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Selbständiger Kraftfahrer und 42 Km/h zu schnell !!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Selbständiger Kraftfahrer und 42 Km/h zu schnell !!
By G.A. (213.218.5.203) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 15:46:

Hallo , Ich benötige dringendst Eure Hilfe .

Am 08.10. fuhr ich mit meinem Kleintransporter
( Fiat Ducato , 3,5to. ) auf der A93 rtg. München . Auf der Abzweigung zur A9 wurde ich dann Geblitzt . Erlaubt waren 60 Km/h und gefahren bin ich laut Anhörbogen , welcher gerade bei mir eingetrudelt ist 102 Km/h ( abzgl. Toleranz ) , also 42 Km/h zuviel .
Laut Bußgeldrechner also 100 € , 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot . Punkte sind kein Problem , da ich seit 35 Jahren den Führerschein habe und keine
Punkte in Flensburg , Geld ist auch kein Problem , da ich jedoch Selbständiger Kurierfahrer bin , bin ich auf den Führerschein angewiesen !!!! Heute habe ich wie gesagt folgenden Anhörbogen bekommen :

Tatbestand : 42 Km/h zu schnell

Verletzte Vortschriften : 11.3.7 Bkat ; § 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen : Film 1 XXX - Film 2 xxx Frontfoto

Beweismittel :
Lichtschrankenmessung
Foto/Video
Frontfoto

Zeugen : Polizeihauptmeister XY von ......

Jetzt weis ich nicht , was ich machen soll ??

Bitte gebt mir einen Tip , bezügl. Anhörung ,
Verstoß zugeben , Angabe zur Sache machen ??
Eventuell einen guten Anwalt , der sich auf sowas speziallisiert hat .

Da ich keine Punkte habe und dies meine erste Verkehrsordnungswiedrigkeit ist , soll ich es zugeben und darauf hoffen , das ich mit einem blauen Auge davon komme ( und entspr. Bußgeld ) ?

Da ich nur 2 Km/h davon entfernt bin , um das Fahrverbot herumzukommen , interessiert mich ausserdem , ob es leicht ist einen Meßfehler von 2 Km/h nachzuweisen oder ob dies aussichtslos ist .

Danke für jeden Tip

By G.A. (213.218.5.203) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 15:55:

Folgendes noch :

1.) Es ist ein Firmenfahrzeug und ich habe 2 Mitarbeiter welche normalerweise mit diesem Fahrzeug fahren .

2.) Der Anhörbogen ging direkt an mich und ich soll ihn auch Unterschreiben , also nix mit : den hab ich nie bekommen , hat wohl meine Sekretärin bearbeitet ?

3.) Mir wird vorgeworfen : als !!! Führer !!! und Halter den Verkehrsverstoß begangen zu haben .
Wieso wissen die das ich gefahren sein soll ?Haben die evtl.ein gutes Foto und dies bereits mit meinem Passfoto verglichen ?

Danke

By Landy (217.230.22.11) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 16:37:

@ G.A.

Du kannst sicher mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden, ob gegen eine entsprechende Bussgelderhöhung du deinen Lappen behalten darfst. Wenn du sonst noch keine Punkte kassiert hast, sollte das kein Problem sein.

Ist allerdings ein Risiko.

Willst du nur um das FV rumkommen, oder wäre es noch besser, wenn gar nix kommt?

By G.A. (213.218.5.203) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 16:57:

Wenn nix kommt wäre natürlich super : Problem
ist ja , das die Anhörung direkt an mich war
( Als Firmeninhaber und Fahrer ) , also verjährungsfrist ab heute wieder von vorne beginnt . Was gäbe es denn für ne möglichkeit :
Alberto-Methode - Mein Sohn ist gefahren ( Geht in Ordnung ) und wenn der den Bußgeldbesch. bekommt fällt ihm ein , das ja sein Kollege - unser Aushilfsfahrer - gefahren ist und wenn der den Bußgeldbescheid bekommt fällt ihm ein , das er an dem Tag ja Dienst gehabt hat ( Ist Polizist und würde auch mitspielen , da er sonst seinen Nebenjob verlieren würde - Ironie des Schicksals , soll sich bei seinen Kollegen bedanken ) . Dann Suchen die wer es war und ich hoffe es sind bereits 3 Monate ab heute vergangen ?

Oder andere möglichkeit ?

Geht das mit der erhöhung des Bußgeldes einfach ?
Ich bin ja Chef und gleichzeitig Fahrer . Auf dem Firmenkonto sind 20000 € miese und wenn ich meinen
Führerschein abgebe ist meine und die existenz meines Angestellten gefährdet , da ich keinen Cent Rücklagen habe .

