>Wenn Du in einer 120-Begrenzung 139 fährst, ist das übrigens nicht 5 zu schnell, sondern 19<

Ist schon recht, es ist folgendes... kreuzungsfreie Kraftfahrstraße ( nicht vierspurig)die wie ich das letzte mal
vor Jahren lang kam, mit 120 KM/h beschlidert
soll nun nur noch 100 sein... Meiner Sicht nach
wurden wohl an den zwei Stellen wo auf min. 12-15 KM 120 KM/h Schilder standen diese entfernt und es nur noch das blaue Kraftfahrstraßenschild am Anfang gibt. Ein fataler Irrtuhm meinerseits eben wohl. Wenn der Lüfter einwandfrei gegangen währe,
wäre ich da ohnhin nicht langgekommen denn mir war
es lediglich zu Riskant nacher auf der A7 die Kasseler Berge damit hochzufahren und einen Motorschaden zu riskieren.
Die Reifen waren übrigens bei der Polizei
kontrolle schon neu.. weil ich die am Abholungsort schon neu machen lassen hatte. Ansonsten habe ich
das Autokaufgeschäft mal der Polizei zu Hause geschildert, für die ein klarer Fall von Betrug.
Soll meine Rechnung und Kostenvoranschlag dem Verkäufer in Rechnung stellen, lenkt dieser nicht ein ginge der Vorfall gegen den Käufer an die Staatsanwaltschaft.


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