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25+ außerorts

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 25+ außerorts
By Mark (213.7.215.8) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 05:17:

Hallo!

Ich bin auf einer Landstraße bei vorgeschriebenen 70 km/h mit 95 km/h geblitzt worden.
Nun hatte ich bereits Punkte (3?), die demnächst (Januar?) verfallen würden, wenn diese Neuen nicht wieder hinzukämen.

Dazu habe ich mehrere Fragen:
1) Bestehende Punkte, erhalten wg. Geschwindigkeitsverstoß (150 km/h auf Autobahn bei 100 km/h) werden afaik nach 2 Jahren gelöscht. Wenn ich in dieser Zeit ein OWi-Verfahren wg. Geschwindigkeitsverstößen bekomme, wie wird das _zeitlich_ gehandhabt? Zählt der Zeitpunkt des Verstoßes, der Tag an dem das (erste) Schreiben bei mir einging oder der Tag, an dem der Bußgeldbescheid bei mir einging?
2) Was nutzt es, das Foto anzufordern?
3) Gibt es Wege, das Meßgerät in Zweifel zu ziehen, d.h. Eichprotokolle o.ä. zu fordern ?

Zur Situation:
Ich wurde geblitzt/gefilmt[1], nicht aber angehalten. Ich habe bereits meine Personalien gegenüber der Bußgeldstelle schriftlich angegeben, jedoch bisher keine Angaben zur Sache gemacht.

Btw, ich möchte nicht in erster Linie etwas gegen die Ordnungsstrafe unternehmen, sondern ich möchte verhindern, dass meine bereits bestehenden Punkte, die demnächst zur Löschung fällig gewesen wären, weiter bestehen.

By farendil (217.235.60.44) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 18:52:

1: es zählt jeweils das datum der rechtskraft für die punkteverjährung.

Ich habe bereits meine Personalien gegenüber der Bußgeldstelle schriftlich angegeben
toll!

By Mark (193.98.117.167) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 09:29:

Ich habe den Bußgeldbescheid bekommen. Macht es Sinn, Einspruch zu erheben und doch noch das Foto anzufordern?
Das Kleingedruckte sagt was über höhere Kosten in dem Fall, mit was muss ich da rechnen?

By farendil (217.235.54.136) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 11:47:

@mark: . Macht es Sinn, Einspruch zu erheben
willst du daß deine alten punkte gelöscht werden oder nicht?

By Mark (193.98.117.167) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 18:08:

>willst du daß deine alten punkte gelöscht werden oder nicht?

Latürnich will ich das. Aber bis Januar ist noch eine ganze Zeit. Schaffe ich es nicht, das so lange rauszuzögern bzw. ganz abzubiegen, habe ich nichts gewonnen und muss evt. trotzdem höhere Verwaltungsgebühren zahlen.

Dein Rat: Einspruch so ziemlich am Ende der Einspruchsfirst?

By farendil (217.235.54.136) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 00:23:

@mark: und muss evt. trotzdem höhere Verwaltungsgebühren zahlen.
????
woher hast du diese weisheit??

ich es nicht, das so lange rauszuzögern bzw. ganz abzubiegen, habe ich nichts gewonnen
wer wagt KANN verlieren. wer sich nciht wehrt HAT schon verloren.


Dein Rat: Einspruch so ziemlich am Ende der Einspruchsfirst?
ja sicher!
erst mal ohne begründung.

dann kleckerweise unterlagen anfordern. also z.b. die unterlagen der letzten eichung des meßgerätes, das foto, das messprotokoll etc.

schlimmstenfalls geht es ans gericht.
na und?
selbst wenn ein termin anberaumt wird, kannst du den noch verschieben.
die zeit ist auf jeden fall zu schaffen.


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