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Motorradfahrer von vorne mit Laserpistole geblitzt, Rechtslage?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Motorradfahrer von vorne mit Laserpistole geblitzt, Rechtslage?
By carmen (213.6.21.21) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 22:47:

Bin von mobilem Polizeieinsatz von vorne geblitzt worden. Ich meine schon mal gehört zu haben, daß es Urteile bzgl. Blitzen von Motorradfahrern von vorne gegeben hat. Wer kann mir weiterhelfen?

By farendil (217.85.231.144) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 10:27:

worauf willst du denn hinaus?

By Slappy (217.233.91.59) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 11:01:

@carmen:

Urteile gibt es da einige, aber die waren i.d.R. mit sehr aufwendigen und teuren Gutachten verbunden.

Fakt ist: wenn der Messvorgang korrekt war (Prüfbericht, Protokoll), hast du eine geringe bis keine Chance, dem Ticket zu entgehen.

@farendil:
Offensichtlich will carmen auf ein Umgehen der Strafe raus :-)

Sascha

By FirefoxUltra (195.170.108.10) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 13:35:

mit LASERpistole geBLITZT? hä??? Entweder Laser oder Blitzer. Es gibt keine Laserblitzer.

By farendil (217.85.231.144) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 01:10:

@firefox: nun mal ganz ruhig! es hat vielleicht ncith jeder den 100%igen duchblick in der überwachungstechnik. dafür ist ja dieses forum da!
also nimm so nenen umgangssprachlichen lapsus ncith ganz so ernst!

By teejay (62.109.127.82) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 15:33:

Aber: Wie ist denn das mit den Lasern ? Die müssen sie doch bei einem Auto exakt auf das Nummernschild halten, oder ?

Worauf kann man es denn bei einem Mopped überhaupt zuverlässig halten, damit die Messung hieb- und stichfest ist ???

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 19:36:

Die müssen sie doch bei einem Auto exakt auf das Nummernschild halten, oder
Die MÜSSEN überhaupt nicht! Aber sinnvoll ist es schon, da durch das Zielen auf das Nummernschild i.d.R. auch eine gültige Messung zustande kommt.

Beim Mopped ziele ich i.d.R. auf die "Front", d.h. auf den Bereich Scheinwerfer/Fahrer. Ist aber zugegebenermaßen recht schwer, eine Messung zu bekommen.

By teejay (62.109.127.82) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 20:14:

Wer kontrolliert denn eine gültige Messung ? Gibt das Gerät da irgendeine Rückmeldung ???
Ich meine: Wer oder was schützt davor, daß der Messbeamte die Messung verwackelt, es 15 km/h mehr gemessen werden als tatsächlich gefahren wurde - der Beamte stellt die Messung aber als einwandfrei dar und ich muß löhnen ?

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 20:54:

1. KEINER außer dem Meßbeamten kontrolliert die Messung. Das aber auch nur dadurch, daß er den betr. Wert abliest und alle Daten anschließend ins Protokoll einträgt.

2. Das Gerät (Riegl) piepst entspr., wenn eine gültige UND über dem eingestellten Wert liegende Geschwindigkeit gemessen wurde.

3. Wenn die Messung verwackelt wurde, zeigt das Gerät NICHTS !!!!! an. Zumindest keine Geschw.! Also auf gar keinen Fall z.B. 15 km/h mehr!

4. Wenn Du die Messung infrage stellst oder dem Meßbeamten unterstellst, er hätte Dir eine zu hohe Geschw. vorgeworfen, dann wird Dir der Gang zum Anwalt/Gericht wohl nicht erspart bleiben.

By teejay (62.109.127.82) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 19:55:

Der Gang vor Gericht stellt nicht das Problem dar.
Wer Recht hat, soll schliesslich recht bekommen.

Dem ist aber ja leider nicht immer so :(

Deshalb möchte ich hier vorher in Erfahrung bringen, welche Erfahrungen es da gibt.

Ich meine, nach dem, was Du, Bluey, hier schreibst, müsste der Polizist GAR NICHT schauen, ob er auf eine geeignete Stelle hält oder nicht - egal, wo das fahrende Fahrzeug "getroffen" wird:
Entweder das gerät zeigt nichts an
oder
die Messung ist gültig.

Die Vorschrift / Richtlinie, welche Flächen angepeilt werden sollen, dient demnach nicht dazu, falsche Messergebnisse zu verhindern (weil die kann es dann ja gar nicht geben) sondern nur dazu, die Erfolgsquote zu erhöhen.

Lieber Bluey, wenn Du hierauf antortest, gib bitte auch an, ob die Aussage nur für das von Dir verwendete Gerät zutrifft oder allgemein gilt.

teejay

By Bluey (80.130.171.192) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 20:44:

Die Vorschrift / Richtlinie, welche Flächen angepeilt werden sollen, dient demnach nicht dazu, falsche Messergebnisse zu verhindern (weil die kann es dann ja gar nicht geben) sondern nur dazu, die Erfolgsquote zu erhöhen
Kann ich so stehen lassen und bejahen. Wobei es sich nicht um eine Vorschrift oder Richtlinie handelt, sondern mehr um eine "Empfehlung" aus der Bedienungsanleitung, um die Trefferquote ;-) zu maximieren.

gib bitte auch an, ob die Aussage nur für das von Dir verwendete Gerät zutrifft oder allgemein gilt
Ich spreche NUR von dem Gerät, mit dem ich arbeiten muß (Riegl LR 90-235/P). Alle anderen kenne ich nicht näher!

Gruß
Bluey

By FirefoxUltra (195.170.108.10) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 17:11:

@teejay

die messen i. d. R. auf den Reflektor beim Krad, das sagte der "freundliche" Polizist auch in der Gerichtsverhandlung so.


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