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Das Recht am Bild... Mal ein neuer Ansatz...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Das Recht am Bild... Mal ein neuer Ansatz...
By HugoHiasl (80.136.239.4) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 14:04:

Mal wieder ne komplett blöde Frage... Aber hin und wieder muß das einfach sein...

Das Aufreißen einer Autotür wurde in der Vergangenheit mehrmals als Hausfriedensbruch oder wie man das in dem Fall auch immer nannte gewertet.

-> Ergo befindet man sich im Auto in einem Privatbereich.

Dann müsste doch eigentlich folgender Link greifen:
http://www.wdr.de/tv/recht/photokina/21.html

Darin ist beschrieben, daß das Erschleichen von Photos im Privatbereich untersagt ist.

Und jetzt die Schlußfolgerung, für die mich hier sicher einige Steinigen werden...

Kann ich denn der Polizei nicht einfach das Recht an meinem Bild entziehen? Und damit die Beweisgrundlage entfernen ?

By HugoHiasl (80.136.239.4) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 14:27:

Noch ein Zusatz:

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Wäre prima, wenn sich damit jemand auskennen würde. Aber ich befürchte, daß da schon noch ein Haken ist, sonst wäre für die staatlichen finanzierten Freunde eine Beweisführung doch relativ schwierig.

Nach dem Motto "Tschuldigung... Dürfte ich Ihr Bild benutzen um Sie in die Pfanne zu hauen ?"

By Bluey (80.130.173.50) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 18:45:

Kann ich denn der Polizei nicht einfach das Recht an meinem Bild entziehen? Und damit die Beweisgrundlage entfernen ?

Kurze Antwort: NEIN!

Das Aufreißen einer Autotür wurde in der Vergangenheit mehrmals als Hausfriedensbruch oder wie man das in dem Fall auch immer nannte gewertet.
Soso.
Gesetzt den Fall, man sei der Meinung, ein Auto stelle einen abgeschlossenen Raum dar (denn eine Wohnung od. befriedetes Besitztum ist es auf gar keinen Fall!), so fehlt es aber spätestens jetzt an der Erfüllung der anderen Tatbestandsmerkmale (in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.... Eine weitere Prüfung hinsichtl. des widerrechtlichen Eindringens etc. erübrigt sich dann wohl.


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