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Noch eine Verstädnisfrage zur Verjährung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Noch eine Verstädnisfrage zur Verjährung
By alpay (193.103.148.65) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 16:22:

ich habe schon überall gesucht und viele Einträge gelesen, aber verstehe es immer noch nicht ganz.
Also mein Cousen ist am 08.07.2002 auf der Autobahn geblitzt worden(abzug toleranz +48). Der Wagen war ein Mietwagen auf den seines Vaters. Der Vater hat am 24.08.2002 ein AB -ohne Bild- bekommen und hat den Namen von meinem Cousen als Fahrer weiter gegeben. Ich weiss, ist schon blöd, er war selber leider im Urlaub als AB kam. Cousen hat dann am 08.10.2002 ein BuGeBe bekommen, worauf er fristgemäss Einspruch eingeleget hat, mit der Begründung,daß an dem Tag 3Fahrern im Wagen waren (es war auch so) und immer abgewechselt haben. Er hat auch gesagt dass er die Zeiten, in denen er gefahren hat nicht mehr wüsste, hat dann auch ein Bild angefordert.
So wann wird die Sache jetzt verjähren? oder ist es schon verjährt, da er gar keine AB innerhalb von 3Monaten bekommen hat.

Danke für die Aufklärungen

By blauer bmw (192.35.17.11) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 17:16:

Wenn der AB am 08.10.02 angekommen ist, wird er ja wohl vorher d.h. innerhalb der ersten 3-Monatsfrist ausgestellt bzw. zur Ausstellung angewiesen worden sein.

Damit laufen jetzt wieder drei Monate.

By Hubert (134.91.150.7) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 17:20:

Dein Cousin hat am 08.10.2002 einen BuGeBe bekommen. Dieser verjährt nach sechs Monaten. Die drei Monatsfrist gilt nur für den AB !!! Ausserdem beginnt sie zum Beispiel mit der Abgabe der Akte ans Gericht erneut zu laufen.

By blauer bmw (192.35.17.11) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 19:44:

Sind es die Augen, geh zum Brillenmann. Der AB war ein BuGeBe und Hubert hat natürlich recht.


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