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Bußgeldbescheid - Einpuchsfrist abgelaufen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid - Einpuchsfrist abgelaufen
By LEO_73 (217.229.27.85) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 20:31:

Hallo,

folgendes hat sich zugetragen:
Ich war verreist vom 01.10 bis 16.10. Als ich wiederkam fand ich einen BG (Postzustellungsurkunde) in meinem Briefkasten - Zustelldatum 01.10.

Da ich die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht war (kann durch Zeugen belegt werden) bat ich um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legte gleichzeitig Widerspruch ein da ich der Faherer definitiv nicht gewesen sein könne.

Heute kam der Bescheid: Wiedereinsetzung nicht erfolgt (Abwesenheit konnte nicht glaubhaft gemacht werden - ich habe keine Nachweise für die Reise), Einspruch wurde zurückgewiesen.

Damit ist der BG wohl rechtskräftig geworden. Meine Frage: kann ich jetzt noch was dagegen unternehmen?? Ich habe keine Lust für einen anderen Punkte zu kassieren und eine Strafe zu zahlen.


Gruß
Leo

By Driver (217.5.2.115) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 21:05:

Ist wohl dumm gelaufen, ohne einen Beweis für deinen Urlaub wirst du auch vor Gericht wenig Chancen haben.

By farendil (217.235.61.237) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 11:15:

@leo: du kannst wohl gerichtliche entscheidung beantragen (müßte ich nachauen - es steht aber garantiert auch eine rechtsbehelfsbelehrung dabei)

nur ohne nachweis für die reise sieht es schlecht aus.
du wirst doch wohl wenigstens einen zeugen finden oder die ein oderandere quitung für irgendwas an deinem reiseort oder unterwegs.

notfalls noch eine eidesstattliche versicherung wo du warst abgeben.

By Fahrer (80.128.226.72) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 09:47:

@Leo das muss doch möglich sein die Reise zu beweisen.Wiso gelingt Dir das nicht?

Éine ´Zeugenaussage von jemandem am Reiseort.
Quittung /Kreditkartenbelege /Abrechnungen
für Tanken oder Bahnticket/Flugticket etc.

Urlaubsantrag beim Arbeitgeber ist zumindest Indiz.

Zeugenaussage vom Nachbern der die Blumen und Haustiere gesittet hat.

und und und ...

Das sollte eigentlich kein Problem sein.
Dann nochmal Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid und die SAche geht vor Gericht.

WICHTIG!
Gegen die Ablehnung ist sicher ein Rechtsmittel
zulässig , steht wahrscheinlich auf der Rückseite des Schreibens.UND:

Einspruchsfrist beachten !!!

By LEO_73 (217.229.18.70) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 00:22:

@farendil
@Fahrer

War auf einer Fahrradtour (Spesenbelege gibts nicht) eventuell habe ich noch einen Beleg von den Übernachtungen, ich glaube aber nicht

"Urlaubsantrag beim Arbeitgeber ist zumindest Indiz"
Arbeitgeber bin ich selber (selbstständig), das reichte den Jungs leider nicht :-(


Ansonsten bin ich Single und hab keine Babysitter für meinen Kram.


"Gegen die Ablehnung ist sicher ein Rechtsmittel
zulässig , steht wahrscheinlich auf der Rückseite des Schreibens"
Stimmt, ich kann nochmal Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen (die haben doch tatsächlich das "Kleingedruckte" wörtlich genommen)


D.h wenn die Sache vor Gericht geht, wird die Sache nochmal von vorne aufgerollt und dabei festgestellt das ich es nicht war (Fotovergleich).
Hab ich das richtig verstanden??

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 09:22:

nein, auch bei gericht wird erstmal nur überprüft, ob dein antrag auf wiedereinsetzung zulässig und begründet ist. momentan geht es NUR um die zulassung der wiedereinsetzung, nicht um den sachlich zugrundeliegenden verstoß !
aber kannst du nicht eine eidesstattliche versicherung - ab besten gleich beim gericht, wenn du gerichtliche entscheidung gegen die ablehnung beantragt hast - ablegen, daß dein urlaub tatsächlich so war!

By farendil (217.225.251.89) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 10:32:

@leo: eventuell habe ich noch einen Beleg von den Übernachtungen, ich glaube aber nicht
du hast also irgendwo übernachtet?
such raus wo und fordere eine kopie der rechnung an.


War auf einer Fahrradtour
du hast nicht mal irgendwo eingekauft und nen kassenzettel?
du hast nicht in ner fremden stadt geld abgehoben oder mit karte bezahlt?

By Fahrer (80.128.228.75) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 14:22:

was ist mit Zeugen ?

By LEO_73 (217.229.30.34) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 20:05:

@Fahrer
Gibts leider nicht. Ich war in meinem Wochenendhaus (abgelegen) weil ich komplett abschalten wollte.
Hab mit meinen Mitarbeitern ein paar Mails ausgetauscht. Sind aber alles freie Mitarbeiter die von zu Hause aus arbeiten (kommen also nicht in die Firma).
Sieht wohl so aus, als ob ich mit dem Widerspruch keine Erfolg habe.

@alle
Ein Freund riet mir den BG nicht zu bezahlen. Dann würde automatisch ein Vollstreckungsbescheid kommen. Gegen den könnte ich Widerspruch einlegen, da ich zum Tatzeitpunkt nachweislich an einem anderen Ort war (mehrere unabhänige Zeugen).
Frage: ist da was wares dran? Ich hab nähmlich keine Lust noch mehr zu bezahlen (Vollstreckungskosten etc.) wenn ich jetzt falsch reagiere.

By farendil (217.225.251.89) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 22:49:

@leo: Sieht wohl so aus, als ob ich mit dem Widerspruch keine Erfolg habe.
sieht so aus, wenn du so unglaubwürdig rüberkommst!

War auf einer Fahrradtour (Spesenbelege gibts nicht) eventuell habe ich noch einen Beleg von den Übernachtungen,
....
Ich war in meinem Wochenendhaus

da würde ich die wiedereinsetzung auch abschmettern!

p.s.: dein freund erzählt sch...!

By Fahrer (80.128.225.171) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 10:19:

Ehrlich Leo - wir drehen uns hier im Kreis.

Das einzige was hilft ist die Wiedereinsetztung in den vorherigen Stand zu bekommen.
Das schaffst Du nur wenn Du SOFORT Beweise dafür vorbringst , dass Du im Urlaub warst.
Was das alles sein könnte weisst nur Du.
Nach den ganzen Tipps die man Dir hier gegeben hat, sollte Dir nun eigentlich klar sein was zu tun ist.Allmählich kommen mir schon Zweifel an der Sache- wenn ich im Urlaub bin , -ganz egal ob Wochenendhaus oder Timbuktum,- dann kann ich dafür auch Belege finden.
DU kannst das nicht, obwohl Du dort warst?
Dann kassier die Punkten und zahl die Strafe ,
so ungerecht ist die Welt.


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