Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Unsere Hollaendischen Freunde :-)

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Unsere Hollaendischen Freunde :-)
By Konsti (217.227.67.89) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 13:51:

Allora! Leider ist mir kein besseres Topic eingefalle, sorry.
Denn eigentlich ist die Sache klar: Ich bin am 19 August 2002 um 13:29 auf der (hollaendischen) A7 vor Groningen "geblitzt" worden. Die "" weil ich _keinen_ Blitz gesehen habe, ich bin doch nicht behaemmert! Ausserdem hat es genieselt, Bei strahlendem Sonnenschein mag man das ja vielleicht noch uebersehen... 100km/h erlaubt, 104km/h konstatiert -> 28EUR *prust* Die haben ja nen schaden! Naja egal.
Drei Fragen bringen mich dazu diese hier mal zu stellen:
a) Warum habe ich kein Blitz gesehen, wie machen die das dort?
b) Das Foto soll existieren, war natuerlich nicht dabei, soll man aber anfordern koennen beim Staatsanwalt. Ich habe keine Ahnung wie, kein Formblatt oder so dabei.
c) Das schreiben sieht hoffnungslos unserieos aus, ist das dort so ueblich? Es ist kein Anhoerungsbogen, ich soll 28EUR bezahlen, danach wird Stufenweise erhoeht. Dritte Stufe: Ich werde ins holl. Fahndungsregister eingetragen. Was heisst das?
Ich erhoehe auf 4 Fragen:
d) Auf der Rueckseite steht, dass egal wer auch immer gefahren war, der Halter hertangezogen wird!
Boah! Ich erblasse! _Wenn_ das stimmt und EU rechtlich korrekt ist, ist klar, dass kein Foto dabei ist.

Also, wie gesagt, das sieht alles so unserioes aus... Versteht mich nicht falsch. Mein Gott, die 28EUR sind gar kein Problem (zwar 1000% zuviel fuer 4km/h). Ich freue mich sehr, und zittere beim Gedanken daran, was passiert waere, haette die Nadel um die 130..140 herumgespielt (wenn 4km/h schon 28 kosten *schluck*)...

Achso. Wegen Foto. Ich bin das Soehnchen, mein Vater Halter. Was ist wenn mein Vater ein Alibi hat (der war halt Arbeiten)? Ich wars, gebe das zu, bezahle und schreibe das von mir aus an die BILD...

Aber wie gesagt, kommt mir alles komisch vor...

Konsti

By chris_nl (195.241.191.173) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 11:58:

schreibst du sonst buecher ? (oder bist du politiker?)

a) es gibt auch videoueberwachung und die A7 ist dafuer geplant (vielleicht ist es schon soweit)
b)foto oder andere beweismittel kriegts du im einspruchsverfahren, einfach anfordern ist nicht
c)automatische anhoehung ist hollaendisache spezialitaet da viele einfach vergessen und das nicht effizient ist fuer den gleichen betrag zu mahnen (1 tag nach frist und die schicke das geld zurueck!)Fahndungsregister ist die ermahnung fuer hardcore fans dass einfach ignorieren (als standard reaktion auf hollaendisches "gedogen"=toleriert/nicht verfolgt) nicht funktioniert
d)in holland ausdruecklich rechtlich so vorgesehen (und auch von vielen lokalpolitikern in D angestrebt - halterhaftung im fliessenden verkehr! (daher auch kein anhoerungsbogen oder so)

Wenn du nicht oft in NL bist , insb. nicht mit DEM Fzg. kannst du's auch ignorieren. Der ton der briefe wird ziemlich hart werden, aber letztlich koenne sie dir nichts da halterhaftung im lfiessenden verkehr NOCH nicht rechtlich zulaessig ist in D

Der einzige Ausweg fuer hollaender besteht in der schriftlichen anforderung (idealerweise durch befreundeten anwalt) des nachweises der letzten eichung. Das ist denen bei kleineren vergehen meist zu viel aufwand - dem hoerensagen nach allerdings nicht bei moffen!

viel spass damit

By Konsti (217.81.36.170) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 13:25:

Bücher? Nein, wieso? Liest es sich gut :-)?
Und Politiker lassen sich beim zu schnell-fahren nicht erwischen :-)

Aha, na gut, dann weiss ich Bescheid. Ich habe auch mal bei den Webseiten von ADAC geguckt, dort steht es auch so...

Naja, dann werde ich mal loehnen, ist ja gerade noch mal gutgegangen. Meine Fresse, 4km/h, eigentlich goenne ich es denen ja no way!

Aber ich habe keine Lust auf scherereien an der Grenze, denn naechsten Sommer habe ich die Aktion bestimmt wieder vergessen...

Gruesse aus Hannover, Konsti

By richard (62.226.252.15) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 00:17:

Das ganze geht noch weiter, wenn Du nicht darauf reagierst, bekommst Du ein Schreiben von einem
Anwaltsbüro in Emmerich (Deutschland) das angeblich die Interessen der entsprechenden holländischen Kommunen vertritt und hier wird der Ton schon unverschämt und anmaßend. Das gleiche Anwaltsbüro arbeitet auch für Städte in Dänemark und hier habe ich mal, in Unkenntnis der Sachlage
und beeindruckt durch die Androhung schlimmster Strafen für 30 minütiges Überziehen der Parkzeit in Kopenhagen mit Gebühren 150,00 DM gezahlt. Leider erst danach habe ich mal beim ADAC nachgefragt und die haben das ganze relativiert. Es gibt nur ein Rechtshilfeabkommen mit Österreich, hier sollte also tunlichts gezahlt werden. Alle anderen Staaten kannst Du vergessen und deshalb bekommt nicht ein Land von mir mehr freiwillig irgendeine Mark (Verzeihung: EURO) für
die übele Abzocke, die Sie sich dort leisten. Nach meinem Erlebnis in Kopenhagen werde ich auch diese Stadt meiden, so schafft man es auch Touristen aus seínem Land heruaszubekommen, ob Dänemark oder Holland.

By farendil (217.85.230.207) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 00:23:

@richard: hier sollte also tunlichts gezahlt werden.
das ist so auch falsch!
alle verfahren die du in die halterhaftung laufen lassen kannst mußt du auch nciht bezahlen.
dasd kann in d nämlich ebenfalls ncith vollstreckt werden.


Alle anderen Staaten kannst Du vergessen
auch das ist falsch.
leider gibt es mittlerweile auch noch ein rechtshilfeabkommen mit der schweiz.
das agnze ist etwas kompliziert, erfahrunegn aus der praxis liegen mir nicht vor (leider!)

By Nukelodeon (217.81.27.97) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 00:32:

>Und Politiker lassen sich beim zu schnell-fahren nicht erwischen :-)

wie auch? die werden ja auch meistens von einem Fahrer gefahren :)

By Steffen (80.137.176.122) on Freitag, den 8. November, 2002 - 09:25:

Und das Rechtshilfeabkommen mit Österreich beschränkt sich auf auf Fälle, die nach der deutschen Rechtssprechung "zu vertreten sind". Halterhaftung ist hier explizit ausgenommen. Zumindest in Ba-Wü werden solche Rechtshilfeersuchen aus A nicht mehr bearbeitet (Anordnung der Staatsanwaltschaft).


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