Wäre also mit der Sichereren Methode zufrieden , auch wennSie etwas kostet .

By Mischa (217.230.76.148) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 19:27:

Offensichtlich haben sie dich als Fahrer identifiziert, also nix mehr mit Alberto.

Sprich mit dem Sachbearbeiter, vielleicht lässt er für doppeltes Bussgeld das Fahrverbot fallen.

Gruss Micha

By farendil (217.225.251.89) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 23:17:

@g.a: auf wen ist das fahrzeug zugelassen? alsom wer steht in den papieren? die firma oder du??


Alberto-Methode - Mein Sohn ist gefahren
schon hier sehe ich, daß du die methode nicht gut genaug duchgelesen hast.


@landy: Wenn du sonst noch keine Punkte kassiert hast, sollte das kein Problem sein.
es geht um bayern! also bitte keine sprüche, wenn du dich damit nicht auskennst!

By G.A. (213.218.5.133) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 19:35:

Hallo nochmal ,

das Fahrzeug ist auf mich ( Personengesellschaft )
zugelassen also auf G..... A......
Kleintransporte .

Hat jemand erfahrung mit solchen Sachbearbeitern ?
Ist da was zu machen ? Wie gesagt , ich bin zu schnell gefahren und dafür muß ich gerade stehen , aber der Führerschein ist halt mein Kapital . Ich zahle gerne ein paar Euro mehr , wenn das geht !

Vor allem , soll ich den Verstoß auf der Anhörung zugeben ?? Und wer ist dann für das Strafmaß zuständig ? Hat das der Sachbearbeiter in der Hand oder kommt es zu einer Verhandlung ?

By farendil (217.85.233.195) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 20:59:

@g.a: sorry wenn ich noch mal nachfrage. daß das fahrzeug auf die firma läuft ist klar.

bei gewissen gesellschaftsformen steht aber der name des (eines) geschäftsführers in den paieren.

steht bei dir:
g... a....
musterstraße 25
xxxx musterstadt

oder:

firma g... a.... kleintransporte
musterstraße 25
xxxx musterstadt
????


weil: wenn die vom namen dich erst mal pauschal anschreiben, so müssen die dich noch gar nciht identifiziert haben und dir stehen noch andere möglichkeiten offen.

By G.A. (213.218.5.135) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 21:19:

Also , habe gerade nochmal nachgeschaut :

Bei dem Fahrzeug mit dem ich geblitzt worden bin steht nur mein Name und meine Anschrift also :

G...... A.......

geb. am xx.xx.xxxx

Musterstr. 33

33333 Musterstadt

Sonst nix , also kein hinweis auf Firma o.ä. .

By farendil (217.85.233.195) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 22:13:

@g.a.: nun, dann hast du eine chance - die verjährung. die ist zwar durch den a-bogen unterbrochen, du kannst es aber immer noch schaffen.

such mal im forum und mach dich schlau!

By Koral (217.81.31.247) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 11:38:

@G.A.

Die Verjährungsmethode finde ich die beste. Trotzdem - der Vollständigkeit halber kannst Du auch die Abwendung des VB prüfen, z. B.

wenn Existenzgefährdung vorliegt

By Koral (217.81.31.247) on Freitag, den 1. November, 2002 - 09:22:

Korrektur:
...die Abwendung des VB prüfen...
Ich meine natürlich FB=Fahrverbot.

By Mike (62.104.206.85) on Freitag, den 1. November, 2002 - 19:19:

Hat jemand erfahrung mit solchen Sachbearbeitern ?

Ja...hier in meinen Landkreis (NRW) ziehen berufliche Gründe überhaupt nicht, da ich selbst selbständiger Kaufmann bin (allerdings ohne Angestellte). Ich habe eine Verdoppelung - ohne Hauptverhandlung - erreicht, da ich meine
ältere betagte Mutter nebenbei betreuen muß oder das zumindest angegeben habe.......

By soistes (62.227.195.226) on Montag, den 4. November, 2002 - 20:01:

am besten ist das gewerbe abmelden und zum sozialamt gehen. wofür noch in diesem staat schaffen.
fleißige leute werden ja nur bestraft.
firmen sind ja für unsere staatsdiener nur zum abkassieren interessant.
hiervon leben: aok - zoll - berufsgenossenschaften
ordnungsämter - polizei - indusrie und handelskammern finanzamter und andere.
alles leute die den firmen das leben schwer machen mit der lizenz einer superversorgung.
und dafür kaputt machen???
nein danke!!!!


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