Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Post aus Österreich, Vorgang vom 08. August

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Post aus Österreich, Vorgang vom 08. August
By beiderarbeit (80.129.181.124) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 10:13:

Moin!
habe gestern per Standard-Post eine Nachricht aus Österreich erhalten: ich möchte bitte für einen Geschwindigkeitsverstoß vom 08. August 29 EURO berappen.
Nun meine Fragen:
-Wann verjährt sowas? ist ja fast 3 Monate her!
-Können die mir überhaupt was hier in Deutschland?
-Warum ist nur das Kennzeichen angeführt, nicht der Fahrzeugtyp? Ist das da so üblich?
-Soll ich das wegen "nicht-Einschreiben" ignorieren?

Danke für Eure Tips.

By Black Goat (195.37.16.230) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 11:43:

Was nicht als Einschreiben kommt solltest Du kommentarlos wegwerfen.

By Heiko (213.218.5.250) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 19:48:

Hallo ,

Da möchte ich meinen Senf dazu geben , da ich selbst erfahrung mit sowas habe .

Mein Fahrzeug wurde geblitz ( Es war meine Schwägerin ) und zwei Monate später bekam ich einen netten Brief , das ich bitte 350 Schilling
( War Herbst letzten Jahres ) an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz überweisen soll .
Nach Rücksprache mit den Österreichischen Beamten
erfuhr ich , das in Österreich der Fahrzeughalter Haftbar ist und nicht der Fahrzeugführer . Ausserdem besteht zwischen Deutschland und Österreich ein Abkommen , das Bußgeldbescheide so behandelt werden als wäre der Verstoß in Deutschland begangen worden , jedoch nach Österreichischem Recht : also nix mit verjährung oder Ausreden . Der Halter ist haftbar und muß bezahlen , egal wer gefahren ist !! Ausserdem ermitteln die Deutschen Beamten im Auftrag ihrer Österreichischen Kollegen , also kann es sein das Die irgend wann bei Dir stehen !!

Ich wollte dies nicht so richtig glauben und habe dann nochmal hier bei einem Anwalt und der Polizei gefragt und beide haben mir so was in der Art bestätigt .

Also wenn es nur 29 Euro sind bezahl sie , da das zweite Schreiben gleich über den doppelten Betrag lautet !!!! Und der A.... bist Du als Halter !!!!

Wenn ich etwas falsches gesagt habe , soll mich jemand korrigieren , aber ich habe es so widergegeben wie es mir gesagt wurde !!!

By Alpay (195.158.132.65) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 20:19:

Hallo,
ich habe letztes Jahr auch ein Brief aus Österreich, aber per Einschreiben bekommen. Es war aber ein Lenkerauskunft (80 Zone mit 193 geblitzt ). Als Halter haben die mich gefragt wer gefahren ist. Darauf hin hat mein Anwalt ein Brief geschrieben, das sein Mandat Leider nicht mehr wüsste, wer gefahren ist und hat ein Frontfoto angefordert. Daraufhin hat er ein Brief bekommen, wodrin in Österreich nur von Heck geblitzt wird, und Halterhaftung besteht. Weiss nicht mehr was mein Anwalt zurückgeschrieben hat, jedennfalls habe ich irgendwann nach 4-5 Monaten ein Brief von Bezirkhauptmannschaft Kirchdorf/Krems bekommen, in dem Stand die Amtshilfe von BRD wurde verweigert, hiermit stellen wird den Verfahren ein.
-Dieses Schreiben habe ich FARENDIL zugemailt, fragt ihn mal er wollte es irgendwo veröffentlichen, auf jedenfall hat er mehr Ahnung ....
Also viel Glück

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 08:57:

Wenn du in Ösiland geblitzt wurdest, bekommst du eine Strafverfügung nach Kraftverkehrsgesetz zugeschickt nach D , die hier auch vollstreckt wird. Wenn du aber die Bezirkshauptmannschaft anschreibst und bittest um ein Photo, damit du prüfen kannst, wer gefahren ist -du denen einen Fahrer dann nicht mitteilst und bestreitest selber gefahren zu sein, dann bekommst du ein Strafmandat nach § 102 wegen Verstoss gegen die Halterhaftung. Dann hast du gewonnen, denn das wird bei uns nicht vollstreckt, weil es gegen das Grundgesetz verstösst. Problem bleibt aber, dass wenn du Grenznah wohnst und dauernd in Ösiland fährst, dass sie dein Kennzeichen evtl registriert haben. Sieh mal in der Suchfunktion, ich hab das hier schonmal im Detail mit allen Paragrafen etc beschrieben.

By beiderarbeit (217.81.79.98) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 09:30:

Erstmal vielen Dank für Eure Ratschläge!
Momentan tendiere ich dazu, ein Foto anzufordern, da ich zu der Zeit mit 4 Freunden in besagter Ösi-Gegend Urlaub machte.
Wenn die nun von hinten fotografiert haben, können die mir ja nichts, da Halterhaftung ja nicht vollstreckt werden kann.

Wird das durch das foto-anfordern schon doppelt so teuer oder kann man das gefahrlos machen?

War übrigens Zweitwagen, ist nun wintermäßig eingemottet und wird, wenn überhaupt, erst im nächsten Sommer Ösi-Land wiedersehen.
Also, was tun?

By Black Goat (195.37.16.230) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 11:19:

@beiderarbeit

1.) Alles was nicht per Einschreiben kommt wegwerfen.

2.) Wenn´s per Einschreiben kommt bestreiten selber gefahren zu sein und Frontfoto anfordern.

3.) Dann kommt der Bescheid der Halterhaftung kommt diesem widersprechen und nochmals Frontfoto anfordern.

Bei mir ist das Verfahren dann eingestellt worden was SEHR vorteilhaft ist wenn Du öfter in Ö bist. Die Halterhaftung kann in D nicht vollstreckt werden aber die haben Dich dann im Computer und wenn die Dich jemals aufhalten bist Du fällig.

Bie mir hat´s funktioniert...


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