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Mit 63 km/h abzgl.Toleranz in der ZONE 30 geblitzt worden!!! PROBEZEIT WAS TU

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mit 63 km/h abzgl.Toleranz in der ZONE 30 geblitzt worden!!! PROBEZEIT WAS TU
By SvenHeyn (62.91.97.42) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 17:42:

Hallo,

könnt ihr mir vieleicht helfen ich bim am 27.09.2002 mit 30 zu schnell geblitzt bin noch in der Probezeit für 12 Wochen was kann ich nun tun um das "Unheilbare" abzuwenden!

By rennfahrer (80.140.22.135) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 17:44:

auf wen ist das Auto zugelassen ?

By SvenHeyn (62.91.97.42) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 17:49:

Auf den Freund meiner Mutter

By Cosmo (80.128.107.43) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 18:17:

Wohnt Ihr im gleichen Haushalt?
Ist er bei Euch gemeldet?
Irgendwelche anderen Anhaltspunkte die von ihm auf Dich deuten?
Falls nein, bist Du so gut wie raus aus der Sache, der Freund Deiner Mutter verweigert einfach die Aussage zum Anhörungsbogen, und wenn sie Dich nicht als Fahrer aufspüren, wird sichs erledigen.

Solltet Ihr zusammen wohnen wirds etwas komplizierter, das sollen Dir besser die Experten hier erläutern, wie Du Dich dann zu verhalten hast, sieht aber dann auch nicht unbedingt schlecht aus.

By SvenHeyn (217.80.82.18) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 21:00:

Also der Freund meiner Mutter wohnt woanders so das es eigentlich keine Anhaltspunkte geben kann die auf mich deuten könnten!!! Allerdings ist es wirklich so einfach wenn er einfach die Aussage verweigert so das ich aus dem "Schneider" bin???
Die Polizei wird doch sicherlich auch Ermittlungen anstellen um den Fahrer auf die Spur zu kommen, oder nicht?? Bitte um Erklärungsbedarf!! Danke nochmal

By Hubert (217.230.107.245) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 22:06:

Also, eine Tat verjährt nach drei Monaten, solange nicht ein BuGeBe oder ein Anhörungsbogen gegen den tatsächlichen Fahrer erlassen wurden. Ziel ist also, dass sie gegen Dich nicht bis zum 27.12 einen BuGeBe oder einen Anhörungsbogen (AB) "erlassen" haben. Dieser kann Dir bis zu 14 Tage später zugehen, er muss aber spätestens am 26.12 (unwahrscheinlich => 23.12) ausgestellt worden sein. Wenn nicht, bist Du aus der Sache raus !!! Für Dich geht es um alles oder gar nichts. Wenn Du einen BuGeBe bekommst, muss Du auch zu Nachschulung. Ausschlaggebend ist hier der Tattag. Ein rauszögern nur um 12 Wochen bringt Dir nichts !!

Meine Version, es geht auch anders:
Je nach Auslastung der Busgeldstelle geht dem Freund Deiner Mutter nach ca. vier Wochen ein AB zu, auf dem er die Tat entweder zugeben, oder den tatsächlichen Fahrer angeben soll.

Hierin wird Ihm zwar angedroht, dass er gegen Strafe diesen auszufüllen hat, aber da dieser mit normaler Post kommt, kann Ihm der Zugang nicht nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall behauptet er einfach, er hätte ihn nie bekommen. Weil er sich hierdurch schon verdächtig gemacht hat, geht ihm nach weiteren 4-6 Wochen später ein BuGeBe zu, gegen den er am Ende der Zweiwocheneinspruchsfrist (Achtung aufs Datum achten !!! Spätestens am 11. Tag mit Einschreiben abschicken) formlos Einspruch einlegt und einen Rechtsbeistand ankündigt. Ein Anwalt fordert dann Akteneinsicht an und zögert die ganze Sache bis nach dem 26.12 hinaus. Dann klärt der Freund Deiner Mutter mit einer Kopie seines Perso's, dass er es nicht sein kann. Folglich kommt auch dieser aus der Sache raus. Es geht auch komplett ohne Anwalt (Vorsicht!).

By SVen Heyn (217.80.82.19) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 14:50:

Allerdings habe ich mir das Bild schon zuschicken lassen, den AB muß ich bis zum 28.11.2002 abschicken!!!! Soll ich jetzt einfach gar nichts tun???

By Hubert (134.91.150.7) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 15:12:

Wieso hast Du Dir das Foto schon zuschicken lassen ?? Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Hat der Freund Deiner Mutter Deinen Namen bereits angegeben ? Hast Du da selber angerufen? Wenn Du den AB gegen Dich bereits erhalten hast, kannst Du Dir selber gratulieren. 2 Jahre zusätzliche Probezeit, Geldbusse und natürlich Nachschulung. Herzlichen Glückwunsch !!! Und dabei hattest Du schon optimale Bedingungen.

By Sven Heyn (217.80.82.19) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 15:19:

Nein keine Angst ich habe mich mit den Namen das Fahrzeughalters gemeldet! Der Freund meiner Mutter hat auch nicht meinen Namen angeben hat einfach auf Blöd gemacht (weiß von nichts)!! Wie soll ich den jetzt weiterverfahren??? Die Polizei weiß von mir definitiv NICHTS!!!!
Gruß Sven

By kba (62.26.16.42) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 09:14:

Nun, immerhin wissen Sie dann, dass er den AB erhalten hat, sonst hätte er ja nicht angerufen.
Also muss der Freund deiner Mutter wie hier überall beschrieben als Ersatzfahrer einspringen, d.h. den Verstoß zugeben, dann gegen den BGB Einspruch einlegen und das bis ins nächste Jahr verzögern. Anwalt wäre anzuraten.

By SvenHeyn (212.185.229.152) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 15:31:

Was wäre denn wenn er in den AB darlegt das er nicht weiß (trotz Foto) wer zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat??? Würde den die Polizei rausbekommen das ich gefahren bin???

By Fahrer (80.128.226.151) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 16:12:

ist der Papst katholisch?

Sven - guten Morgen die Polizei hat ein Foto von Dir!

By Hubert (134.91.150.7) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 19:09:

Also wie Du es auf jeden Fall machen kannst habe ich Dir oben beschrieben. Du kannst jetzt natürlich solange fragen, bis Dir von irgend jemandem eine für Dich passende Antwort gegeben wird. Wenn der Freund Deiner Mutter einfach sagt, er wüsste nicht, wer sein Fahrzeug gefahren hat, dann werden sie ihm sofort mit einem Fahrtenbuch drohen. Ausserdem erregst Du damit bloss Aufsehen und schmälerst Deine Erfolgsaussichten. Mach es oder mach es nicht.

By Sven Heyn (62.227.128.113) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 20:57:

Hubert könntest du mich vieleicht unter 0170/1666408 anrufen wäre klasse!! Ansonsten ziehe ich das so durch!!


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